QM-Coach Katharina Schmalenbach

QM-Coach Katharina Schmalenbach Katharina Schmalenbach - Beratung, Coaching & Auditvorbereitung für ISO 9001 & AZAV. Für Bildungsträger, soziale Organisationen & Dienstleistungsunternehmen. F.

Ich bin Katharina Schmalenbach und helfe seit über 10 Jahren Unternehmen bei allen Aufgaben rund um Qualitätsmanagement und Zertifizierung. Meine Beratungsschwerpunkte sind:
Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001 und AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung)

meine Kunden & Branchen:
private Bildungsträger, kirchliche u. kommunale Bildungsträger, Berufsverbände, Eisenbahnuntern

ehmen, Fahrschulen, Familienbildungsstätten, IHKs, Kommunikationsagenturen, Kosmetikschulen, Personaldienstleister, Pflegeakademien, Rechtsanwaltskanzleien, Sicherheitsdienstleister, Sprachschulen, Verlage, Volkshochschulen, Zeitarbeitsunternehmen, Zertifizierer

zu mir:
Beraterin, Schmalenbach Systemberatung, Breckerfeld
Auditleiterin bei der TÜV Rheinland CERT GmbH, Köln (DAkkS, ANAB)
Auditleiterin bei der LGA InterCert GmbH, Nürnberg
zugelassen für die Scopes Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen, Erziehung und Unterricht, Verlagswesen
zugelassen für die Träger- und Maßnahmenzertifizierung nach AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung)

Qualitätsauditorin (TÜV)
https://www.certipedia.com/quality_marks/0000059087?locale=de

zuvor:
Leitung Online-Übersetzungsservice, Langenscheidt KG, München
Linguistin, Krupp Fördertechnik GmbH, Duisburg; ThyssenKrupp Document Services GmbH, Essen (ThyssenKrupp AG)
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Sprachwissenschaftliches Institut, Ruhr-Universität Bochum (Prof. Dr. Helmut Schnelle), Bochum
M.A., Ruhr-Universität Bochum

Bewertungen von Kunden:

„Wir hatten bisher zweimal das große Vergnügen, mit Frau
Schmalenbach als Auditorin im Rahmen unserer AZAV-Zertifizierung
zusammenzuarbeiten. Sie überzeugt auf der fachlichen Ebene durch ihre große Sachkenntnis, ihre hohe Kompetenz und erfreulich praxisnahe Erfahrung. Ihre Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind dementsprechend immer klug und nachvollziehbar und damit höchst wertvoll in der Ausgestaltung unseres QM-Systems. In persönlicher Hinsicht ist Frau Schmalenbach nicht minder überzeugend. Ausgestattet mit großer emotionaler Intelligenz, baut sie auf einfühlsame Weise Brücken zwischen den Buchstaben der QM-Anforderungen und dem
von Zwängen und Nöten geplagten Alltag noch kleiner und im Aufbau befindlicher Bildungsträger, wie wir, die [SIC] School of International Communication GmbH, es einer sind. Wir sind froh und dankbar, mit Frau Schmalenbach eine Auditorin gefunden zu haben, die uns in bestmöglicher Weise hilft, die hohen Anforderungen an unser QM-System zu erfüllen, ohne dass dabei unsere körperliche oder geistige Gesundheit Schaden nimmt. Ein großes Dankeschön, Frau Schmalenbach – wir freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr! Cassano, School of International Communication GmbH

"An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen für die sehr qualifizierte und sympathische Zusammenarbeit bedanken." – C. S., Steuer- u. Rechtsanwaltskanzlei

"Liebe Frau Schmalenbach,
wir möchten uns bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit und
kompetente Beratung in diesem Jahr bedanken und wünschen Ihnen auf diesem Wege besinnliche Festtage und einen guten und sanften Rutsch ins neue Jahr 2023. Bleiben Sie gesund! Herzliche Grüße, Dr. J. O., H. D." Berufsverband

Aktuelle AZAV‑Praxis auf FKS‑Ebene der TRCertDie Teilnahme am Erfahrungsaustausch der Fachkundigen Stelle (FKS) für AZAV...
10/04/2026

Aktuelle AZAV‑Praxis auf FKS‑Ebene der TRCert

Die Teilnahme am Erfahrungsaustausch der Fachkundigen Stelle (FKS) für AZAV am 06.03.2026 dient dem kontinuierlichen Abgleich aktueller Anforderungen und Verfahren.

Behandelt wurden unter anderem:

- Erkenntnisse aus DAkkS‑Witnessaudits 2025

- Prüfdienst AMDL

- Auditorenkompetenz und Berufungsverfahren

- Technical Operation Process (TOP)

- aktualisierte Auditverfahren und Formulare

So wird eine hohe Aktualität und Konsistenz in AZAV‑Audits und ‑Beratungen gewährleistet.





