Schmalenbach Systemberatung

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Schmalenbach Systemberatung Beratung bei der Einführung eines QM-Systems: ISO 9001, AZAV, 14001, 45001, DIN 77200 Qualitätsmanagementsysteme (u.a. SCC / SCP),
Umweltmanagementsysteme (u.a.

ISO 9001),
Arbeitssicherheitssysteme (u.a. ISO 14001),
"Social Auditing"-Verfahren,
DIN 77200-Verfahren für Sicherungs-Dienstleistungen (SDL),
AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassungen,
Lerndienstleistungen für die Aus- und Weiterbildung (ISO 29990),
DIN EN 15038 Verfahren für Übersetzungsdienstleister sowie
integrierte Managementsysteme wie ISO 9001 in Kombination mit AZAV, SCC, SeSaM
Integrität und Compliance..
Inhaber:

Dipl.-Ing. Uwe Schmalenbach
seit 2005 TÜV Rheinland Cert Auditleiter/Auditor für die Standards ISO 9001, AZAV, ISO 29990, DIN 77200
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ)
Mitglied der Ingenieurkammer Bau (IK Bau)


Katharina Schmalenbach MA
Beraterin, Auditleiterin/Auditorin TÜV Rheinland Cert, LGA InterCert für die Standards ISO 9001, AZAV und ISO 29990

Qualitätsauditorin (TÜV)
https://www.certipedia.com/quality_marks/0000059087?locale=de

Viele Standorte. Mehrere Regelwerke. Ein funktionierendes Managementsystem.Matrixzertifizierungen und integrierte Manage...
21/10/2026

Viele Standorte. Mehrere Regelwerke. Ein funktionierendes Managementsystem.

Matrixzertifizierungen und integrierte Managementsysteme stellen besondere Anforderungen an Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten. Genau hier liegt unsere Stärke.

Wir unterstützen Sie bei Matrixzertifizierungen (Multi-Site-Zertifizierungen gemäß IAF MD 1) ebenso wie bei der Integration von ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, AZAV und weiteren Regelwerken in ein gemeinsames Managementsystem.

Je komplexer die Anforderungen, desto wichtiger ist eine klare und praxisgerechte Lösung.

Dabei unterstützen wir Sie.

09/10/2026

Gute Nachrichten für Qualitätsmanager, Auditoren und zertifizierte Unternehmen:
Seit dem 08. Oktober 2026 ist die deutsche und europäische Fassung der DIN EN ISO 9001:2026-11 bei DIN Media bestellbar.

Die neue Norm ersetzt die bisherige DIN EN ISO 9001:2015-11 sowie das Amendment DIN EN ISO 9001/A1:2024-11

Mit der Veröffentlichung liegt die weltweit wichtigste Norm für Qualitätsmanagementsysteme nun auch offiziell in deutscher Sprache vor.

Unternehmen, die nach ISO 9001 zertifiziert sind oder eine Zertifizierung anstreben, sollten sich frühzeitig mit den Änderungen der neuen Ausgabe auseinandersetzen.

Was ändert sich?

Die neue DIN EN ISO 9001:2026-11 bleibt in ihrem Grundaufbau vertraut.

Prozessorientierung, PDCA-Zyklus und die Ausrichtung auf die Kundenzufriedenheit bleiben erhalten. Gleichzeitig wurden mehrere Themen deutlich gestärkt:

- Qualitätskultur und ethisches Verhalten
- stärkere Einbindung der obersten Leitung
- klare Trennung von Risiken und Chancen
- engerer Bezug zur strategischen Ausrichtung der Organisation
- weiterentwickeltes Änderungsmanagement
- Integration der Anforderungen zum Klimawandel
- Anpassung an die aktuelle Harmonized Structure (HS) der ISO-Managementsystemnormen

Übergangsfrist bis 2029:
Für bestehende ISO-9001-Zertifizierungen gilt eine Übergangsfrist von rund drei Jahren. Der Umstieg auf die neue Norm muss bis spätestens September 2029 abgeschlossen sein. Unternehmen sollten daher rechtzeitig eine Gap-Analyse durchführen und die erforderlichen Anpassungen in ihrem Qualitätsmanagementsystem planen.

Empfehlung der Schmalenbach Systemberatung:
Die neue ISO 9001:2026 bringt keine Revolution, aber zahlreiche wichtige Weiterentwicklungen. Insbesondere die Themen Qualitätskultur, Chancenmanagement, Führung und strategische Ausrichtung werden künftig stärker im Fokus von Audits stehen. Wer die Übergangszeit nutzt, kann die neuen Anforderungen strukturiert und ohne Zeitdruck umsetzen.

