25/02/2023
Jetzt noch schnell handeln:
Für die Berechnung der neuen Grundsteuer (die ab 2025 gezahlt werden muss) müssen alle Grundstückseigentümer in Deutschland dem Finanzamt eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Zum Fristende am 31.01.2023 wurden allerdings noch nicht alle Erklärungen eingereicht. Aktuell könnten rund 25 Prozent aller Grundsteuer-Erklärungen noch fehlen.
Die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ist zwar nach Ablauf der Frist noch möglich, dennoch sollten Eigentümer sich beeilen, sonst drohen Bußgelder.
Vielleicht hast du ja bereits ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt erhalten? Dann wird es höchste Zeit die Erklärung schnellstmöglich einzureichen.
Wir erledigen Ihre Grundsteuer-Erklärung für Sie.
Benötigt wird hierbei der Grundbuchauszug, Notarvertrag bzw. notarieller Kaufvertrag und Katasterauszug. Die Steuernummer kann man beim letzten Grundsteuerbescheid entnehmen.
Du bist Grundstücksbesitzer und hast die Erklärung noch nicht abgegeben? Dann melde dich gerne bei uns. 🤙🤙🤙