25/06/2021
Sachstand Mitgliederversammlung 2021:
bislang kein Termin
Umzug unserer Geschäftsstelle
zum 01. Juli 2021
Erweiterung unserer Anerkennungsbereiche
als Prüf-, Überwachungs- und
Zertifizierungsstelle
Neue Güteschutz-Richtlinie über
erdfeuchte Betonmischungen
Ausgabedaten unserer Grundlagendokumente
Rundschreiben
1. Sachstand Mitgliederversammlung 2021: bislang kein Termin
2. Umzug unserer Geschäftsstelle zum 01. Juli 2021
3. Erweiterung unserer Anerkennungsbereiche als Prüf-, Überwachungsund Zertifizierungsstelle
4. Neue Güteschutz-Richtlinie über erdfeuchte Betonmischungen
5. Ausgabedaten unserer Grundlagendokumente
1. Sachstand Mitgliederversammlung 2021: bislang kein Termin
Aktuell ist die gesamtgesundheitliche Lage grundsätzlich in einer erfreulichen
Entwicklung. Dennoch erscheint es verfrüht, davon auszugehen, dass im November
2021 eine feierliche, gesellige Zusammenkunft in größerem Rahmen, und in
entspannter Atmosphäre, stattfinden kann.
Der Vorstand hat daher beschlossen, eine nachgeholte Jubiläumsveranstaltung zu
70 Jahren Güteschutz vorerst auf November 2022 zu verschieben.
In 2021 stehen turnusmäßig Wahlen des Vorstandes und der Rechnungsprüfer an. Auch
ist die Vereinssatzung in den relevanten, baurechtlichen Bereichen so stark veraltet,
dass wir durch die DAKKS dazu verpflichtet wurden, bei der nächstmöglichen
Präsenzversammlung eine Änderung der Satzung zu beschließen.
Wenn sich im September 2021 erkennen lässt, dass Veranstaltungen ohne starke
Einschränkungen möglich sind, werden wir eine Mitgliederversammlung als reine
Arbeitssitzung ohne Begleitprogramm an einem geeigneten Ort organisieren und
frühzeitig darüber informieren. Ansonsten werden wir o.g. Entscheidungen in
Übereinstimmung mit den dann geltenden COVID-19 Schutzgesetzen verschieben bis
zur nächstmöglichen Mitgliederversammlung.
2. Umzug unserer Geschäftsstelle zum 01. Juli 2021
Im Jahr 1990 hat der Güteschutz den ersten Umzug der Vereinsgeschichte durchgeführt
und ist von Dortmund nach Düsseldorf in die Friedrich-Ebert-Straße 37/39 gezogen. In
den vergangenen Jahren hat sich an diesem Standort das Umfeld deutlich
verschlechtert. Nach einem Inhaberwechsel vor fünf Jahren befindet sich die Immobilie
in einem andauernden Umbau mit erheblicher Staub- und Lärmbelastung, der auch noch
längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher hat der Vorstand den Umzug der
Geschäftsstelle in neue Büroräume beschlossen.
Ab 01. Juli 2021 lautet unsere neue Anschrift:
Güteschutz Beton NRW e.V.
Berliner Allee 45
40212 Düsseldorf.
Alle weiteren Kontaktdaten bleiben unverändert.
Wir freuen uns darauf, Sie bald in den neuen Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen.
3. Erweiterung unserer Anerkennungsbereiche als Prüf-,
Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
Im Mai haben wir für folgende Bereich durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)
die Anerkennung erhalten:
Beton und Fertigteile für den Umgang mit Gärsubstarten, Jauche, Gülle,
Silagesickersaft (JGS) und für Fahrsilos: Anerkennung als Überwachungsund Zertifizierungsstelle für die Erteilung von Übereinstimmungszertifikaten.
Nach einer längeren Übergangsfrist ist nun die Erteilung von
Übereinstimmungszertifikaten in den o.a. Bereichen möglich.
Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse: Anerkennung als Prüfstelle für die
Überprüfung von Herstellern von Bauprodukten und Anwendern von Bauarten für
den Eignungsnachweis zur Ausführung von nachträglichen Bewehrungsanschlüssen mit eingemörtelten Bewehrungsstäben.