11/06/2025

Für AZAV-Bildungsträger: Neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III

Am 10.06.2025 wurde eine Aktualisierung der Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III veröffentlicht. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2025 und betreffen u.a. Konkretisierungen der Unterrichtsformen digitaler und hybrider Maßnahmen. Sie beinhalten u.a., dass asynchrone Anteile (z. B. Selbstlernphasen) nicht als Unterricht gelten.

1. Digitale Maßnahmen bei der Referenzauswahl
• Bei der Referenzauswahl von Maßnahmen ist nun explizit zu prüfen, ob digitale Maßnahmen enthalten sind.
• Diese sind als eigenständiges qualitatives Kriterium zu berücksichtigen.

2. Definition und Abgrenzung von Unterrichtsformen
• Einführung klarer Definitionen für:
o Präsenzmaßnahmen
o Digitale Maßnahmen
o Kombinierte (hybride) Maßnahmen
• Unterricht ist nur dann gegeben, wenn ein synchroner Austausch zwischen Lehrkraft und Teilnehmenden möglich ist.
• Asynchrone Anteile (z. B. Selbstlernphasen) gelten nicht als Unterricht und müssen separat ausgewiesen werden.

3. Kostenkalkulation bei asynchronen Anteilen
• Kosten für asynchrone Maßnahmeanteile dürfen in die Gesamtkalkulation einfließen.
• Müssen jedoch gesondert ausgewiesen und auf die synchronen Unterrichtsstunden umgelegt werden.

4. Zertifikatsanforderungen erweitert
• Maßnahmezertifikate müssen nun zusätzlich folgende Angaben enthalten:
o Dauer asynchroner Maßnahmeanteile (in Minuten)
o Durchführungsform (Präsenz, digital, hybrid)
• Neue Ordnungsnummer [28] für asynchrone Anteile eingeführt.

5. Zertifikatsmuster aktualisiert
• Alle Musterzertifikate (AVGS, FbW, ganzheitliche Betreuung) wurden um die neuen Anforderungen ergänzt.
• Einheitliche Struktur mit neuen Pflichtfeldern für Transparenz und Vergleichbarkeit.

Die aktuellen Empfehlungen sind erschienen bei:https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba032840.pdf

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung Ihrer AZAV-Maßnahmen. Sprechen Sie uns an.
[email protected], Tel. 0172 7318333

01/04/2025

Zeitplan für die Veröffentlichung der ISO 9001:2026

Der Entwurf der internationalen Norm (Draft International Standard, kurz DIS) soll Mitte 2025 erscheinen.

Die überarbeitete Version der Norm wird voraussichtlich im September 2026 veröffentlicht.

22/02/2025

TÜV Rheinland Group übernimmt die HZA

Die Hanseatische Zertifizierungsagentur GmbH (HZA) gehört seit dem 1. Januar 2025 zur TÜV Rheinland Group. Dies stärkt die Expertise von TÜV Rheinland im Norden Deutschlands.
Im Januar letzten Jahres hat die TÜV Rheinland Group die bag cert GmbH aus Bremen übernommen. Gestern kündigte Robert Zorn, Geschäftsführer der TÜV Rheinland Cert GmbH, an, dass seit dem 1. Januar 2025 auch die Hanseatische Zertifizierungsagentur GmbH (HZA) aus Hamburg zur TÜV Rheinland Group gehört.

Mit der Aufnahme dieser beiden Unternehmen stärkt TÜV Rheinland seine Expertise in den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit, Soziales und Verwaltung für ISO 9001-Zertifizierungen in Norddeutschland. Die Übernahme der HZA und der bag cert wird auch die Fachkundige Stelle (FKS) im Bereich der AZAV Träger- und Maßnahmenzulassungen verstärken.

10/02/2025

Herrenberg-Urteil: Übergangsregelung für Bildungsträger und Honorarkräfte

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einer Pressemeldung vom 31. Januar 2025 bekanntgegeben, dass eine Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften bis Ende 2026 beschlossen wurde.

Nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022 änderten die Sozialversicherungsträger ihre Beurteilungsmaßstäbe zur Feststellung des Erwerbsstatus von Lehrkräften – ob abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit – mit Wirkung vom 1. Juli 2023. Seitdem herrschte unter Bildungseinrichtungen und freiberuflichen Lehrkräften Rechtsunsicherheit.
Durch die neue Übergangsregelung sollen die Bildungsträger nun bis Ende 2026 mehr Zeit erhalten, sich auf die neuen Grundlagen für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung einzustellen und ihre Organisation anzupassen.

29/11/2024

Änderungen im Bereich Klimaschutz in der ISO 9001, ISO 14001 – November 2024

Die DIN EN ISO 9001/A1:2024-11 und DIN EN ISO 14001/A1:2024-11 sind jetzt verfügbar und können über dinmedia.de (ehemals Beuth) bezogen werden.

Die deutschen Fassungen tragen die folgenden Titel:

Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen – Änderung 1: Ergänzungen zu klimabezogenen Maßnahmen (ISO 9001:2015/Amd 1:2024)

Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung – Änderung 1: Ergänzungen zu klimabezogenen Maßnahmen (ISO 14001:2015/Amd 1:2024)

Die Änderung A1 modifiziert die europäische Norm EN ISO 9001:2015 sowie EN ISO 14001:2015. Sie wurde vom CEN am 2. September 2024 verabschiedet.