Die Norm kann direkt bei DIN Media bestellt werden: DIN EN ISO 9001:2026-11 bei DIN Media

Sie möchten wissen, welche Auswirkungen die Revision auf Ihr Unternehmen hat?
Die Schmalenbach Systemberatung unterstützt Sie mit Gap-Analysen, Workshops, internen Audits und praxisnahen Umsetzungsmaßnahmen zur ISO 9001:2026.

11/09/2026

BA veröffentlicht Umsetzungshinweis zu berufsbezogenen Deutschsprachkenntnissen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen aktualisierten Umsetzungshinweis zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse veröffentlicht. Der Hinweis ist seit dem 10.09.2026 anzuwenden.

Wichtig: Es werden keine neuen Anforderungen eingeführt. Der Umsetzungshinweis erläutert und konkretisiert die bereits bestehenden gesetzlichen und förderrechtlichen Vorgaben.

Fachkundige Stellen haben diese Vorgaben bei der Prüfung von AZAV-Maßnahmen zu berücksichtigen.
Abgrenzung zwischen allgemeiner und berufsbezogener Sprachförderung
Die Vermittlung allgemeiner Deutschkenntnisse, Alphabetisierung sowie das Erlernen der Alltagssprache gehören zur Grundbildung und fallen in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beziehungsweise der Länder. Eine Förderung solcher Angebote durch die Bundesagentur für Arbeit ist ausgeschlossen.

Berufsbezogene Deutschkenntnisse dienen hingegen der Vorbereitung auf Ausbildung, Beschäftigung oder Qualifizierung. Vorrangig sind hierfür die Berufssprachkurse (BSK) des BAMF zu nutzen. Eine Förderung durch die BA kommt nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht und muss sich klar von den Berufssprachkursen des BAMF abgrenzen.

Auswirkungen auf AZAV-Maßnahmen:

Fachbereich 1 (Aktivierung und berufliche Eingliederung):
• Berufsbezogene Deutschkenntnisse gelten als berufliche Kenntnisvermittlung.
• Der Umfang ist auf maximal acht Wochen bzw. 320 Maßnahmestunden begrenzt.
• Vermittelt werden dürfen ausschließlich arbeitsplatzbezogene Sprachkenntnisse, beispielsweise Fachbegriffe, Arbeitsabläufe, Sicherheitsanweisungen oder Bezeichnungen von Werkzeugen und Maschinen.
• Sprachprüfungen, Prüfungsvorbereitungen und Sprachzertifikate sind nicht förderfähig.
• Teilnehmende müssen ausreichend Deutschkenntnisse besitzen, um den Maßnahmeinhalten folgen zu können.

Fachbereich 4 (Berufliche Weiterbildung):
• Berufsbezogene Sprachvermittlung ist zulässig, darf jedoch zeitlich nicht den Schwerpunkt der Weiterbildung bilden.
• Sprachinhalte müssen unmittelbar den Erwerb beruflicher Fachkenntnisse unterstützen.
• Für die Teilnahme werden in der Regel ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorausgesetzt.

Fazit
Der neue Umsetzungshinweis schafft mehr Klarheit bei der Abgrenzung von allgemeiner Sprachförderung, Berufssprachkursen des BAMF und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der BA. Für AZAV-Träger ist insbesondere wichtig, dass Sprachförderung ausschließlich im beruflichen Zusammenhang erfolgen darf und nicht den Charakter eines allgemeinen Deutschkurses annimmt.

Fernunterricht wird einfacher: Bundesregierung plant Ende der Zulassungspflicht für FernlehrgängeDie Bundesregierung wil...
31/08/2026

Fernunterricht wird einfacher: Bundesregierung plant Ende der Zulassungspflicht für Fernlehrgänge

Die Bundesregierung will das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) abschaffen und damit Anbieter digitaler Weiterbildungsangebote deutlich entlasten.

Künftig sollen Fernlehrgänge schneller entwickelt und angeboten werden können, ohne ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen zu müssen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Weiterbildungsmarkt zu modernisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Kern des Vorhabens ist die Aufhebung des bisherigen Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) einschließlich des Anzeige- und Zulassungsverfahrens für Fernlehrgänge.

Stattdessen soll für eine Übergangszeit von einem Jahr ein bedarfsorientiertes Bescheinigungsverfahren gelten. Gleichzeitig wird das Aufstiegsfortbildungsfördergesetz (AFBG) angepasst, damit förderfähige Fernlehrgänge weiterhin über das sogenannte Aufstiegs-BAföG unterstützt werden können.

