31/08/2026
Fernunterricht wird einfacher: Bundesregierung plant Ende der Zulassungspflicht für Fernlehrgänge
Die Bundesregierung will das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) abschaffen und damit Anbieter digitaler Weiterbildungsangebote deutlich entlasten.
Künftig sollen Fernlehrgänge schneller entwickelt und angeboten werden können, ohne ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen zu müssen.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Weiterbildungsmarkt zu modernisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Kern des Vorhabens ist die Aufhebung des bisherigen Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) einschließlich des Anzeige- und Zulassungsverfahrens für Fernlehrgänge.
Stattdessen soll für eine Übergangszeit von einem Jahr ein bedarfsorientiertes Bescheinigungsverfahren gelten. Gleichzeitig wird das Aufstiegsfortbildungsfördergesetz (AFBG) angepasst, damit förderfähige Fernlehrgänge weiterhin über das sogenannte Aufstiegs-BAföG unterstützt werden können.
Die Bundesregierung begründet den Schritt damit, dass der allgemeine Verbraucher- und Vertragsrechtsschutz heute deutlich weiterentwickelt sei als bei Einführung des FernUSG im Jahr 1977. Das spezielle Zulassungsregime für Fernunterricht werde daher nicht mehr als erforderlich angesehen.
Was sind die Auswirkungen?
Für Bildungsanbieter
• Wegfall der Zulassungspflicht für Fernlehrgänge.
• Deutlich geringerer Verwaltungsaufwand und niedrigere Kosten.
• Schnellere Entwicklung und Einführung neuer digitaler Lernangebote.
• Reduzierung rechtlicher Unsicherheiten bei der Einordnung neuer Weiterbildungsformate.
Für Teilnehmer
• Der Verbraucherschutz bleibt über die allgemeinen Regelungen des Vertrags- und Verbraucherrechts bestehen.
• Förderungen nach dem AFBG sollen weiterhin möglich sein.
• Zur Absicherung der Förderfähigkeit werden zusätzliche messbare Qualitätsnachweise, beispielsweise regelmäßige Leistungskontrollen, eingeführt.
Für AZAV- und Weiterbildungsanbieter
Für Bildungsträger kann die geplante Änderung eine deutliche Vereinfachung bei der Entwicklung und Vermarktung digitaler Bildungsangebote bedeuten. Bestehende Anforderungen aus der AZAV sowie sonstige Qualitäts- und Fördervoraussetzungen bleiben jedoch weiterhin relevant.
Wie ist der Stand?
Das Vorhaben befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung. Die Veröffentlichung erfolgte am 27.08.2026. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.
Ab wann gültig?
Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt stehen die endgültigen Termine fest.
Quelle: https://familienportal.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-zur-modernisierung-und-entbuerokratisierung-des-fernunterrichts-293618
Durch die Abschaffung des Zulassungsverfahrens von digitalen Weiterbildungsformaten entlasten wir Anbieter von Fernlehrgängen und stärken den Weiterbildungsmarkt. Wir leisten damit einen zentralen Beitrag der Bundesregierung zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung und sorgen für ein zei...