Schmalenbach Systemberatung

Schmalenbach Systemberatung Beratung bei der Einführung eines QM-Systems: ISO 9001, AZAV, 14001, 45001, DIN 77200 Qualitätsmanagementsysteme (u.a. SCC / SCP),
Umweltmanagementsysteme (u.a.

ISO 9001),
Arbeitssicherheitssysteme (u.a. ISO 14001),
"Social Auditing"-Verfahren,
DIN 77200-Verfahren für Sicherungs-Dienstleistungen (SDL),
AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassungen,
Lerndienstleistungen für die Aus- und Weiterbildung (ISO 29990),
DIN EN 15038 Verfahren für Übersetzungsdienstleister sowie
integrierte Managementsysteme wie ISO 9001 in Kombination mit AZAV, SCC, SeSaM
Integrität un

d Compliance..
Inhaber:

Dipl.-Ing. Uwe Schmalenbach
seit 2005 TÜV Rheinland Cert Auditleiter/Auditor für die Standards ISO 9001, AZAV, ISO 29990, DIN 77200
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ)
Mitglied der Ingenieurkammer Bau (IK Bau)


Katharina Schmalenbach MA
Beraterin, Auditleiterin/Auditorin TÜV Rheinland Cert, LGA InterCert für die Standards ISO 9001, AZAV und ISO 29990

Qualitätsauditorin (TÜV)
https://www.certipedia.com/quality_marks/0000059087?locale=de

Aktuelle AZAV‑Praxis auf FKS‑Ebene der TRCertDie Teilnahme am Erfahrungsaustausch der Fachkundigen Stelle (FKS) für AZAV...
10/04/2026

Aktuelle AZAV‑Praxis auf FKS‑Ebene der TRCert

Die Teilnahme am Erfahrungsaustausch der Fachkundigen Stelle (FKS) für AZAV am 06.03.2026 dient dem kontinuierlichen Abgleich aktueller Anforderungen und Verfahren.

Behandelt wurden unter anderem:
- Erkenntnisse aus DAkkS‑Witnessaudits 2025
- Prüfdienst AMDL
- Auditorenkompetenz und Berufungsverfahren
- Technical Operation Process (TOP)
- aktualisierte Auditverfahren und Formulare

So wird eine hohe Aktualität und Konsistenz in AZAV‑Audits und ‑Beratungen gewährleistet.





12/03/2026

Information zur ISO 14001:2026

Die ISO 14001 wird derzeit überarbeitet. Grundlage der jetzt bekannten Änderungen ist der Final Draft International Standard (FDIS) vom 5. Januar 2026.

Die Veröffentlichung der finalen Normversion ist laut ISO für April 2026 vorgesehen.

Das International Accreditation Forum (IAF) hat eine Übergangsfrist von 36 Monaten festgelegt. Bestehende Zertifikate müssen daher spätestens bis April 2029 auf die neue ISO 14001:2026 umgestellt sein.

Wesentliche Änderungen (Kurzüberblick)

Anpassung an die neue Harmonized Structure (HS).
Präzisierungen zu Klimawandel, Biodiversität, Umweltzuständen und Lebenswegbetrachtung.
Neues Kapitel 6.3 „Planung und Management von Änderungen“.
Stärkere Betonung von Lieferketten, Notfallsituationen und extern bereitgestellten Prozessen.
Klarere Anforderungen an interne Audits, Auditziele und Managementbewertungen.
Vereinheitlichte Terminologie.
Die Revision modernisiert die ISO 14001, ohne ihr Grundkonzept zu verändern – mit klarem Fokus auf Zukunftsthemen und integriertes Umweltmanagement.


Ihr nächster Schritt

Sprechen Sie uns an für eine GAP‑Analyse – wir unterstützen Sie bei der strukturierten Vorbereitung auf die ISO 14001:2026 und der Planung der Umstellung innerhalb der Übergangsfrist.

Uwe Schmalenbach Dipl.-Ing.
TÜV Rheinland Cert/LGA InterCert – Auditleiter (DAkkS, ANAB)
E-Mail [email protected]
Mobil: +49 (0) 172 73 18 333

Katharina Schmalenbach MA
TÜV Rheinland Cert/LGA InterCert – Auditleiterin (DAkkS, ANAB)
E-Mail [email protected]
Mobil: +49 (0) 172 73 18 999

01/01/2026

Neujahresgruß 2026 – Gemeinsam in ein erfolgreiches Jahr!

