15/07/2026
🌞 Betriebliches Sommerfest = automatisch unfallversichert? Nicht ganz!
Viele Beschäftigte gehen davon aus, dass beim Sommerfest immer Versicherungsschutz besteht. Tatsächlich kommt es darauf an, ob die Feier als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gilt.
✅ Versichert sind in der Regel:
• der direkte Hin- und Rückweg
• die Teilnahme am offiziellen Programm
• übliche Aktivitäten wie Essen, Spiele oder Reden
⚠️ Der Schutz kann entfallen, wenn:
• nach dem offiziellen Teil privat weitergefeiert wird
• kein Zusammenhang mehr zur betrieblichen Veranstaltung besteht
• ein Unfall ausschließlich auf erhebliche Alkoholisierung zurückzuführen ist
👉 Deshalb sollten Arbeitgeber Sommerfeste gut organisieren und den offiziellen Beginn sowie das Ende klar festlegen.
💬 War dir das bekannt?
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BGW