17/11/2019
In der Gruppe der Maler und Lackierer wurde diskutiert, ob neu erstellte Gipskartonflächen immer mit einem Vlies armiert werden müssen. Hier mein Beitrag:
1. Der Passus 3.2.1.2 in der VOB bezieht sich auf "Haarrissüberbrückende Beschichtungen" Sind keine Haarrisse vorhanden, wird diese im Umkehrschluss nicht benötigt.
2. Im BFS Merkblatt 12 (Tabelle 2, Prüfungen) steht demgegenüber:
"Bei Haarfugen im Stoßfugenbereich sind nachträglich besondere Maßnahmen zu vereinbaren".
Demnach sind bei Haarissen also haarrissüberbrückende Maßnahmen zu vereinbaren. Dies ist lt. VOB/C DIN 18363 3.2.1.2 die vollflächige Vliesverklebung.
Somit ist der Fall doch vollkommen klar. Bei vorhandenen Rissen immer Vliesarmierung und nichts Anderes.
3. Jetzt kommt noch BFS Merkblatt 12, Punkt 4.1 ins Spiel. Dort steht ebenfalls sinngemäß, bei vorhanden Haarissen muss ein Vlies geklebt werden. Bisher waren wir also immer gefordert, wenn schon Haarrisse vorhanden sind. Aber es kommt noch besser!
Denn im vierten Absatz, Thema Unterlagsstoffe steht: "Werden Gipsplatten, ... thermisch, hygrisch oder mechanisch beansprucht, so können Haarrisse an den Plattenfugen entstehen. Daher lassen sich Haarrisse unter den üblichen Baustellen- und Nutzungsbedingungen nicht vermeiden"
Das heisst also für uns Maler, dass nach den "Anerkannten Regeln der Technik" eigentlich immer ein Armierungsvlies geklebt werden MUSS! Sollte dies nicht in einer Ausschreibung bereits enthalten sein, dann sind Bedenken anzumelden und die zusätzliche Leistungen vor Beginn der Ausführung beim Kunden schriftlich anzubieten!
Das Bedenkenschreiben würde ich immer sehr drastisch formulieren sonst gibt es bei einem möglichen Rechtsstreit Probleme da der Laie von den Gerichten besser geschützt wird als die Fachleute.
Also nicht: ... ohne Armierungsvlies könnte es unter Umständen zu einer Rissbildung kommen ...
Sondern: Durch den Verzicht eines Armierungsvlieses wird es nach allgemeiner fachlichen Auffassung mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Haarrissbildung kommen. Aufgrund der optischen Auffälligkeit wird dadurch der gesamte Erfolg der Malerarbeiten in Frage gestellt!
Ihr langt dem Kunden damit tief in die Taschen, dann liefert ihm wenigstens eine vernünftige Begründung warum ihr das macht!