Die Bundesregierung begründet den Schritt damit, dass der allgemeine Verbraucher- und Vertragsrechtsschutz heute deutlich weiterentwickelt sei als bei Einführung des FernUSG im Jahr 1977. Das spezielle Zulassungsregime für Fernunterricht werde daher nicht mehr als erforderlich angesehen.

Was sind die Auswirkungen?

Für Bildungsanbieter
• Wegfall der Zulassungspflicht für Fernlehrgänge.
• Deutlich geringerer Verwaltungsaufwand und niedrigere Kosten.
• Schnellere Entwicklung und Einführung neuer digitaler Lernangebote.
• Reduzierung rechtlicher Unsicherheiten bei der Einordnung neuer Weiterbildungsformate.

Für Teilnehmer
• Der Verbraucherschutz bleibt über die allgemeinen Regelungen des Vertrags- und Verbraucherrechts bestehen.
• Förderungen nach dem AFBG sollen weiterhin möglich sein.
• Zur Absicherung der Förderfähigkeit werden zusätzliche messbare Qualitätsnachweise, beispielsweise regelmäßige Leistungskontrollen, eingeführt.

Für AZAV- und Weiterbildungsanbieter
Für Bildungsträger kann die geplante Änderung eine deutliche Vereinfachung bei der Entwicklung und Vermarktung digitaler Bildungsangebote bedeuten. Bestehende Anforderungen aus der AZAV sowie sonstige Qualitäts- und Fördervoraussetzungen bleiben jedoch weiterhin relevant.

Wie ist der Stand?
Das Vorhaben befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung. Die Veröffentlichung erfolgte am 27.08.2026. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.

Ab wann gültig?
Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt stehen die endgültigen Termine fest.

Quelle: https://familienportal.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-zur-modernisierung-und-entbuerokratisierung-des-fernunterrichts-293618

Durch die Abschaffung des Zulassungsverfahrens von digitalen Weiterbildungsformaten entlasten wir Anbieter von Fernlehrgängen und stärken den Weiterbildungsmarkt. Wir leisten damit einen zentralen Beitrag der Bundesregierung zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung und sorgen für ein zei...

02/08/2026

Sommerfrische für Ihr Managementsystem ☀

29/07/2026

PPWR: Neue EU-Verpackungsverordnung bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen – ein Compliance-Thema für Ihr Managementsystem

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) wird der europäische Rechtsrahmen für Verpackungen grundlegend modernisiert. Die Verordnung (EU) 2025/40 wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Für Unternehmen bedeutet dies: Verpackungen werden künftig über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg stärker reguliert – von der Gestaltung und Materialauswahl über Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile bis hin zu Kennzeichnung, Dokumentation und erweiterten Herstellerpflichten.

Die Verordnung verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Verringerung des Verpackungsaufkommens
- Förderung der Wiederverwendung von Verpackungen
- Verbesserung der Recyclingfähigkeit
- Erhöhung des Einsatzes von Rezyklaten
- Vereinheitlichung der Anforderungen innerhalb der EU
- Reduzierung von Umweltbelastungen und Ressourcenverbrauch

Wer ist betroffen?
Die neuen Anforderungen richten sich an nahezu alle Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette, darunter:
Hersteller und Produzenten von Verpackungen
Inverkehrbringer verpackter Produkte
Importeure
Händler und Vertreiber
Fulfillment-Dienstleister
Online-Händler und Marktplätze

Wichtige neue Anforderungen:
1. Recyclingfähigkeit wird Pflicht
2. Mindestanteile an Rezyklaten
3. Verpackungsminimierung
4. Erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten
5. Neue Kennzeichnungsanforderungen

Was bedeutet das für Managementsysteme?
Die PPWR stellt nicht nur Umwelt- und Compliance-Themen in den Mittelpunkt, sondern wirkt sich auch auf Qualitäts-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsysteme aus.

Unsere Empfehlung
Auch wenn viele Detailregelungen erst schrittweise wirksam werden, sollten Unternehmen die verbleibende Zeit bis zum Geltungsbeginn nutzen:
- Betroffene Verpackungen identifizieren
- Lieferketten und Lieferanten bewerten
- Rechtskataster und Pflichtenmanagement aktualisieren
- Dokumentationsanforderungen prüfen
- Verpackungsdesign und Materialeinsatz überprüfen
- Verantwortlichkeiten festlegen
- Auditoren und Verantwortliche schulen

Fazit
Die PPWR ist weit mehr als eine Aktualisierung des bestehenden Verpackungsrechts. Für viele Unternehmen entstehen neue technische, organisatorische und dokumentarische Anforderungen. Wer die Umstellung frühzeitig vorbereitet, reduziert Umsetzungsrisiken und kann die neuen Anforderungen als Chance für nachhaltigere Produkte und Prozesse nutzen.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der PPWR, zur Integration in Ihr Rechtskataster oder zu den Auswirkungen auf Ihr Managementsystem? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung und Umsetzung der neuen Anforderungen.

