Gutachter Service / Ihr Gutachter im Raum Köln

Gutachter Service / Ihr Gutachter im Raum Köln Termine nach telefonischer Vereinbarung Wir sind ein neutrales und unabhängiges Sachverständigenbüro mit 15 Jahren Erfahrung auf dem Schadensektor.

Im Großraum Köln und weitläufiger Umgebung, erstellen wir für Sie Schadensgutachten, Wertgutachten, Fahrzeugbewertungen, Kostenvoranschläge und Kaskogutachten mit Schwerpunkt an PKW´s, LKW´s und Motorrädern. Eine qualifizierte und fundierte Ausbildung sowie ständige Weiterbildung sorgen für eine professionelle und prozesssichere Gutachten Erstellung. Wir verfügen über stets aktuelle und Versicheru

ngsanerkannte Softwarelösungen der Firma Audatex und der Eurotax Schwacke. Ebenso sind wir am Schadensnetzwerk des Gesamtverbandes deutscher Versicherer (GDV) angeschlossen, somit ist das angefertigte Gutachten per Knopfdruck beim Sachbearbeiter der zuständigen Versicherung.

06/09/2015

Autowäsche
- Erlaubt oder verboten?-

Für das Autowaschen auf öffentlichem Verkehrsgrund, und auch auf privatem Gelände, gibt es keine bundeseinheitlichen Regeln. Während manche Städte das Autowaschen überhaupt nicht reglementieren, gibt es in anderen sehr genaue Bestimmungen. In der Regel wird man davon ausgehen müssen, dass Autowaschen, auch auf Privatgrundstücken, ohne die Verwendung von so genannten Ölabscheidern verboten ist.

Fahrzeugwäsche auf öffentlichem Grund

Bei einer Fahrzeugwäsche auf öffentlichem Grund steht meist nicht nur die kommunale Satzung entgegen, sondern das Waschen stellt als solches eine unzulässige und damit genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums dar. In der Straßenverkehrsordnung ist außerdem das Verbot verankert, dass die Straße nicht beschmutzt oder benetzt werden darf, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschert werden kann. Je nach Örtlichkeit (Kurve) und Temperatur (Glatteisbildung) kann dies bei der Fahrzeugwäsche erfüllt sein.

Fahrzeugwäsche auf Privatgrund

Das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrund ist nur dann zulässig, wenn das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation bzw. ein offenes benachbartes Gewässer gelangt, sondern auf dem Grundstück selbst absickert.
Dabei ist folgendes zu beachten - soweit die örtliche Satzung das Waschen nicht bereits generell untersagt:

Fahrzeug darf nur mit klarem Wasser und z.B. Schwämmen, Bürsten (keine Dampfstrahler o.ä.) gereinigt werden,
chemische Reinigungsmittel sind untersagt,
Motorwäsche ist verboten,
Fahrzeugwäsche in Wasserschutzgebieten ist generell verboten.
Bürger, die genaueres über die Rechtssituation in seiner Gemeinde erfahren will, sollte sich bei den zuständigen Behörden erkundigen, ob in ihrer Gemeinde eine entsprechende Regelung (Ortssaztung) besteht.

Unser Rat

Da sich bei der Autowäsche nicht nur Reinigungsmittel, sondern auch gelöstes Öl und Ruß im Abwasser sammeln kann, empfehlen wir, Autos und Krafträder nur in hierfür zugelassenen Waschanlagen bzw. -plätzen zu reinigen, weil diese Einrichtungen über ein Grundwasser schonendes Reinigungssystem verfügen

Kontakt
Noch Fragen zu diesem Thema?
Die Clubjuristen beantworten Fragen von ADAC Mitgliedern per E-Mail oder telefonisch unter 0 89 76 76 24 23.

Gesetzesänderungen ab 1. April 2013 - Änderung der Straßenverkehrsordnung ( StVO ) Ab dem 1. April 2013 tritt die neue S...
07/04/2013

Gesetzesänderungen ab 1. April 2013 - Änderung der Straßenverkehrsordnung ( StVO )

Ab dem 1. April 2013 tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Mit dem Inkrafttreten ergeben sich einige Erneuerungen für alle Teilnehmer. Nicht zuletzt kommen auch hohe Kosten durch die Neuregelung des Bußgeldkataloges auf die Verkehrsteilnehmer zu. Vorerst werden kurz auf einige Neuregelungen Bezug genommen :


Änderungen für Autofahrer:
- Führerschein

Die neuen Führerscheine sind ab dem 19. Januar 2013 nur noch 15 Jahre gültig. Die alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis 19. Januar 2033 gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist keine erneute Fahrprüfung erforderlich.

- Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 18. Mai 2011 wird die Kfz-Steuerbefreiung von fünf auf zehn Jahre verlängert.

- Punktesystem:
Im Februar 2012 erscheint die neue Reform zum Punktesystem. Demnach sollen Aufbauseminare zum Punkteabbau nicht mehr möglich sein.

- Verschärfung von Umweltzonen
Wiesbaden, Mainz und Mönchengladbach werden 2013 erstmals Umweltzonen eingeführt.

- Das Parken wird teurer
Überschreiten der Parkdauer, ohne Parkscheibe oder gültigen Parkschein wird ab dem 1. April um fünf Euro teurer: ab nun an 10 Euro.

Parken auf Radwegen erhöht sich von 15 bis 20 Euro auf 20-30 Euro.

Wer vom Auto aussteigt – ohne auf Radfahrer zu achten – muss statt zehn Euro jetzt 20 Euro zahlen.

- Winterreifen
Bislang sollte sich die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anpassen. Ab nun an ist jedoch explizit festgehalten, dass bei Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte und Schneeglätte NUR mit Reifen gefahren werden darf, die den in der geltenden EU-Richtlinie beschriebenen Eigenschaften für Winterreifen entsprechen (folglich M+S Reifen).

- Verbot des Überholen an Bahnübergängen
Überholen ist an Bahnübergängen zwischen dem einschlägigen Gefahrzeichen und dem Bahnübergang verboten. Für Lkw über 7, 5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhänger ist die Wartepflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an der einstreifigen Bake aufgehoben wurden.

- Ausnahmeregelung für Postfahrzeuge
Postfahrzeuge erhalten Ausnahmerechte. Demnach können sie auch außerhalb festgeschriebener Zeiten Gehwege befahren, um Briefkästen zu leeren. Sie können zudem jeweils 10 m vor oder hinter einem Briefkasten für eine kurze Zeit in zweiter Reihe parken

- Änderungen für Krafträder:
Die Vorschrift, dass permanent das Abblendlicht eingeschaltet sein muss, wurde behoben. Nun können Fahrzeuge die mit Tageslicht ausgestattet sind, tagsüber selbst bestimmen, ob sie mit dem Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren wollen. Jedoch ist bei Dämmerung oder Dunkelheit, wo die Sichtverhältnisse das Abblendlicht fordern, weiterhin einzuschalten.

- Änderungen für Radfahrer:
Auch hier erhöhen sich für Verkehrsverstöße die Bußgelder von ungefähr fünf bis zehn Euro. Unter den Verkehrsverstößen soll dabei ganz besonders auf das Fahren auf Radwegen in gegensätzliche Richtung verwiesen werden. Auch ist sind die Radfahrer/Radfahrerinnen nicht mehr verpflichtet beim Abbiegen etwa an Ampeln rechts neben den Autos zu halten, sie können ab nun an sich vor oder hinter den Autos einordnen.

- Kinderbeförderung in Fahrradanhänger:
Kinder dürfen in Fahrradanhängern befördert werden (zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen von einer Person, die mindestens 16 Jahr alt ist im Fahrradanhänger mitgenommen werden.

- Pedelecs gehört ab nun an zur Kategorie: Fahrrad
Zur Kategorie des Fahrrads gehören Pedelecs bis 25 km/h und 250 Watt, sofern sie über eine Anfahrhilfe bis sechs km/h besitzen.

- Inline-Skater und Rollschuhfahrer: keine Fahrzeuge
Inline-Skater und Rollschuhfahrer gelten nicht als Fahrzeuge, daher dürfen sie nicht Fahrbahnen oder Radwege benutzen. Sie müssen stets auf dem Gehweg fahren. Eine Ausnahme ergibt sich nur aufgrund von Zusatzzeichen, die Inline-Skater genehmigen auch andere Wege zu benutzen.


Weitere neue Regelungen können Sie auf der Seite des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entnehmen:

Straßenverkehrsordnung entnehmen:

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/strassenverkehrs-ordnung.html

Die Akzeptanz und die Eindeutigkeit von Verkehrsregeln sind Grundvoraussetzungen für die Sicherheit im Straßenverkehr.

Dieses Tool hilft Ihnen bei der Erstelllung einer Unfallskizze.
10/01/2013

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Unfallskizze: Erstellen und zeichnen Sie hier Ihre Verkehrs-Unfallskizze online und kostenlos.

