19/06/2018
Tatort Arbeitsplatz
Wann gewinnt Prävention endlich an Bedeutung?
Sind die Instrumente in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung zur Verhinderung oder Aufdeckung von dolosen Handlungen nicht wirksam genug?
Das Bundeskriminalamt berichtete über eine Steigerung der Wirtschaftskriminalität von 19,9 %, überwiegend durch Innentäter (Personal) verursacht. Umfragen bestätigen regelmäßig, dass jedes zweite Unternehmen betroffen ist.
Die steigende Manager- und Mitarbeiterkriminalität hat fatale Folgen:
Firmenvermögen werden ausgezehrt, Wettbewerbsvorteile verspielt, Gewinne und Arbeitsplätze vernichtet. Kriminelle Manager und Mitarbeiter kennen die Schwachstellen im Sicherheitssystem. Sie verstehen es, ihre Machenschaften zumeist hervorragend zu tarnen. Sie arbeiten selten alleine, sehr oft haben sie Verbündete z.B. auch auf anderen Betriebsebenen oder gar externe Helfer.
Know-how verlässt das Firmengelände oftmals „zu Fuß“, immer mehr Führungskräfte wechseln allein bzw. mit einem Team in die Selbstständigkeit oder gehen direkt zum Wettbewerb. Dabei werden Wettbewerbsverbot oder vertragliche/gesetzliche Fristen missachtet. Genau hier haben Detektive eine reelle Chance, die Aufnahme der neuen Tätigkeit und damit die Vermarktung der wertvollen Geschäftsgeheimnisse zu beweisen, was zu hohen Schadensersatzforderungen geführt hat.
Qualität und Diskretion sind für uns keine Herausforderung, sondern seit Jahrzehnten gelebte Praxis. Wir bieten Kwow-how seit 1955 in investigativen Ermittlungen.
Die Kosten für einen Detektiv-Einsatz sind gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) oft erstattungsfähig, d.h. Täter zahlen für die ermittelten Fakten, die das Fehlverhalten beweisen.
Praxisbeispiel:
Zwei ehemalige Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens haben trotz Wettbewerbsverbot ein Konkurrenzunternehmen gegründet. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass nicht nur gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen wurde, sondern dass bereits während der Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz eine Drittfirma gegründet wurde. Als besonders dreist stellte sich heraus, dass die Aufträge während der regulären Arbeitszeit abgewickelt wurden.
Die ehemaligen Mitarbeiter wurden daraufhin zu Schadensersatzleistungen in Höhe von 500.000 € verurteilt.
Manfred Lotze, Düsseldorf