07/05/2022
Voraussetzung für die Leistung ist eine in NRW ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, das Vorliegen des Zwischenbescheids zum Berufsanerkennungsverfahren sowie ein Arbeitsvertrag als Pflegekraft bei einem nordrhein-westfälischen Arbeitgeber.
Quelle: https://www.lgh.nrw/
#