10/01/2013

Schadengutachten nach einem unverschuldeten Unfall
Die richtige Schadenabwicklung nach einem unverschuldeten Unfall ist kompliziert und für einen Leien sehr undurchsichtig. Erst einmal ist wichtig den Schaden an Ihrem Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachten zu lassen. Hier entstehen Ihnen bei uns keine Kosten. Denn wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, auch wenn der Schaden die Bagatellgrenze von 750 Euro nicht übersteigt.
Sollten Sie sich bezüglich der Gutachterbeauftragung unsicher sein oder anderweitige Fragen haben, so stehen wir Ihnen jederzeit Mobil : 0171 / 640 88 82 zur Verfügung.

08/01/2013

Verkehrsrecht 2013: Das wird neu
-Die Gültigkeit neuer Führerscheine wird ab 19. Januar 2013 auf 15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Dokumente bleiben bis 2033 gültig. Danach müssen sie neu beantragt werden.
-Das Überschreiten der Parkdauer wird ab dem 1. April um jeweils fünf Euro teurer.
-Österreich: Die österreichische Regierung plant laut ÖAMTC ab Januar eine drastische Erhöhung der Strafrahmen für Bagatelldelikte.
-Frankreich: Ab Januar ist reflektierende Kleidung für Motorradfahrer verpflichtend. Ab März müssen Autofahrer ohne gültigen Alkotester im Fahrzeug mit einem Bußgeld von 13 Euro rechnen.
-Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab 18. Mai 2011 wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Die Förderung von Partikelfiltern wird bis Ende 2013 verlängert, jedoch von derzeit 330 Euro auf 260 Euro gekürzt.
Im Bundeskartellamt wird zum Jahresbeginn die Markttransparenzstelle eingerichtet. Über eine Online-Plattform sollen sich Verbraucher so laufend über aktuelle Kraftstoffpreise informieren können.
-Fernbusse werden künftig zwischen allen deutschen Städten verkehren können und so das Fernverkehr-Monopol der Deutschen Bahn beenden.
-Zahlreiche Umweltzonen werden zum Jahreswechsel verschärft. In Wiesbaden, Mainz und Mönchengladbach werden 2013 erstmals Umweltzonen installiert.
-Pedelecs bis 25 km/h und 250 Watt fallen jetzt auch dann unter die Kategorie Fahrrad, wenn sie über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen.
-Ein Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll Reisenden eine Streitschlichtung im außergerichtlichen Rahmen ermöglichen.
Bis zum nächsten Frühjahr wird außerdem eine Nachbesserung der Fluggastrechte angestrebt.
-Im kommenden Jahr müssen Versicherungsunternehmen einheitliche Tarife für Männer und Frauen, sogenannte Unisex-Tarife, anbieten. Daher gibt es in den neuen Verträgen der Autoversicherungen keine entsprechenden Rabattmerkmale mehr.
-Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen ab Januar nächsten Jahres keinen kostenlosen privaten Auslandskrankenschutz mehr anbieten.

Die Reform des Punktesystems kommt zwar erst im Februar 2014, der ADAC rät Autofahrern aber, im kommenden Jahr Aufbauseminare zum Punkteabbau zu nutzen, da dies ab 2014 nicht mehr möglich sein wird.
(Quelle-ADAC)

01/01/2013

Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht aus der Hand nehmen

- Sie haben die freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen.
- Lassen Sie sich keinen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung aufdrängen.
- Sie bestimmen die Schadenregulierung.
- Gehen Sie keine gefälligen Kompromisse zugunsten der gegnerischen Versicherung ein und verschenken leichtfertig Ihr Geld.
- Wir kommen zu Ihnen und rechnen unsere Gebühren mit der gegnerischen Versicherung ab.

01/01/2013

Gerne sind wir für Sie da !

Mobil 0171 / 640 88 82

01/01/2013

Wir sind ein neutrales und unabhängiges Sachverständigenbüro mit 15 Jahren Erfahrung auf dem Schadensektor.
Im Großraum Köln und weitläufiger Umgebung, erstellen wir für Sie Schadensgutachten, Wertgutachten, Fahrzeugbewertungen, Kostenvoranschläge und Kaskogutachten mit Schwerpunkt an PKW´s, LKW´s und Motorrädern.
Eine qualifizierte und fundierte Ausbildung sowie ständige Weiterbildung sorgen für eine professionelle und prozesssichere Gutachten Erstellung.
Wir verfügen über stets aktuelle und Versicherungsanerkannte Softwarelösungen der Firma Audatex und der Eurotax Schwacke. Ebenso sind wir am Schadensnetzwerk des Gesamtverbandes deutscher Versicherer (GDV) angeschlossen, somit ist das angefertigte Gutachten per Knopfdruck beim Sachbearbeiter der zuständigen Versicherung.

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