E-Mail: [email protected], Mobil +49 (0)172 731 8 333

ISO 14001:2026 – Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen 👍Uwe Schmalenbach hat die Schulung zur neuen ISO 14001:2026 erf...
25/06/2026

ISO 14001:2026 – Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen 👍

Uwe Schmalenbach hat die Schulung zur neuen ISO 14001:2026 erfolgreich abgeschlossen. - "ISO 14001:2026 training for auditors and reviewers“
Damit ist er optimal auf die kommenden Anforderungen und die Übergangsphase vorbereitet.
Im Fokus der Schulung standen u. a.:
erweiterte Kontextanalyse, die stärkere Berücksichtigung des Lebenszyklus, die Einbindung der Lieferkette sowie das Management von Änderungen

Mit diesem aktuellen Wissen unterstützt Uwe Schmalenbach Unternehmen gezielt bei der Vorbereitung auf die Normrevision und bei der praxisnahen Umsetzung der neuen Anforderungen im Umweltmanagementsystem.

AZAV-Beiratsempfehlungen 2026: Neue Anforderungen an Standorte und digitale MaßnahmenDie überarbeiteten Empfehlungen des...
18/06/2026

AZAV-Beiratsempfehlungen 2026: Neue Anforderungen an Standorte und digitale Maßnahmen

Die überarbeiteten Empfehlungen des Beirats nach §182 SGB III (Stand 17.06.2026) bringen wesentliche Präzisierungen – insbesondere zu Standorten, digitalen Lernformen und Qualitätsanforderungen. Bildungsträger und fachkundige Stellen müssen sich auf deutlich strengere Nachweis- und Strukturvorgaben einstellen.

Zusammenfassung der Änderungen:
Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Empfehlungen des Beirats nach §182 SGB III ergeben sich mehrere praxisrelevante Neuerungen für Träger und fachkundige Stellen:

1. Verschärfte Anforderungen an Standorte
• Standorte (inkl. temporäre und digitale Verwaltungsstandorte) müssen nachweislich der tatsächlichen Leistungserbringung dienen
• Verpflichtende Einbindung aller Standorte in das Managementsystem
• Aufnahme von Standorten erst bei konkret nachgewiesener Nutzung
• Entfernung nicht mehr genutzter Standorte aus dem Zertifikat
• Erweiterte Prüfpflichten der fachkundigen Stelle (physisch und digital)

2. Stärkere Berücksichtigung digitaler Maßnahmen
• IT, Hard- und Software sowie geeignete Lernumgebungen sind explizit Bestandteil der Anforderungen
• Digitale und hybride Maßnahmen werden klar abgegrenzt und müssen konzeptionell nachvollziehbar dargestellt werden

3. Präzisierte Anforderungen an Unterricht und Lernformen
• Klarstellung: Unterricht erfordert synchronen Austausch zwischen Teilnehmenden und Lehrkräften
• Reine Selbstlernphasen gelten nicht als Unterricht
• Ergänzende Vorgaben für Fernunterricht und digitale Konzepte

4. Erweiterte Qualitätsanforderungen
• Detailliertere Vorgaben zu Lernprozessen, Evaluation und Zielerreichung
• Höhere Anforderungen an Nachweisführung und Dokumentation

Gültigkeit:
Die neuen Empfehlungen gelten ab dem 17.06.2026 und sind auf alle Zulassungsverfahren anzuwenden, deren Antrag nach Veröffentlichung gestellt wird.

Aktuelle AZAV‑Praxis auf FKS‑Ebene der TRCertDie Teilnahme am Erfahrungsaustausch der Fachkundigen Stelle (FKS) für AZAV...
10/04/2026

Aktuelle AZAV‑Praxis auf FKS‑Ebene der TRCert

Die Teilnahme am Erfahrungsaustausch der Fachkundigen Stelle (FKS) für AZAV am 06.03.2026 dient dem kontinuierlichen Abgleich aktueller Anforderungen und Verfahren.

Behandelt wurden unter anderem:
- Erkenntnisse aus DAkkS‑Witnessaudits 2025
- Prüfdienst AMDL
- Auditorenkompetenz und Berufungsverfahren
- Technical Operation Process (TOP)
- aktualisierte Auditverfahren und Formulare

So wird eine hohe Aktualität und Konsistenz in AZAV‑Audits und ‑Beratungen gewährleistet.





Adresse

DorfStr. 8b
Breckerfeld
58339

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 14:00

Telefon

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