LSC Unternehmensberatung

LSC Unternehmensberatung Gründungs- und Mittelstandsberatung, Bewerbertraining, Existenzgründungscoaching, staatl.

Fördergelder, Mikrokredite, BPW NRW und KfW gelistet, BAFA zertifiziert

Ein kleines Dankeschön von einem Kunden, das mich sehr stolz macht!
16/12/2020

Ein kleines Dankeschön von einem Kunden, das mich sehr stolz macht!

Kostenloser Workshop zur IdeenfindungSie haben eine Idee zum Geldverdienen? Und wollen endlich selbstständig sein?Aber u...
08/09/2020

Kostenloser Workshop zur Ideenfindung
Sie haben eine Idee zum Geldverdienen? Und wollen endlich selbstständig sein?

Aber um eine Geschäftsidee auch umzusetzen, muss diese weiterentwickelt werden! Ein Unternehmenskonzept sollte genau strukturiert sein.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sich selbstständig zu machen:
Geschäftsidee

Trends erkennen
Weiterentwicklung bestehender Ideen
bestehende Konzepte übernehmen (Franchise)
Unternehmen kaufen (Unternehmensnachfolge)

Daher ist es ratsam, bevor Sie starten, zur Konkretisierung einer Geschäftsidee einen Experten zu Rate zu ziehen.
Wir unterstützen Sie deshalb dabei in einem Workshop!
Unser Workshop:

Kundennutzen
Finanzierbarkeit
Technische / logistische Umsetzbarkeit
Wettbewerbssituation
Umsatzpotenzial / Marktvolumen
langfristiges Innovationspotenzial
Gründertest: Sind Sie eine Gründerpersönlichkeit?
Wie ist Ihre Einstellung, Denkweise (Mindset) zur Selbstständigkeit?

Unser Herbst-Angebot für Sie
Kostenloser Workshop zur Ideenfindung

gerne Vorot oder auch Online möglich

(Dieses Angebot ist gültig bis zum 30. November 2020)

Kontaktieren Sie uns jetzt völlig unverbindlich

Corona-Bundes-Soforthilfen – die große Abrechnung folgtAls im März die Corona-Pandemie und damit die notwendigen Beschrä...
28/06/2020