In Abschnitt 4.1 wird nun ergänzt, dass die Organisation bestimmen muss, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist.
In Abschnitt 4.2 wurde eine Anmerkung hinzugefügt, die besagt, dass relevante interessierte Parteien Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel haben könnten.
Diese sogenannten „Amendments“ zu den „Climate Action Changes“ sind nun Teil der deutschen Fassungen des Normtextes.

Von der Erweiterung betroffen sind alle maßgeblichen Managementsystemnormen, die auf der Struktur der HS aufbauen.

17/02/2024

ISO 9001:2025, Neuerungen im Qualitätsmanagement in Sicht

Bei der ISO 9001:2025 werden Überlegungen zu Veränderungen in den folgenden Bereichen diskutiert: Nachhaltigkeit (ESG-Themen), chancenbasiertes Denken, Integration neuer Technologien, Dokumentation und Führungsansätze.

Nachdem Anfang Dezember in London ein erstes Meeting der Arbeitsgruppe für die Überarbeitung der ISO 9001 für Qualitätsmanagementsysteme (ISO TC 176) stattfand, wurden Anfang Februar erste Themen, die diskutiert werden, veröffentlicht. Schon im April soll mit dem Committee Draft ein erster Entwurf für die überarbeiteten Fassungen vorliegen.

Die zuvor verfasste „Design-Spezifikation“ für das Projekt, welche den Scope der Revision umreißt, wurde als Leitfaden bestätigt. Als relevant wurden u.a. ESG-Themen identifiziert. Die Abkürzung „ESG“ steht für Environmental, Social und Governance. Somit könnte die Bewertung von Unternehmen hinsichtlich der drei Aspekte Umwelt (z.B. Ressourcen- und Artenschutz), Soziales (z.B. Arbeitsbedingungen und -sicherheit) und Unternehmensführung (z.B. Schutz vor Ausbeutung oder Korruption) Einzug in die überarbeitete Norm finden.

Ein weiterer relevanter Aspekt wird die Überarbeitung der Risikobetrachtung sein. Das „risikobasierte Denken“ soll von einem „chancenbasierten Denken“ abgegrenzt werden. Durch eine Entkopplung der beiden Themen bei der Bewertung von Veränderungen im Kontext der Organisation verspricht man sich eine differenziertere Bewertung einer VUKA-Welt. Das Akronym steht für volatil, unsicher, komplex und ambivalent und charakterisiert eine Geschäftswelt, die sich mit Risiken und Chancen auseinandersetzen muss, wie z.B.:
• abnehmende Halbwertszeit von Fähigkeiten und Wettbewerbsvorteilen,
• verschwimmende Grenzen zwischen Branchen,
• veränderte Wertschöpfung, verstärkt durch Technologie,
• schnelle Entwicklungen von Technologien, z.B. Einsatz von KI.
Eine weitere mögliche Änderung der Norm könnte die Dokumentationsanforderungen betreffen sowie eine Anpassung bei der Einbindung eines Qualitätsmanagementsystems in die Leitung von Unternehmen und Organisationen. In einem Anhang zur Norm sollen Hinweise zur Vermeidung von Fehlinterpretationen enthalten sein. Die „Harmonized Structure“ als Rahmenvorgabe für alle ISO-Managementsystemnormen wird erhalten bleiben.
Auf Grundlage der diskutierten Themen wird als nächstes ein erster interner Entwurf für die überarbeitete ISO 9001 – ein sogenannter „Working Draft“ – erarbeitet. Schon im April soll mit dem Committee Draft ein erster Entwurf für die überarbeiteten Fassungen vorliegen.

Die Abfolge eines ISO Normen-Revisionsprozesses ist wie folgt:
• Anwendungsbereich und die Ziele (Design Specification), Arbeitsentwürfe (Working Drafts / „WD’s“),
• Komitee-Entwurf (Committee Draft / „CD“),
• Internationaler Normentwurf (Draft International Standard / „DIS“),
• Internationaler Schlussentwurf (Final Draft International Standard / “FDIS”) und letztendlich die
• Internationale Norm (International Standard).

Als Veröffentlichungstermin der neuen Norm wird Dezember 2025 angestrebt.

18/09/2023
Benötigen Sie Unterstützung bei der Zertifizierung nach ISO 9001 oder AZAV?Als erfahrene Berater stehen wir gerne zur Ve...
10/07/2023

Benötigen Sie Unterstützung bei der Zertifizierung nach ISO 9001 oder AZAV?
Als erfahrene Berater stehen wir gerne zur Verfügung!
Erfahren Sie, wie Sie ein effektives Qualitätsmanagementsystem aufbauen und erfolgreich eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder AZAV erreichen können.

Wenn Sie derzeit Audits vorbereiten und konkrete Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Adresse

DorfStr. 8b
Breckerfeld
58339

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Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

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