07/06/2012
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/index.cfm?pid=8583&pk=367178&cmp=rss-bep
Aus einem Gebrauchtwagen-Garantievertrag lassen sich nicht nur Ansprüche auf Kostenübernahme für eine Mängelreparatur ableiten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.