29/09/2014
Erneuerbare-Wärme-Gesetz-Baden-Würtemberg:
Was zu beachten ist, wenn die Heizung ausgetauscht wird:
Eigentümer, deren Heizungsanlage ausgetauscht wird, müssen seit 1. Januar 2010 mindestens 10 % des jährlichen Wärmebedarfs mit regenerativen Energien aufbringen, was durch den Rhein-Neckar-Kreis, speziell durch die untere Baurechtsbehörde geprüft wird.
Hierfür sind innerhalb von 3 Monaten nach dem Tausch der Heizungsanlage die Nachweise vorzulegen.
Regenerative Energien sind z.B. Solaranlagen (0,04 m² Kollektorfläche pro m² Wohnfläche), Pellet- / Scheitholzkessel oder Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl 3,5).
Ersatzweise kann die Verwendung von Bio-Heizöl oder Bio-Gas (10 %) verwendet werden.
Auch kann ersatzweise der Wärmeverlust des Gebäudes oder einzelner Bauteile durch geeignete Dämmmaßnahmen reduziert werden, sodass die Pflicht zur Verwendung erneuerbarer Energien entfallen kann.
Bei der Erbringung der Nachweise, der Ersatzmaßnahmen oder den Befreiungen hilft Ihnen Ihr Energieberater!