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir bedanken uns herzlich für das Vertrauen und die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. 2025 war geprägt von spannenden Projekten, neuen Herausforderungen und gemeinsamen Erfolgen.

Für das Jahr 2026 wünschen wir Ihnen Gesundheit, Glück und viele erfolgreiche Momente.

Wir freuen uns darauf, Sie auch in diesem Jahr mit unserer Expertise in Managementsystemen, Audits und Beratung zu unterstützen.

Bleiben Sie neugierig, bleiben Sie innovativ – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg!

Ihr Team der Schmalenbach Systemberatung

11/06/2025

Für AZAV-Bildungsträger: Neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III

Am 10.06.2025 wurde eine Aktualisierung der Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III veröffentlicht. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2025 und betreffen u.a. Konkretisierungen der Unterrichtsformen digitaler und hybrider Maßnahmen. Sie beinhalten u.a., dass asynchrone Anteile (z. B. Selbstlernphasen) nicht als Unterricht gelten.

1. Digitale Maßnahmen bei der Referenzauswahl
• Bei der Referenzauswahl von Maßnahmen ist nun explizit zu prüfen, ob digitale Maßnahmen enthalten sind.
• Diese sind als eigenständiges qualitatives Kriterium zu berücksichtigen.

2. Definition und Abgrenzung von Unterrichtsformen

Einführung klarer Definitionen für:
o Präsenzmaßnahmen
o Digitale Maßnahmen
o Kombinierte (hybride) Maßnahmen
• Unterricht ist nur dann gegeben, wenn ein synchroner Austausch zwischen Lehrkraft und Teilnehmenden möglich ist.
• Asynchrone Anteile (z. B. Selbstlernphasen) gelten nicht als Unterricht und müssen separat ausgewiesen werden.

3. Kostenkalkulation bei asynchronen Anteilen
• Kosten für asynchrone Maßnahmeanteile dürfen in die Gesamtkalkulation einfließen.
• Müssen jedoch gesondert ausgewiesen und auf die synchronen Unterrichtsstunden umgelegt werden.

4. Zertifikatsanforderungen erweitert
• Maßnahmezertifikate müssen nun zusätzlich folgende Angaben enthalten:
o Dauer asynchroner Maßnahmeanteile (in Minuten)
o Durchführungsform (Präsenz, digital, hybrid)
• Neue Ordnungsnummer [28] für asynchrone Anteile eingeführt.

5. Zertifikatsmuster aktualisiert
• Alle Musterzertifikate (AVGS, FbW, ganzheitliche Betreuung) wurden um die neuen Anforderungen ergänzt.
• Einheitliche Struktur mit neuen Pflichtfeldern für Transparenz und Vergleichbarkeit.

Die aktuellen Empfehlungen sind erschienen bei:https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba032840.pdf

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung Ihrer AZAV-Maßnahmen. Sprechen Sie uns an.
[email protected], Tel. 0172 7318333

Die Fahrt über die A 40 zu meinem Kunden nach Essen war heute mal wieder kein Vergnügen. Dafür verlief das Audit erfolgr...
13/05/2025

Die Fahrt über die A 40 zu meinem Kunden nach Essen war heute mal wieder kein Vergnügen. Dafür verlief das Audit erfolgreich.  Und das Wetter hat heute auch mitgespielt. Reinster Sonnenschein. 

01/04/2025

Entwurf zur Aktualisierung der ISO 14001:2026 veröffentlicht

Die International Organization for Standardization (ISO) hat einen Entwurf (Draft International Standard, kurz DIS) zur Aktualisierung der Umweltmanagementnorm ISO 14001 veröffentlicht.

Der Entwurf, der am 3. Februar 2025 veröffentlicht wurde, enthält eine moderate Revision der Norm für Umweltmanagementsysteme. Ziel ist es, die Anforderungen klarer zu formulieren und an aktuelle Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen anzupassen, ohne neue Anforderungen hinzuzufügen.

