31/07/2026
KI-Kennzeichnungspflicht: Kein Grund zur Panik – aber ein guter Grund, sich jetzt zu informieren. Das neue Gesetz gilt für Inhalte, die ab dem 2. August 2026 veröffentlicht werden.
Viele Hotels nutzen bereits KI: für Texte, Übersetzungen, Bildbearbeitung, Social Media, Chatbots oder Angebotsprozesse. Gleichzeitig entstehen rund um den EU AI Act viele Unsicherheiten.
Muss jetzt jeder mit ChatGPT formulierte Text gekennzeichnet werden? Braucht jedes KI-bearbeitete Bild einen sichtbaren Hinweis? Und was gilt eigentlich für Hotelwebsites, Zimmerbilder oder Social-Media-Posts?
Die kurze Antwort: Nicht jede KI-Nutzung ist automatisch kennzeichnungspflichtig. Entscheidend ist vor allem, ob Gäste oder Betrachter über Ursprung, Echtheit oder Aussage eines Inhalts getäuscht werden könnten. Für Hotels wird das besonders bei Bildern relevant: etwa bei KI-generierten Zimmern, künstlich ergänzter Ausstattung, nicht vorhandenen Pools oder Visualisierungen, die wie echte Fotos wirken.
Unser neuer Blogbeitrag ordnet das Thema praxisnah ein – ohne Panik, aber mit klarem Blick auf die wichtigsten Risiken und Handlungsempfehlungen für Hoteliers.
Jetzt lesen: https://rhc.de/ki-kennzeichnungspflicht-fuer-hotels/
Wann müssen KI-generierte Bilder, Videos oder Inhalte auf Hotelwebsites und Social Media gekennzeichnet werden? Praxisnaher Überblick für Hoteliers.