18/06/2026
Aktuelle Steuernews für unsere Mandantinnen und Mandanten
Verlieren Sie bei den Änderungen im Steuerrecht nicht den Überblick! In unserem Mandantenrundschreiben für Juni erfahren Sie alle wichtigen Neuigkeiten:
✅ Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Corona-Sonderzahlungen bis zu 1.500 Euro steuerfrei bleiben, auch wenn sie auf andere freiwillige Leistungen des Arbeitgebers angerechnet wurden. Voraussetzung war, dass die Zahlung ausdrücklich zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Pandemie geleistet wurde.
Eine individuelle Betroffenheit der Arbeitnehmer durch die Corona-Krise musste dabei nicht nachgewiesen werden. Die Steuerbefreiung galt für Zahlungen, die Arbeitgeber zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 zusätzlich zum regulären Arbeitslohn geleistet haben.
✅ Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine einmalige Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersvorsorge in der Regel nicht von der ermäßigten Besteuerung für außerordentliche Einkünfte profitiert. Dies gilt, wenn der Versicherte nach Ablauf des Vertrags zwischen einer lebenslangen Rente und einer Einmalzahlung wählen kann und sich für die Kapitalauszahlung entscheidet.
Nach Ansicht des Gerichts liegt in solchen Fällen keine außergewöhnliche Zahlung vor, da die Einmalauszahlung bereits vertraglich vorgesehen war. Die Auszahlung muss daher grundsätzlich nach den normalen steuerlichen Regeln versteuert werden.
Mehr dazu erfahren Sie im Mandantenrundschreiben für Juni: https://abg-partner.de/ueber-uns/mandantenrundschreiben/