Corona-Bundes-Soforthilfen – die große Abrechnung folgt
Als im März die Corona-Pandemie und damit die notwendigen Beschränkungen über das Land hereinbrachen, wurden Schulen, Kitas, Geschäfte und Gastronomie und ganz viele andere Wirtschaftsbereiche geschlossen oder konnten nur sehr eingeschränkt weiter machen. Kontaktbeschränkungen wurden verhängt, Reisen waren unmöglich und wurden storniert.
Die Not bei den Solo-Selbstständigen, den Künstlern und Kleinunternehmern war groß, vielen brachen von jetzt auf gleich alle Einnahmen weg, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Und so war die Erleichterung groß, als die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern in Windeseile Soforthilfe-Programme für die betroffenen Unternehmen ins Leben riefen. Schnell und unbürokratisch konnten Hilfen über die Länder beantragt werden und wurden in den meisten Fällen auch schnell ausgezahlt, gestaffelt nach Unternehmensgröße. (siehe unseren BLOG vom 25.03.20)
Ein Online-Antrag reichte in den meisten Ländern aus. Doch jetzt könnte für viele Betriebsinhaber das böse Erwachen folgen: Wer zu Unrecht Soforthilfe bekommen hat, muss das Geld nämlich zurückzahlen. Mitunter drohen sogar strafrechtliche Ermittlungen.
Nach dem Ablauf der Beantragungsfrist am 31.05.2020, hat das Ministerium für Wirtschaft in NRW auf Ihrer Antragsseite https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 einen Download mit den Richtlinien zur Gewährung von Soforthilfen zum Download nun online gestellt. Der Runderlass ist passend zum 31. Mai 2020. Das bedeutet: Mit dem Ende der Antragsfrist gibt es erst die Richtlinien für den Gewährung.
Das Ministerium schreibt nun auf seiner Seite:
„Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum. Dazu erhalten alle Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger in Kürze eine E-Mail, in der sie über das weitere Vorgehen informiert werden und darüber, wie sie ihren Liquiditätsengpass ermitteln. Daraus können sich Rückzahlungen ergeben. Bitte überweisen Sie jetzt nicht selbstständig zu viel erhaltene Soforthilfe-Gelder, sondern warten Sie auf das offizielle Schreiben mit einem Vordruck für die Berechnung.“
In den Richtlinien wird der Ton bereits sehr viel schärfer als noch im März. Die Soforthilfe erfolgt in Form einer Billigkeitsleistung als freiwillige Zahlung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Antragsberechtigung und Antragsvoraussetzungen werden schnell und für die meisten Antragsteller positiv geklärt werden. Der Umfang ist auch sehr übersichtlich geregelt.
Jeder Leistungsempfänger und jede Leistungsempfängerin ist verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums mit dem vorgeschriebenem Vordruck eine Abrechnung über die ihm beziehungsweise ihr zustehende Soforthilfe anzufertigen und ihr Ergebnis (Höhe des Liquiditätsengpasses) bei der Bewilligungsbehörde digital einzureichen. Der Vordruck wird unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 bereitgestellt und zusätzlich elektronisch übersandt.
Wann das passiert und wie dieser Verwendungsnachweis (so die offizielle Sprachregelung) aussehen wird, ist noch nicht bekannt.
Sicher sind nur folgende Punkte:
• Die Soforthilfe wird maximal in Höhe des Liquiditätsengpasses gewährt. Der Liquiditätsengpass ergibt sich aus der Differenz zwischen den tatsächlichen fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb und den tatsächlichen laufenden, erwerbsmäßigen Sach- und Finanzausgaben (ohne Personalaufwand) unter Berücksichtigung eingesparter Kosten im Erfassungszeitraum. Der Zuschuss konnte insbesondere genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankkredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen.
• Der Erfassungszeitraum beginnt mit dem Tag der Antragstellung und entspricht dem dreimonatigen Bewilligungszeitraum. Wahlweise kann der Beginn des dreimonatigen Erfassungszeitraums auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung vorgezogen oder auf den ersten Tag des Folgemonats verschoben werden.
• Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften können für ihren fiktiven Unternehmerlohn in NRW für März und/oder April 2020 einmalig 2.000 Euro ansetzen und bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses als Ausgabe berücksichtigen, sofern ihnen für den Zeitraum der Zuwendung dieses Betrages weder Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II noch Unterstützungsleistungen nach dem Sonderprogramm für Künstlerinnen und Künstler bewilligt worden. (Alle Bundesländer haben in diesem Bereich eine eigene Lösung. Daher empfehlen wir dringend auf die entsprechenden Länderseiten zu schauen)
Der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, Andreas Ehlert, sagte: "Es wäre gut und praktikabel gewesen, wenn die Soloselbstständigen die Soforthilfe auch für die private Lebensführung hätten verwenden können. Ich bedaure sehr, dass die Bundesregierung sich nicht zu dieser parteiübergreifend befürworteten Lösung durchringen konnte." Die Soforthilfe sei ein großer Erfolg gewesen, weil sie den Betroffenen in einer wirtschaftlich existenziellen Situation ein Stück Sicherheit gegeben habe. "Das dürfen wir jetzt nicht durch bürokratische Klimmzüge aufs Spiel setzen."
Statt Grundsicherung beim Jobcenter zu beantragen oder Kurzarbeit für Mitarbeiter zu beantragen haben viele KMU die Soforthilfe im besten Glauben als staatliche Hilfe für die Kosten „zweckentfremdet“.
Nur wer tatsächlich berechtigt ist, darf das Geld behalten, muss es aber als Einnahme versteuern. Die Einnahmen unterliegen den Ertragsteuern, also Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbesteuern sowie den dazugehörigen Zuschlagsteuern wie Soli und Kirchensteuer.
Der Bund stellte medienwirksam im März ein 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu gewähren. Abgerufen wurden ca. 12 Milliarden Euro. Wieviel davon wieder zum Bund zurückfließt, wird sich zeigen.

Das BAFA hat für das attraktive Fördermodul (Beratungsförderung zu 100 % bis max. 4.000 Euro für alle Corona-betroffene ...
07/06/2020

Das BAFA hat für das attraktive Fördermodul (Beratungsförderung zu 100 % bis max. 4.000 Euro für alle Corona-betroffene Klein- und mittelständischen Unternehmen KMU) mehr Anträge erhalten, als an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden konnte.
Offizielle Erklärung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
„Die Corona-Krise stellt Deutschland vor beispiellose Herausforderungen. Die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows wurde deshalb um ein Modul zur schnellen und unbürokratischen Förderung der Unternehmensberatung für Corona-betroffene Unternehmen und Freiberufler erweitert. Die Nachfrage nach dieser Förderung hat alle Erwartungen weit übertroffen. Mehrere zehntausend Unternehmen haben Anträge gestellt. Zahlreichen KMU kann dadurch geholfen werden, individuelle Wege aus der Krise zu finden.
Aufgrund der großen Nachfrage sind die für dieses spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft, es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde deshalb vorzeitig eingestellt. Daher können vorerst nur Anträge bewilligt und die Förderung an den Berater ausgezahlt werden, die bereits eine Inaussichtstellung erhalten haben. Die Voraussetzungen hierfür sind außerdem, dass Sie einen förderfähigen Verwendungsnachweis eingereicht haben und ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Wenn Sie noch keine Inaussichtstellung erhalten haben, werden Sie ggf. in den kommenden Monaten in einem Nachrückverfahren berücksichtigt. Auch in diesem Fall gilt, dass ausreichend Haushaltsmittel vorhanden sein müssen. Die anderen Module zur Förderung unternehmerischen Know-hows ermöglichen weiterhin geförderte Beratungen zu günstigen Konditionen. Diese Module werden unverändert fortgeführt und stehen Unternehmerinnen und Unternehmern weiter zur Verfügung.“
Kommentar LSC Unternehmensberatung: Bis zum 11. Mai sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums 27 534 Anträge eingegangen. Im Bundeshaushalt sind laut Ministerium dieses Jahr jedoch nur 15,34 Millionen Euro für das neue Programm vorgesehen. Nur wer bei der BAFA als Unternehmensberater zertifiziert ist, konnte die Beratungsförderung beantragen. Das hatte zur Folge, dass im Internet dafür geworben wurde quasi jeden für eine Gebühr von 500,00 Euro zum BAFA-Berater zu machen. Bis heute hat die BAFA 8.505 Anträge von neuen „Beratern“ mit zweifelhaften Qualifikationen auf Akkreditierung erhalten. Das Amt musste die Reisleine ziehen. Ausbezahlt wurde noch keine Förderung.
Wer gehofft hatte, dass der Corona- Lockdown zu einem Umdenken in unserer Gesellschaft führt, wird leider wieder (wie auch schon bei den Betrügereien um die Corona-Soforthilfe) eines Besseren belehrt, vom Staat „geschenktes“ Geld lockt viele findige Geschäftemacher, Trittbrettfahrer und Betrüger auf den Plan. Leidtragende sind die Unternehmen, die um ihre Existenz kämpfen und die schnelle, unbürokratische Hilfe benötigt hätten, in Zeiten von wenig bis keine Einnahmen …

