09/05/2020
Neue Informationen zu den Öffnungen ab kommenden Montag, dem 11. Mai: Auch Betriebe der körpernahen Dienstleistungen dürfen öffnen. Alle Informationen zu den wichtigen Hygiene- und Abstandsregelungen finden Sie hier:https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200508_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_vom_8._mai_2020.pdf
Die zugehörige Verordnung des NRW-Gesundheitsministeriums finden Sie hier:https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200508_fassung_coronaschvo_ab_11.05.2020.pdf