Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR

Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR Rechtskonforme Verwertung von gesetzlichen und vertraglichen Pfandrechten – final, kostengünstig, transparent und unabhängig. e.V.

Partner:
Fritz Eberhard Ostermayer
Für alle Auktionsarten nach § 34 b der Gewerbeordnung öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer

Nach § 34 c der Gewerbeordnung zugelassener Immobilienmakler
Sachverständiger Schätzer für Immobilien und bewegliche Wirtschaftsgüter
Mitglied im BvV. Bundesverband öffentlich bestellter, vereidigter und besonders qualifizierter Versteigerer e.V. Mitglied im b.v

.s Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. Exportkaufmann im Groß- und Außenhandel

Partner:
Dr. phil. Dagmar Eleonore Gold
Für alle Auktionsarten nach § 34 b der Gewerbeordnung öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerin

Nach § 34 c der Gewerbeordnung zugelassene Immobilienmaklerin
Mitglied im BvV. Promovierte Kunstwissenschaftlerin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main (Publikation: Deutsche Nationalbibliothek)
Kunstsachverständige

Zuständige Aufsichtsbehörden:
Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 b der GewO zur Versteigerung aller fremder beweglicher Sachen und fremder Grundstücke und Rechten wurde erteilt durch die zuständige Berufsaufsichtsbehörde: Landratsamt Bad Tölz Wolfratshausen, Amt für öffentliche Ordnung, Gewerberecht, Prof- Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz. Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 c GewO Vermittlung von Immobilien und Finanzprodukten wurde erteilt durch die zuständige Berufsaufsichtsbehörde: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München.

Die Versteigerung im Sinne des BGB unterscheidet sich von Verkaufsplattformen und Freihandverkauf. Eine Versteigerung im...
06/12/2025

Die Versteigerung im Sinne des BGB unterscheidet sich von Verkaufsplattformen und Freihandverkauf. Eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB liegt nur dann vor, wenn der Kaufvertrag erst durch den Zuschlag des Versteigerers zustande kommt. Genau dieses konstitutive Element fehlt bei Freihandverkäufen, M&A-„Auction Sales“ und Ebay-ähnlichen Plattformen: Dort entsteht der Vertrag nach den allgemeinen Regeln des Kaufrechts, meist automatisiert oder durch freie Auswahl des Verkäufers. Der bloße „Auktionscharakter“ eines Verfahrens ersetzt den rechtlichen Zuschlag nicht. Wer also von „Auktion“ spricht, sollte sauber trennen, ob tatsächlich eine Versteigerung vorliegt – oder lediglich ein strukturiertes Bieterverfahren bzw. eine Verkaufsplattform.Was ist eine Versteigerung im Sinne des BGB?
https://youtu.be/f0CDU3F6JFk

WIr erläutern Zuschlag, Algorithmus und juristische Abgrenzung,

06/12/2025

Was ist tatsächlich eine rechtmäßige Versteigerung?

https://youtu.be/ov9aQQbFW64Freihändiger Verkauf durch den Spediteur – ist das rechtens? Was Schuldner unbedingt wissen ...
30/11/2025

https://youtu.be/ov9aQQbFW64
Freihändiger Verkauf durch den Spediteur – ist das rechtens? Was Schuldner unbedingt wissen sollten!Stellt ein Schuldner fest, dass sein Pfandgut vom Spediteur freihändig verkauft wurde, ist zu prüfen, ob das rechtskonform war und welche Schritte möglich sind. Beim Pfandrecht des Spediteurs oder Lagerhalters (§§ 464, 475b HGB) ist die Verwertung regelmäßig nur durch öffentliche Versteigerung zulässig; maßgeblich ist § 1235 BGB.

Wenn ein Schuldner feststellt, dass sein Pfandgut vom Spediteur freihändig verkauft wurde – war das rechtens?

Kostenfreies White Paper downloaden: www.deutsche-pfandverwertung.de/whitepaper
11/11/2025

Kostenfreies White Paper downloaden: www.deutsche-pfandverwertung.de/whitepaper

Im Fokus zunehmender Sensibilität: Warum die hoheitliche Versteigerung nach Paragraf 12 35 BGB das Geschäftsmodell freihändiger Distressed-M&Ä-Verwertung infrage stellt

Wenn Insolvenzverwalter von Pfandnehmern die Zustimmung zur freihändigen Verwertung fordern – rechtliche Grenzen und Haf...
30/10/2025

