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22/01/2018

Unfälle im Betrieb: Besser jeden kleinen Kratzer eintragen

Egal ob großer oder kleiner Kratzer, Missgeschick oder größere Verletzung: Sie sollten ins Verbandbuch eingetragen werden. Nur so sind Beschäftigte auf der sicheren Seite, falls später Fragen zum Versicherungsschutz auftauchen.
Kleine Verletzungen, etwa ein Schnitt mit dem Messer in den Finger, sind in vielen Betrieben keine Seltenheit. Oft reicht ein Pflaster, und alles ist gut. Aber manchmal wird aus dem kleinen Schnitt auch mehr, zum Beispiel durch eine Infektion. Dann ist es gut, wenn bereits die kleine Schnittverletzung in das Verbandbuch eingetragen wurde, denn häufig ist die Frage zu klären, ob es sich bei der Entzündung um einen Arbeitsunfall handelt. Die Berufsgenossenschaften weisen darauf hin, dass auch kleine Verletzungen konsequent in das Verbandbuch eingetragen werden müssen. Der Eintrag beschreibt, was passiert ist und wann es sich ereignet hat.
Darüber hinaus liefert das Verbandbuch auch Hinweise für die Vermeidung von Arbeitsunfällen. Wenn beispielsweise bei einer bestimmten Tätigkeit immer wieder Schnittverletzungen passieren, sollte geprüft werden, ob etwas dagegen getan werden kann, zum Beispiel andere Messer eingesetzt werden können.

Verbandbuch

Ein Verbandbuch gibt idealerweise vor, was eingetragen werden muss, z. B. Zeitpunkt, Ort, Unfallhergang und Art der Verletzung. Die „neue Generation“ der Verbandsbücher hat nun auch den Datenschutz berücksichtigt. In den Verbandsbüchern der BGW lassen sich die einzelnen Seiten heraustrennen und können gesondert aufbewahrt werden.

Wichtig ist: Der Datenschutz ist einzuhalten, die dokumentierten einzelnen Einträge dürfen nicht offen für jeden zugänglich sein und müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.

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