22/09/2019
BGH entschied am 20. September 2019, dass Nachbarn natürliche Immissionen (Laub, Pollen, Zapfen, Reisig etc.) hinnehmen müssen.
Ein Urteil von oberster Stelle zu einem immer wiederkehrenden Streitthema unter Nachbarn.
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück verlangen kann, wenn die für die Anpflanzung bestehende...