Wenn Insolvenzverwalter von Pfandnehmern die Zustimmung zur freihändigen Verwertung fordern – rechtliche Grenzen und Haftungsrisiken für Pfandnehmer und Verwalter.
In der insolvenzrechtlichen Praxis ist ein stiller, aber rechtswidriger Trend zu beobachten:
Insolvenzverwalter fordern Banken oder Finanzierer auf, einer freihändigen Verwertung verpfändeter Unternehmensanteile oder sonstiger Rechte zuzustimmen. Damit soll der Verwalter die Verwertung „im eigenen Verfahren“ durchführen oder an Dritte (M&A) übertragen können. Doch genau das ist rechtlich unzulässig.
Rechtslage: § 1245 BGB ist in der Insolvenz unanwendbar. Damit entfällt die Grundlage jeder sogenannten „Zustimmungslösung“. Eine darauf gestützte Verwertung wäre rechtswidrig und haftungsträchtig.
Der Insolvenzverwalter als Vertreter des Verpfänders kann weder selbst freihändig verwerten noch die Zustimmung des Pfandnehmers zur freihändigen Verwertung einfordern. § 166 Abs. 1 InsO findet auf Rechte keine Anwendung – das hat der BGH im Oktober 2022 (Az. IX ZR 156/21) ausdrücklich klargestellt.
Der einzig rechtskonforme Weg: die öffentliche Versteigerung (§ 1235 BGB).

In der Insolvenz gibt es keine rechtswirksame Zustimmungslösung zur freihändigen Verwertung verpfändeter Rechte. Der einzig rechtskonforme Weg ist und bleibt die öffentliche Versteigerung nach § 1235 BGB. Sie allein schafft Rechtsklarheit, Markttransparenz und Haftungsfreiheit.



Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information über rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge im Bereich Pfandrechte, Verwertung und Distressed M&A aus der Praxis.

Warum die Zustimmung nach § 1245 BGB in der Insolvenz bei verpfändeten Unternehmensanteilen und sonstigen Rechten entfällt und die öffentliche Versteigerung (§ 1235 BGB) der einzig rechtskonforme Weg ist.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner gemäß § 80 Abs. 1 InsO die Verfügungsbefugnis über das ...
27/10/2025

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner gemäß § 80 Abs. 1 InsO die Verfügungsbefugnis über das zur Masse gehörende Vermögen. Laufende M&A-Prozesse, die auf die Veräußerung von verpfändeten Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Rechten gerichtet sind, dürfen daher nicht fortgeführt werden. Eine Fortsetzung ohne gesetzliche Grundlage wäre rechtswidrig und kann haftungsrechtliche Folgen nach § 60 InsO nach sich ziehen, ferner gegen den M&A-Berater aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB sowie § 826 BGB, wenn er die unzulässige Fortführung kennt oder billigend in Kauf nimmt und gegebenenfalls gegen den Pfandgläubiger selbst, wenn er sich aktiv an der rechtswidrigen Fortführung beteiligt oder diese duldet, obwohl er Kenntnis von der Pflichtverletzung hat. In diesem Fall kann eine Mitverursachung oder Mitverschuldensquote (§ 254 BGB) entstehen, • gesamtschuldnerisch (§ 840 BGB) zwischen Insolvenzverwalter, Berater und Pfandgläubiger, sofern sie gemeinsam oder in abgestimmtem Handeln zur Schadensverursachung beitragen – etwa durch Verzögerung, Wertverfall oder die Vereitelung einer gesetzlich vorgesehenen Versteigerung (§ 1235 BGB).

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information über rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge im Bereich Pfandrechte, Verwertung und Distressed M&A aus der Praxis.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Verwertung durch den Insolvenzverwalter unzulässig; eine Genehmigung oder Fortführung bereits begonnener M&A-Prozesse ist rechtlich ausgeschlossen.

https://youtu.be/kGIS1h1kCU8Wenn Pfandrechte verfallen: Organhaftung durch die Nichtwahrnehmung von PfandrechtenZentrale...
26/10/2025

https://youtu.be/kGIS1h1kCU8
Wenn Pfandrechte verfallen: Organhaftung durch die Nichtwahrnehmung von Pfandrechten
Zentrale Hinweise aus der Praxis, die aufzeigen, wie sich Haftungsrisiken vermeiden lassen.
Organhaftung entsteht nicht nur durch falsche Entscheidungen, sondern auch durch pflichtwidriges Unterlassen. Übertragen auf Pfandrechte heißt das: Wer als Organ über werthaltige Sicherheiten verfügt und deren Durchsetzung oder Verwertung unterlässt, setzt sich einem persönlichen Haftungsrisiko aus.

HINWEIS: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die Deutsche Pfandverwertung teilt hier Erfahrungen und rechtliche Einschätzungen aus der Verwertungspraxis.
Ausgangspunkt: Was leisten Pfandrechte?
Pfandrechte sind vollwertige Sicherungsrechte mit unmittelbarem Zugriff auf das Sicherungsgut Wer ein bestehendes Pfandrecht nicht verwertet, verzichtet faktisch auf ein bereits vorhandenes Vollstreckungsrecht – das führt regelmäßig zu einem vermeidbaren Vermögensverlust und zu unüberschaubaren Risiken in Hinsicht auf die Insolvenzanfechtung.

