relog Lohn

relog Lohn Dienstleistungen rund um laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Ob Lohn und Gehalt, Baulohn oder Öffentlicher Dienst — die relog Mitarbeiter kennen sich aus.

Beschreibung:
Bereits seit über 40 Jahren betreibt die relog von Großburgwedel aus ihr Geschäft mit der Erstellung von laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Die Erstellung der laufenden monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist für jeden Unternehmer eine notwendige Pflicht, die aufgrund sich ständig ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen immer mehr Kapazitäten bindet und Fachkenntnisse erf

ordert. Die Lösung – gerade für kleinere und mittlere Unternehmen – ist das Outsourcing der Lohnbuchhaltung. Spezialisten Mit der relog haben klein- und mittelständische Unternehmen einen auf die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung spezialisierten Dienstleister, der seine Aufgabe effizient, korrekt und hochwertig erfüllt. Alle relog Mitarbeiter sind gut ausgebildet und erledigen die Abrechnungen zuverlässig und zeitgerecht. Der Nutzen für die Unternehmen: Effizienz- und Qualitätssteigerung bei gleichzeitiger Kostensenkung!

01/06/2026

Zwei Tage voller Austausch, neuer Ideen und vor allem: persönlicher Gespräche.
 
Einmal im Jahr kommen alle Franchise-Partner*innen aus ganz Deutschland zusammen.
Für uns ist das immer eine besondere Gelegenheit, sich nicht nur über aktuelle Themen und Entwicklungen auszutauschen, sondern auch die Menschen hinter den Unternehmen wiederzusehen.
 
Zwischen spannenden Gesprächen, gemeinsamen Diskussionen und vielen neuen Impulsen ging es darum, was uns beschäftigt, was gut läuft, wo Herausforderungen liegen und woran wir gemeinsam arbeiten möchten.
 
Genau dieser offene Austausch macht das Treffen jedes Jahr so wertvoll.
 
Vielen Dank an alle, die dabei waren!
Wir freuen uns schon auf das nächste Wiedersehen.

28/05/2026

Was sind eigentlich Einmalzahlungen auf deiner Gehaltsabrechnung?

Dazu zählen zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen. Diese Zahlungen gelten steuerlich als normales Einkommen und sind deshalb steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Deshalb fällt der Netto-Betrag oft geringer aus als erwartet. Über die Einkommensteuererklärung kannst du dir eventuell zu viel gezahlte Steuern wieder zurückholen.

11/05/2026

Desirée hat ihre Ausbildung mit Bestleistung abgeschlossen! Unsere Geschäftsführerin Katharina hat sie gefragt, wie die Prüfungszeit für sie war und wie sie es geschafft hat, trotz Mamasein ihren Abschluss mit Bestleistung zu absolvieren.

Herzlichen Glückwunsch, liebe Desirée 💐

Wir freuen uns sehr, dich in unserem Team zu haben!

16/04/2026

Dein Nettogehalt ist plötzlich niedriger und du weißt nicht, wieso?

Oft steckt kein Fehler dahinter. Krankenkassenbeiträge oder Steuerfreibeträge werden regelmäßig angepasst. Ganz automatisch und oft unbemerkt.

✅ Genau deshalb lohnt sich ein kurzer Blick auf deine Abrechnung.
So verstehst du, was sich verändert hat, bevor unnötige Fragezeichen entstehen.

19/03/2026

Der häufigste Fehler bei Lohnabrechnungen ist die fehlende Kontrolle.

Eine falsche Steuerklasse, vergessene Änderungen bei Kindern oder kleine Fehler bei den Stunden können sich schnell summieren.

Dabei brauchst du oft nur 1 Minute im Monat, um genau das zu vermeiden.

Also: einmal kurz checken lohnt sich!

01/03/2026

Was passiert eigentlich, wenn die Lohnbuchhaltung krank ist?

❌ In vielen Unternehmen steht dann alles still:
Gehälter kommen zu spät, Fristen werden verpasst, Stress im Team steigt.

Genau deshalb gibt es uns.
Wir übernehmen für Unternehmen die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit festen Ansprechpartner:innen und einem kompletten Back-up im Hintergrund. Für pünktliche und fehlerfreie Abrechnungen, egal was passiert.

✅ Pünktliche Gehälter
✅ Rechtssicher und fristgerecht
✅ Keine Abhängigkeit von Einzelpersonen
✅ Planungssicherheit ohne zusätzliches Fachpersonal

Mehr Infos dazu findest du auf relog.de.

Viele denken, Lohnbuchhaltung bedeutet: Zahlen eintippen und Abrechnungen ausdrucken. Aber das ist nur ein kleiner Teil....
02/02/2026

Viele denken, Lohnbuchhaltung bedeutet: Zahlen eintippen und Abrechnungen ausdrucken. Aber das ist nur ein kleiner Teil.

Hinter jeder Lohnabrechnung steckt weit mehr als reine Dateneingabe.

Es geht um Gesetze, Fristen, Sozialversicherungsrecht, steuerliche Änderungen, Zuschläge, Sachbezüge, Mutterschutz, Kurzarbeit und um Menschen, deren Einkommen jeden Monat korrekt und pünktlich ausgezahlt werden muss.

Als Lohnbuchhalterin oder Lohnbuchhalter sind wir die Schnittstelle zwischen Unternehmen, Behörden und Mitarbeitenden. Wir sorgen dafür, dass von der Einstellung bis zur letzten Abrechnung alles korrekt läuft.

Dazu gehören unter anderem:

➡️ Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen
➡️ Pflege von Personalstammdaten
➡️ Kommunikation mit Finanzamt und Sozialversicherungsträgern
➡️ Melde- und Bescheinigungswesen
➡️ Unterstützung bei Prüfungen und Fragen unserer Mandant:innen

Wir halten also den gesamten Lohnprozess am Laufen, zuverlässig und rechtssicher.