Nach aktuellem Baurecht (BauPAVO NRW in der Fassung vom 01.06.2019)
benötigen Betriebe, die nachträgliche Bewehrungsanschlüsse mit eingemörtelten
Bewehrungsstäben ausführen, nicht nur eine Schulung des Fachpersonals durch
den Systemhersteller, sondern auch einen Eignungsnachweis durch eine dafür
anerkannte Prüfstelle. Diesen Eignungsnachweis kann der Güteschutz Beton ab
sofort ausstellen. Weitere Informationen zum Eignungsnachweis enthält
VV TB NRW, Ausgabe September 2020, Anhang 1.
Rohre und Schächte aus Polymerbeton: Anerkennung als Überwachungsund Zertifizierungsstelle für die Erteilung von Übereinstimmungszertifikaten.
Die betrifft die Herstellung von Bauteilen nach den Normen
DIN EN 14636-1:2010-04 und DIN EN 14636-2:2010-04
Der gesamte Anerkennungsbescheid ist auf unserer Internetseite unter folgendem link
enthalten:
https://gueteschutz-beton.de/akkreditierung-anerkennung/
Gerne werden wir auch in diesen neuen Bereichen für Sie tätig.
4. Neue Güteschutz-Richtlinie über erdfeuchte Betonmischungen
Einige der von uns überwachten Hersteller stellen für Selbstabholer oder im Rahmen
der Transportbetonherstellung erdfeuchte Gemische insbesondere für die Verwendung
im Verkehrswege- und GaLa-Bau her. Da es sich dabei aus verschiedenen Gründen
oftmals nicht um Beton im Sinne der Normen DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 handelt,
bestand sowohl für Anbieter als auch für Verwender der Bedarf nach einer Regelung,
nach der solche Gemische bestellt und geliefert werden können, um eine definierte und
zertifizierte Qualität zu gewährleisten.
Der Güteschutz Beton hat daher die neue „Richtlinie erdfeuchte ZementGesteinskörnung-Wasser-Gemische (RiliEZGW)“ entwickelt und mit den GüteschutzVerbänden Hessen und Rheinland-Pfalz abgestimmt. Die Richtlinie wird in Kürze
veröffentlicht und steht dann auf unserer Internetseite zum Download zur Verfügung.
5. Ausgabedaten unserer Grundlagendokumente
Wie bereits seit 2019 gewohnt erhalten Sie für die Erfüllung der DAKKS-Anforderungen
eine Auflistung unserer aktuellen Regelwerke mit Ausgabedatum:
Überwachungs- und Zertifizierungsordnung (ÜZO):
ÜZO Teil 1: Produktzertifikate (September 2020)
ÜZO Teil 2: Übereinstimmungszertifikate (September 2020)
ÜZO Teil 3: Zertifikate über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle
(September 2020)
ÜZO Teil 4: Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle für Betonteile mit
Gütezeichen (Januar 2018)
ÜZU Teil 5: Richtlinie für Betonteile ohne Norm (RiBoN) (November 2019)
ÜZO Teil 6: Kriterien für die Erteilung von Produktzertifikaten im Geltungsbereich der
ÜZO Teil 1 und für die Zulassung von Prüfstellen (November 2019)
Rundschreiben Mai 2021
ÜZO Teil 7: Zertifikate über die Verwendbarkeit in Bauwerken Kennzeichnung mit dem
Gütezeichen - Privatrechtliche Überwachung und Zertifizierung gemäß
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Januar
2018)
Verzeichnis Betonteile (Februar 2021)
Alle Dokumente finden Sie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite
unter https://gueteschutz-beton.de/grundlagendokumente/.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Güteschutz Beton
Vorgefertigte Betonteile werden in einer Vielzahl von Variationen für sämtliche Anwendungsbereiche des Bauens hergestellt. Seit 1950 hat sich der Güteschutz Beton als externe, unabhängige und neutrale Stelle darauf spezialisiert, die Qualität von Betonteilen durch Prüfungen, Überwachungen und...