02/04/2026
18.000 Unternehmen haben die NIS-2-Registrierungsfrist verpasst. Das BSI wechselt jetzt von Beratung auf Durchsetzung.
Seit dem 6. März 2026 ist die Frist zur BSI-Registrierung abgelaufen. Nur 38,5 % der geschätzt 29.500 betroffenen Unternehmen haben sich rechtzeitig registriert. Die übrigen erhalten jetzt formelle Aufforderungsschreiben – mit 14-Tage-Nachfrist.
Das Besondere an NIS-2: Die Pflicht zur Selbstidentifizierung liegt beim Unternehmen. Es kommt keine Behörde und informiert Sie. Wenn Sie betroffen sind und sich nicht registriert haben, verstoßen Sie bereits gegen geltendes Recht.
Drei Fakten, die viele KMU überraschen:
→ Schon ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. EUR Umsatz in einem der 18 regulierten Sektoren kann die Pflicht greifen.
→ Allein die verspätete Registrierung ist bußgeldbewehrt mit bis zu 500.000 EUR. Ohne dass ein Sicherheitsvorfall passiert sein muss.
→ Die Geschäftsführung haftet persönlich mit dem Privatvermögen. Ein Haftungsverzicht ist gesetzlich ausgeschlossen.
💡 Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Betroffenheit: Das BSI bietet ein kostenloses, anonymes Online-Tool. In 10 Minuten wissen Sie, ob Sie handeln müssen.
Wo stehen Sie bei NIS-2: noch nicht geprüft, mitten in der Analyse, oder bereits registriert?