Hipler Steuerberatungsgesellschaft

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ℹ️ Übersicht zur Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen (mit einer sukzessiven Abschmelzung):
26/01/2023

ℹ️ Übersicht zur Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen (mit einer sukzessiven Abschmelzung):

18/05/2021

𝗖𝗼𝗿𝗼𝗻𝗮-𝗕𝗼𝗻𝘂𝘀

🇩🇪 Bereits im letzen Jahr schuf der Gesetzgeber für Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Corona-Bonus in Höhe von 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei an die Mitarbeiter auszuzahlen.

💸 Bislang musste der Bonus bis zum 30.06.2021 an die Arbeitnehmer gewährt werden.

📅 Die Frist wurde nun bis zum 31.03.2022 verlängert.

📍 Der Corona-Bonus darf jedoch insgesamt je Arbeitsverhältnis nur einmal ausgezahlt werden.

16/04/2021

𝐄𝐧𝐭𝐥𝐚𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐛𝐞𝐭𝐫𝐚𝐠 𝐟ü𝐫 𝐀𝐥𝐥𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫𝐳𝐢𝐞𝐡𝐞𝐧𝐝𝐞👩‍👧‍👦

Alleinerziehende Steuerpflichtige konnten bisher einen Entlastungsbetrag i.H.v. 1.908,00 € jährlich geltend machen.
Dieser Entlastungsbetrag wurde zunächst für die Jahre 2020 + 2021 und anschließend unbefristet auf 4.008,00 € angehoben. ✅

▪ 𝐊𝐮𝐫𝐳𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐠𝐞𝐥𝐝 ▪Aufgrund der Corona Pandemie und der damit einhergehenden Folgen haben viele Arbeitnehmer im Jahr 20...
05/03/2021

▪ 𝐊𝐮𝐫𝐳𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐠𝐞𝐥𝐝 ▪

Aufgrund der Corona Pandemie und der damit einhergehenden Folgen haben viele Arbeitnehmer im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen.
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld den persönlichen Einkommensteuersatz erhöht, der für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte gilt.📈

👉 Wer Kurzarbeitergeld oder andere Lohnersatzleistungen von mehr als 410,00 € im Kalenderjahr bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet.

02/03/2021

⏰ Abgabefristen für Steuererklärungen 2019 verlängert ⏰

Werden die Steuerklärungen mit Hilfe eines Steuerberaters erstellt, verlängert sich für den Veranlagungszeitraum 2019 die Abgabefrist bis zum 31.08.2021 ( regulär 28.02.2021)📨

Auch der Zinslauf wird bis zum 01.10.2021 ausgesetzt.✅

Wir wünschen Euch einen schönen, sonnigen Tag!😀🌞

🔺 𝐍𝐞𝐮𝐬𝐭𝐚𝐫𝐭𝐡𝐢𝐥𝐟𝐞🔺 (als Baustein der Überbrückungshilfe III)Für Soloselbstständige, die aufgrund von niedrigen Fixkosten n...
12/02/2021

🔺 𝐍𝐞𝐮𝐬𝐭𝐚𝐫𝐭𝐡𝐢𝐥𝐟𝐞🔺 (als Baustein der Überbrückungshilfe III)

Für Soloselbstständige, die aufgrund von niedrigen Fixkosten nur eingeschränkt von der Überbrückungshilfe profitieren, gibt es die sogenannte „Neustarthilfe“.
Eckpunkte hierzu sind:

▪ Laufzeit Januar 2021 - Juni 2021
▪ Einmalige Betriebskostenpauschale i.H.v. max. 7.500 € ( 50 % des sechsmonatigen Referenzumsatzes aus 2019)
▪ Umsatzrückgang von 60% im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 ➡ hier ist eine Schätzung vorzunehmen (Wichtig: die Auszahlung erfolgt zunächst als Vorschuss)
▪ Der tatsächlich erzielte Umsatz inklusive der Förderung darf nicht mehr als 90 % des Referenzumsatzes aus 2019 betragen ➡ sonst erfolgt eine anteilige Rückzahlung
▪ Liegt der tatsächlich erzielte Umsatz bei 90 % oder mehr des Referenzumsatzes, ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen

Tipp: Unser Job ist es bei all diesen neuen Regelungen den Überblick zu behalten, deshalb gilt – wie immer: Wir beantworten Ihre Fragen gern!

Wir wünschen ein schönes, frostiges Wochenende!🥶☀❄

🔺Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden🔺▪️Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie einen Umsatzeinbruch ...
10/02/2021

🔺Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden🔺

▪️Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat des Jahres 2019 verzeichnen
▪️Der Förderzeitraum läuft von November 2020 – Juni 2021
▪️Die Fördersätze variieren je nach der Höhe des Umsatzrückgangs
▪️Erstattet werden förderfähige Fixkosten (z.B. Miete, Versicherungen, Kosten im Zusammenhang mit der Antragstellung ➡neu hinzugekommen sind u.a. Kosten für Investitionen in Digitalisierung, Marketing- und Werbung, sowie Umbaumaßnahmen für Hygienekonzepte)

Den Fragen- und Antwortkatalog des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de//UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

Sie haben Fragen?🧐
Kein Wunder😃. Wir beantworten sie gern!

FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ – Dritte Phase (von November 2020 bis Juni 2021)

Einführung einer Homeoffice Pauschale 🏡💻Hier das Wichtigste im Überblick:🔹Ansatz von 5 € pro Kalendertag als Werbungskos...
04/02/2021

Einführung einer Homeoffice Pauschale 🏡💻
Hier das Wichtigste im Überblick:
🔹Ansatz von 5 € pro Kalendertag als Werbungskosten an dem der Steuerpflichtige die Tätigkeit ausschließlich zuhause ausübt
🔹max. 600 € im Jahr
🔹Gilt für die Jahre 2020 und 2021
🔹Die Pauschale wird mit dem Werbungskostenpauschbetrag verrechnet und nicht zusätzlich gewährt
🔹Ansatz der Entfernungspauschale für die Homeoffice Tage somit nicht möglich
🔹Gilt nicht für Fälle wo ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wird

Vor allem an Weihnachten sind uns Beziehungen besonders wichtig. Das wird uns gerade in diesem Jahr bewusster denn je.Wi...
23/12/2020

Vor allem an Weihnachten sind uns Beziehungen besonders wichtig. Das wird uns gerade in diesem Jahr bewusster denn je.

Wir wünschen Euch und Euren Lieben ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches und GESUNDES JAHR 2021.🎄⭐️

++ Neuerungen 2021++🚩 Anhebung der Umsatzsteuersätze zum 01.01.2021Am 31.12.2020 läuft die befristete Senkung der Umsatz...
15/12/2020

++ Neuerungen 2021++

🚩 Anhebung der Umsatzsteuersätze zum 01.01.2021
Am 31.12.2020 läuft die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze aus. Ab dem 01.01.2021 gelten folglich wieder die Steuersätze i.H.v. 19 % bzw. 7%.
👉 Entscheidend ist hierbei, wie bei der Absenkung auch, das jeweilige Leistungsdatum ✅und nicht das Datum der Rechnung❌

Adresse

Domänenstraße 17
Dortmund
44225

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 16:30
Mittwoch 08:00 - 16:30
Donnerstag 08:00 - 16:30
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

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