Der Entwurf befindet sich in einer 12-wöchigen Kommentierungs- und Abstimmungsphase.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Die neue Version soll im Januar 2026 erscheinen. Statt umfassender Neuerungen liegt der Fokus auf der Klarstellung bestehender Anforderungen:

Harmonized Structure (HS): Anpassung der Texte und Anforderungen an die neueste Version der harmonisierten Struktur der ISO für Managementsystemnormen.
Klarheit und Verständnis: Umformulierung von Texten, Aufnahme von Anmerkungen sowie Verbesserung der erläuternden Informationen im Anhang A.
Lebenszyklusperspektive: Stärkere Berücksichtigung von Umweltaspekten entlang des gesamten Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.
Treibhausgasmanagement: Erweiterte Anforderungen zur Erfassung und Reduktion von Emissionen.
Externe Berichterstattung: Verstärkte Anforderungen an die Offenlegung von Umweltinformationen gegenüber Stakeholdern.
Der Zeitplan

Der verbindliche Draft International Standard (ISO/DIS) wird im Sommer (September) 2025 erwartet.
Die finale Version ISO 14001:2026 könnte im Januar 2026 veröffentlicht werden.
Übergangsfristen betragen maximal drei Jahre, können jedoch bei geringfügigen Änderungen kürzer ausfallen.

01/04/2025

Zeitplan für die Veröffentlichung der ISO 9001:2026

Der Entwurf der internationalen Norm (Draft International Standard, kurz DIS) soll Mitte 2025 erscheinen.

Die überarbeitete Version der Norm wird voraussichtlich im September 2026 veröffentlicht.

01/04/2025

Omnibus-Pakete der EU, um Bürokratie abzubauen: Entlastungen bei dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Die EU will Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit steigern, indem sie mit zwei Omnibus-Paketen mehrere Gesetze vereinfacht. Diese Vorschläge müssen allerdings erst noch vom Rat und Parlament beschlossen werden.

Die Umsetzung des CBAM wurde verschoben. Zertifikate müssen ab Februar 2027 gekauft und im August 2027 nachgewiesen werden, ein Jahr später als ursprünglich geplant.

Kleinere Importe bis 50 Tonnen pro Jahr sind künftig von der Regelung ausgenommen, dank einer höheren Bagatellgrenze.

01/04/2025

Omnibus-Pakete der EU, um Bürokratie abzubauen: Entlastung bei dem EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Die EU will Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit steigern, indem sie mit zwei Omnibus-Paketen mehrere Gesetze vereinfacht. Diese Vorschläge müssen allerdings erst noch vom Rat und Parlament beschlossen werden.

Für das Lieferkettengesetz (CSDDD) sollen Fristen und Regeln angepasst werden:

Umsetzung für Mitgliedstaaten erst ab Juli 2027.
Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und 900 Millionen Euro Umsatz müssen ab Juli 2028 die neuen Vorgaben erfüllen, kleinere Unternehmen ab Juli 2029.
Sorgfaltspflichten betreffen direkt das eigene Geschäft, Tochterunternehmen und Geschäftspartner (Tier 1). Indirekte Partner werden nur einbezogen, wenn negative Auswirkungen vorliegen.
Bewertung von Due-Diligence-Aktivitäten soll ggf. nur noch alle fünf Jahre erfolgen.
Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen bei Problemen sowie Zwangsgelder entfallen. Auch unionsweite Haftungsregelungen wurden gestrichen.

22/02/2025

TÜV Rheinland Group übernimmt die HZA

Die Hanseatische Zertifizierungsagentur GmbH (HZA) gehört seit dem 1. Januar 2025 zur TÜV Rheinland Group. Dies stärkt die Expertise von TÜV Rheinland im Norden Deutschlands.

Im Januar letzten Jahres hat die TÜV Rheinland Group die bag cert GmbH aus Bremen übernommen. Gestern kündigte Robert Zorn, Geschäftsführer der TÜV Rheinland Cert GmbH, an, dass seit dem 1. Januar 2025 auch die Hanseatische Zertifizierungsagentur GmbH (HZA) aus Hamburg zur TÜV Rheinland Group gehört.

Mit der Aufnahme dieser beiden Unternehmen stärkt TÜV Rheinland seine Expertise in den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit, Soziales und Verwaltung für ISO 9001-Zertifizierungen in Norddeutschland. Die Übernahme der HZA und der bag cert wird auch die Fachkundige Stelle (FKS) im Bereich der AZAV Träger- und Maßnahmenzulassungen verstärken.