ℹ️ Seit 50 Jahren sind wir bereits Spezialist für Dienstleistungen rund um Lohn und Gehalt und derzeit bundesweit für mehr als 10.000 Mandant:innen tätig.

Wer Lohnabrechnungen outsourcen möchte, kann uns gerne hier auf Facebook schreiben oder besucht unsere Webseite. Link in den Kommentaren.

Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung haben sich geändert. Aber was bedeutet das?Wenn Unternehmen ihren Bes...
19/01/2026

Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung haben sich geändert. Aber was bedeutet das?

Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten eine kostenlose Unterkunft oder Mahlzeiten zur Verfügung stellen, muss dieser Vorteil in der Lohnabrechnung bewertet werden. Dafür gibt es die sogenannten Sachbezugswerte. Sie legen fest, wie hoch dieser geldwerte Vorteil pro Monat steuerlich ist.

𝗦𝗲𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗺 1. 𝗝𝗮𝗻𝘂𝗮𝗿 2026 𝗴𝗲𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗳𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗻𝗲𝘂𝗲 𝗦𝗮𝗰𝗵𝗯𝗲𝘇𝘂𝗴𝘀𝘄𝗲𝗿𝘁𝗲:

➡️ Für Unterkunft von bisher 282 Euro auf 285 Euro pro Monat.
➡️ Für Verpflegung von bisher 333 Euro auf 345 Euro pro Monat
(Frühstück: 71 Euro, Mittag- und Abendessen: je 137 Euro)

Das bedeutet:

Wenn Unternehmen zum Beispiel eine Unterkunft oder Mahlzeiten bereitstellen, wird dieser Wert künftig etwas höher angesetzt und damit auch bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.

ℹ️ Wir bei relog sind seit 50 Jahren Spezialist für Dienstleistungen rund um Lohn und Gehalt und derzeit bundesweit für mehr als 10.000 Mandanten tätig.

Wer Lohnabrechnungen outsourcen möchte, kann uns gerne hier auf LinkedIn schreiben oder besucht unsere Webseite. Link in den Kommentaren.

Mehr Entlastung für Pendler:innen: Die Pendlerpauschale wird angehobenDas Bundeskabinett hat am 10. September 2025 das S...
16/12/2025

Mehr Entlastung für Pendler:innen: Die Pendlerpauschale wird angehoben

Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und damit eine wichtige Entscheidung für alle getroffen, die regelmäßig zur Arbeit pendeln.

𝗗𝗶𝗲 𝗣𝗲𝗻𝗱𝗹𝗲𝗿𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗮𝗯 𝗱𝗲𝗺 1. 𝗝𝗮𝗻𝘂𝗮𝗿 2026 𝗱𝗮𝘂𝗲𝗿𝗵𝗮𝗳𝘁 𝗮𝘂𝗳 38 𝗖𝗲𝗻𝘁 𝗽𝗿𝗼 𝗞𝗶𝗹𝗼𝗺𝗲𝘁𝗲𝗿 𝗮𝗻𝗴𝗲𝗵𝗼𝗯𝗲𝗻.

Das bedeutet: Für jeden gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann künftig ein höherer Betrag steuerlich geltend gemacht werden.

Diese Regelung gilt für alle Steuerpflichtigen, also nicht nur für Fernpendler:innen, sondern auch für Personen mit doppelter Haushaltsführung.

Damit wird die Entlastung, die bisher nur befristet galt, dauerhaft festgeschrieben.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat zudem bestätigt, dass diese Neuregelung verfassungsgemäß ist.

Wer möchte, kann die höhere Pauschale direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen lassen oder sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen.

ℹ️ Du möchtest deine Lohnabrechnungen outsourcen? Wir bei relog Lohn sind seit 50 Jahren Spezialist für Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Bereits mehr als 10.000 Mandanten vertrauen auf uns. Unten im Link findest du ein kostenloses Anfrageformular.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen auch 2026Das Bundeskabinett hat einen neuen Verordnungsentwurf verabschiedet, der Ausw...
19/11/2025

Beitragsbemessungsgrenzen steigen auch 2026

Das Bundeskabinett hat einen neuen Verordnungsentwurf verabschiedet, der Auswirkungen auf die Sozialabgaben hat.

Konkret steigen ab Januar 2026 die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen, also die Gehaltsgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen.

Im Detail bedeutet das:

➡️ In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Grenze von 5.512,50 € auf 5.812,50 € monatlich.
➡️ In der Rentenversicherung erhöht sich die Schwelle von 8.050 € auf 8.450 €.

Das heißt: Ein größerer Teil des Einkommens wird künftig beitragspflichtig.
Wer über den neuen Grenzen verdient, zahlt also auf einen etwas höheren Anteil seines Gehalts Renten- und Krankenversicherungsbeiträge.

Für die Mehrheit der Beschäftigten ändert sich nichts, da sie unterhalb dieser Grenzen liegen.

Zudem wird der Wechsel in die private Krankenversicherung schwieriger: Die erforderliche Einkommensgrenze steigt von 6.150 Euro auf 6.450 Euro brutto im Monat.

Ziel der Anpassung ist, dass sich alle entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.

➔ Wir bei relog Lohn sorgen dafür, dass Unternehmen und Beschäftigte jederzeit auf dem neuesten Stand bei Lohn- und Gehaltsfragen bleiben.

Wer sich zu dem Thema informieren möchte, kann uns gerne hier auf Facebook schreiben oder schaut auf unserer Webseite vorbei. Link in den Kommentaren.

Adresse

Albrecht-Thaer-Ring 23
Burgwedel
30938

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