26/10/2023
In den letzten Wochen haben wir die Vermögenswirksamen Leistungen schon einmal vorgestellt. Heute soll es um die Arbeitnehmersparzulage gehen, eine zusätzliche staatliche Förderung der VL.
Wer die vermögenswirksamen Leistungen beantragt hat kann zusätzlich prüfen, ob auch die Arbeitnehmersparzulage in Frage kommt. Die Voraussetzungen hierfür sind abhängig davon, in welchem Bereich die VL investiert werden. Werden die VL z.B. in einen Bausparvertrag eingezahlt liegt die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage bei 17.900€. Im Investmentbereich liegt die Grenze bei 20.000€ Einkommen.
Wie hoch die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage ausfällt ist ebenfalls abhängig von der Anlage. 9% werden beim Bausparen gefordert und 20% beim Investment. Allerdings sind diese Zulagen durch einen Maximalwert gedeckelt.
Wenn du mehr dazu wissen möchtest oder gerne prüfen würdest ob eine Förderung auch für dich möglich ist, dann melde dich gerne bei uns.