10/02/2025

Herrenberg-Urteil: Übergangsregelung für Bildungsträger und Honorarkräfte

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einer Pressemeldung vom 31. Januar 2025 bekanntgegeben, dass eine Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften bis Ende 2026 beschlossen wurde.

Nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022 änderten die Sozialversicherungsträger ihre Beurteilungsmaßstäbe zur Feststellung des Erwerbsstatus von Lehrkräften – ob abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit – mit Wirkung vom 1. Juli 2023. Seitdem herrschte unter Bildungseinrichtungen und freiberuflichen Lehrkräften Rechtsunsicherheit.
Durch die neue Übergangsregelung sollen die Bildungsträger nun bis Ende 2026 mehr Zeit erhalten, sich auf die neuen Grundlagen für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung einzustellen und ihre Organisation anzupassen.

08/01/2025

VSME - Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Im Dezember 2024 veröffentlichte die EFRAG einen neuen vereinfachten Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen.

ESG-Themen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sind entscheidende Kriterien und Rahmenbedingungen, die von den Vereinten Nationen sowie Finanzinstituten und Regierungen festgelegt wurden, um eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensentwicklung zu fördern.

Die EU hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu entwickeln. Diese Standards verpflichten betroffene Unternehmen, Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entsprechen.

In der Praxis müssen sich immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen – entweder weil sie Teil der Lieferkette größerer Unternehmen sind oder weil Banken und Kreditinstitute diese Informationen verlangen. Diese Anforderungen sind jedoch oft nicht standardisiert und können für KMU unverhältnismäßig belastend sein.

Um dem entgegenzuwirken, hat die EFRAG am 17. Dezember 2024 einen neuen Standard für KMU veröffentlicht, der Unternehmen unterstützen soll, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, aber von ihren Kunden oder Partnern zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgefordert werden (Trickle-Down-Effekt). Dieser Standard trägt den Namen „VSME-Standard“ (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) – oder kurz der „freiwillige KMU-Standard“.

Die EFRAG beschreibt den Nutzen des VSME-Standards folgendermaßen:
• Bereitstellung von Informationen, die den Datenbedarf großer Unternehmen decken, die Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Zulieferern anfordern;
• Bereitstellung von Informationen, die Banken und Investoren benötigen, um Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln zu unterstützen;
• Verbesserung des Managements von Nachhaltigkeitsfragen, etwa zu Umweltverschmutzung oder Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, was das langfristige, wettbewerbsfähige Wachstum der Unternehmen stärkt;
• Beitrag zu einer nachhaltigeren und integrativeren Wirtschaft.

Unternehmen, die den VSME-Standard anwenden, können wählen, welche Art von Nachhaltigkeitsbericht sie erstellen:

• OPTION 1: Basismodul mit den Mindestanforderungen
• OPTION 2: Basismodul + zusätzliches Aufbaumodul mit erweiterten Daten für Banken, Investoren und Unternehmen

Das Basismodul umfasst unter Punkt B1 grundlegende Unternehmensinformationen (z. B. Rechtsform, Umsatz, Anzahl der Beschäftigten) und unter Punkt B2 Zielvorgaben zur Überwachung der Nachhaltigkeitspolitik sowie der Fortschritte bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen.

Die Punkte B3 bis B11 beinhalten Angaben zu Nachhaltigkeitskennzahlen wie Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen, Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Abfallmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Entlohnung, Ausbildung und Anti-Korruptionsmaßnahmen.

Das zusätzliche Aufbaumodul (OPTION 2) enthält unter den Punkten C1 bis C9 detaillierte Informationen zu Themen wie der Nachhaltigkeitsstrategie, Zielen zur Treibhausgasreduzierung, der Bewertung von Klimarisiken, der Einhaltung von Menschenrechten, Diskriminierung, Einkünften aus bestimmten Sektoren und der Geschlechtervielfalt in den Führungsebenen.

Aktuell gibt es noch keine offizielle Übersetzung des VSME-Standards. Die EFRAG plant jedoch, im Jahr 2025 Unterstützungsmaterialien und Leitfäden zu veröffentlichen.

Adresse

DorfStr. 8b
Breckerfeld
58339

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 14:00

Telefon

+491727318999

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