27/08/2026
Wir haben unsere eigene Website barrierefrei gemacht — und dabei bewusst keines dieser Barrierefreiheits-Widgets eingebaut.
Ihr kennt die: der kleine Knopf unten in der Ecke, oft mit Rollstuhl- oder Auge-Symbol. Klickt man drauf, kann man Kontrast erhöhen, Schrift vergrößern, Farben umstellen. Wirkt wie die schnelle Lösung.
Das Problem: Diese Overlays machen eine Seite nicht wirklich barrierefrei. Sie legen eine Schicht über die Seite — der eigentliche Fehler im Code bleibt. Ein Screenreader liest weiter das kaputte HTML darunter. Blinde und sehbehinderte Menschen lehnen die Dinger überwiegend ab, weil ihre eigenen Werkzeuge besser funktionieren; hunderte Fachleute haben ein Papier unterschrieben, das ausdrücklich davor warnt. Dazu lädt so ein Widget ein fremdes Skript nach, das eure Besucherdaten sieht — für eine Seite, die DSGVO ernst nimmt, das Gegenteil von dem, was man will. In den USA wurden Seiten mit so einem Overlay am Ende sogar häufiger abgemahnt, nicht seltener.
Wir haben es im Code gemacht: Kontraste durchgemessen und korrigiert, Formularfelder korrekt beschriftet, Bedienung per Tastatur, saubere Struktur für Screenreader. Die Seite läuft jetzt mit den Werkzeugen, die die Leute ohnehin haben — Browser-Zoom, Systemkontrast, Screenreader. Ohne Extra-Knopf.
Warum das gerade Thema ist: Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es trifft vor allem Angebote an Endkunden — Onlineshops, Buchungssysteme, Banking. Wer nicht sicher ist, ob und was für ihn gilt: schreibt uns eine Nachricht oder eine Mail an info@a***n-it.de, wir schauen drauf.