17/06/2026
Der Hessische Landtag hat am 11. Juni 2026 eine grundlegende Reform des Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetzes (HVTG) beschlossen. Diese beinhaltet u. a.:
👉deutlich höhere Wertgrenzen: Direktaufträge bis 100.000 Euro (netto) bei Liefer‑ und Dienstleistungen, bis 750.000 Euro (netto) bei Bauleistungen
👉weitreichendere Tariftreue- und Mindestlohnpflicht: Anwendungsschwelle ab einem Nettoauftragswert von 20.000 Euro; auch kommunale Gesellschaften erfasst
👉Festlegung branchenspezifischer Mindestentgelte: Option zur Einführung per Rechtsverordnung
👉Begrenzung der Nachunternehmerkette: zukünftig maximal drei Stufen zulässig
👉flexible Verfahrenswahl im Unterschwellenbereich: keine Vorgabe gestaffelter Auftragswerthöhen für die Wahl bestimmter Verfahrensarten mehr
👉Einführung des Bestbieterprinzips: verbindliche Nachweise und Erklärungen nur noch vom erfolgreichen Bieter
👉erweiterte Kontroll- und Sanktionsbefugnisse: Einführung von Vor-Ort-Kontrollen, Vertragsstrafen und Kündigungsrechten bei Verstößen gegen das HVTG
Das Gesetz wird am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen in Kraft treten. Damit ist mit einem Inkrafttreten des neuen HVTG noch vor den Sommerferien zu rechnen.
Details zu den Regelungen des neuen HVTG finden Sie auf unserer Homepage!