Organhaftung entsteht nicht nur durch falsche Entscheidungen, sondern auch durch pflichtwidriges Unterlassen. Übertragen auf Pfandrechte heißt das:

https://youtu.be/ku7-BDeqwioVerwertung von verpfändeten Unternehmensanteilen oder Rechten im InsolvenzfallZentrale Hinwe...
21/10/2025

https://youtu.be/ku7-BDeqwioVerwertung von verpfändeten Unternehmensanteilen oder Rechten im InsolvenzfallZentrale Hinweise aus der Praxis, die aufzeigen, wie sich Haftungsrisiken in der Umsetzung vermeiden lassen.In der praktischen Verfahrensroutine wird das Sachenrecht nicht selten irrtümlich auf Rechte angewandt, was regelmäßig zu rechtswidrigen Fehlanwendungen führt. Die Verwertung verpfändeter Unternehmensanteile oder sonstiger Rechte unterliegt im Insolvenzfall einem klaren gesetzlichen Rahmen. Nach §§ 1228 ff. BGB ist die öffentliche Versteigerung (§ 1235 BGB) die gesetzliche Regelform – nicht der Freihandverkauf (§ 1245 BGB). Mit Verfahrenseröffnung entfällt die Anwendbarkeit des § 1245 BGB: Der Insolvenzverwalter ist nicht verfügungsbefugt (§ 80 InsO), der Verpfänder ebenfalls nicht. Ein Marktpreis besteht typischerweise nicht.
HINWEIS: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die Deutsche Pfandverwertung teilt hier Erfahrungen und rechtliche Einschätzungen aus der Verwertungspraxis.

In der praktischen Verfahrensroutine wird das Sachenrecht nicht selten irrtümlich auf Rechte angewandt, was regelmäßig zu rechtswidrigen Fehlanwendungen führt.

https://youtu.be/w0SDyHzUxTAAnteilsverkauf: öffentliche Versteigerung von Gesellschaftsanteilen als rechtskonformes Ends...
14/10/2025

https://youtu.be/w0SDyHzUxTAAnteilsverkauf: öffentliche Versteigerung von Gesellschaftsanteilen als rechtskonformes Endspielverfahren der Pfandverwertung: Schnelligkeit, Finalität und wirtschaftliche EffizienzDeal Certainty · Price Discovery · Time-to-CloseInsolvenzverwalter stehen regelmäßig vor der Entscheidung, wie Anteile – etwa an einer NewCo im Rahmen einer Sanierung – am besten verwertet werden. Traditionell erfolgt dies häufig durch den freihändigen Verkauf, in bestimmten Fällen auch über einen strukturierten M&A-Prozess.

Die öffentliche Versteigerung von NewCo-Anteilen ist gerade bei kleineren und konfliktträchtigen Verfahren die zweckmäßigere Lösung.

https://youtu.be/MyaETzZLDOsÖffentliche Versteigerung von Gesellschaftsanteilen als rechtskonformes Endspielverfahren de...
13/10/2025

https://youtu.be/MyaETzZLDOsÖffentliche Versteigerung von Gesellschaftsanteilen als rechtskonformes Endspielverfahren der Pfandverwertung: Schnelligkeit, Finalität und wirtschaftliche EffizienzDeal Certainty · Price Discovery · Time-to-Close Einordnung und ZielsetzungIn Distressed- und Enforcement-Konstellationen optimieren Gläubiger, Finanzierer und ihre anwaltlichen Berater auf Schnelligkeit, Finalität und wirtschaftliche Effizienz. Die öffentliche Versteigerung (Public Auction) von Gesellschaftsanteilen bildet – bei GmbH-Anteilen unter der Voraussetzung eines notariellen Verpfändungsvertrags – das rechtskonforme Endspielverfahren der Pfandverwertung. Der Zuschlag als Hoheitsakt (§ 156 BGB) begründet den Vertragsschluss mit finaler Wirkung und setzt den eindeutigen Abschlusszeitpunkt; Nachverhandlung ist systemisch ausgeschlossen. Die Zeit bis zum rechtskonformen Zuschlag (Time-to-Close) liegt erfahrungsgemäß bei vier bis sechs Wochen.
Rechtskonforme Verwertung von Pfandrechten – final, transparent und unabhängig.
HINWEIS: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die Deutsche Pfandverwertung teilt hier Erfahrungen und rechtliche Einschätzungen aus der Verwertungspraxis.

In Distressed- und Enforcement-Konstellationen optimieren Gläubiger, Finanzierer und ihre anwaltlichen Berater auf Schnelligkeit, Finalität und wirtschaftliche Effizienz.

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