09/05/2020
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass genau jetzt die richtige Zeit ist neu durchzustarten, neue Ziele für sich finden, d...
10/10/2018

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass genau jetzt die richtige Zeit ist neu durchzustarten, neue Ziele für sich finden, die Segel einmal anders zu setzen ...
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich Selbstständig zu machen, dann sprechen Sie mich, sprechen Sie uns an.
Vereinbaren Sie einen Termin zum Erstgespräch und wir konkretisieren darin Ihre Pläne, geben erste wertvolle Tips. Ein Erstberatugsgespräch bei der LSC Unternehmensberatung ist für Sie garantiert kostenlos und absolut unverbindlich

Viele Manager um die 50 erfahren eine ernste Sinnkrise. Auslöser ist häufig ein äußerer Anlass: Zum Beispiel rekrutiert das Unternehmen eine externe oder jüngere Führungskraft für die nächsthöhere Position. Oder kriselnde Unternehmen setzen ältere...

20/08/2018

LSC Unternehmensberatung ist gelistet beim Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) dem Förderprogramm für Existengründer in NRW.
Lassen Sie sich Ihre Fördergelder nicht entgehen und bis zu 50 % (max. 1.600 Euro) Ihrer Beratungskosten, noch bevor Sie gegründet haben, durch das Land Nordrhein-Westfalen fördern. Die Eignung der Beraterinnen bzw. Berater und Beratungsgesellschaften muss durch eine qualifizierte Ausbildung und durch mehrjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen gegenüber den zwischengeschalteten Stellen (ZGS) in Düsseldorf nachgewiesen werden. Das ist Ihre Garantie für qualifizierte Beratung als Existenzgründer.
Wir begleiten Sie zur Antragstellung der Fördermittel bei der Wirtschaftsförderung in Ihrer Heimatstadt.
Wir konkretisien und enwickeln gemeinsam mit Ihnen Ihre Geschäftsidee.
Wir erstellen mit Ihnen Ihren Businessplan - Ihren Fahrplan und Roten Faden in die Selbsständigkeit
Wir begleiten Sie zu Ihrem Banktermin, wenn Sie Startkapital benötigen
Wir beraten Sie auf der Suche nach geeigneten Franchisesystemen
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Telefon: 02305 / 770-1255
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Wünschen Sie die Zusammenarbeit mit einem Top-Franchisegeber in Deutschland für Eiscafés?
31/01/2018

Wünschen Sie die Zusammenarbeit mit einem Top-Franchisegeber in Deutschland für Eiscafés?

Wir suchen eine(n) Franchisenehmer/in für ein sehr erfolgreiches Konzept für Eiscafés! 1a Standort...,Franchisenehmer für Eiscafé in Bergisch Gladbach - Bergisch Gladbach

Wenn Sie sich nun fragen: Wo liegt da der Fehler 🤔? Dann vereinbaren Sie bitte sofort ein kostenloses, unverbindliches E...
25/01/2018

Wenn Sie sich nun fragen: Wo liegt da der Fehler 🤔? Dann vereinbaren Sie bitte sofort ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch bei LSC Unternehmensberatung...
[email protected]

Erste Tipps für die Existenzgründung. Danach ein kostenloses, unverbindlich Erstgespräch bei LSC Unternehmenberatung 👍
16/01/2018

Erste Tipps für die Existenzgründung. Danach ein kostenloses, unverbindlich Erstgespräch bei LSC Unternehmenberatung 👍

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Erinstraße 7
Castrop-Rauxel
44575

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Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
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