03/06/2026
Marco Weber, Präsident des BWV, begrüßt die gestrige Entscheidung des VG Koblenz, den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen die Hubschrauberspritzung in den Steillagen der Mosel abzulehnen. Das sei nach der Entscheidung aus dem vergangenen Jahr in der gleichen Angelegenheit nur konsequent. „Die Winzer an der Mosel erhalten so zumindest vorerst die notwendige Planungssicherheit, um ihre Weinberge fachgerecht zu bewirtschaften und damit auch den Lebensraum des Apollofalters, dessen Habitat gerade die bewirtschafteten Weinbergslagen sind, zu schützen“, so Weber in einer ersten Stellungnahme.
Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass in besonders steilen Mosel-Weinbergen auch 2026 vorerst weiterhin Pflanzenschutz per Hubschrauber ausgebracht werden darf. Der Eilantrag einer Umweltvereinigung blieb erfolglos, da das Gericht kein Rechtsschutzbedürfnis sah und davon ausging, dass der Mosel-Apollofalter auf den betroffenen Flächen nicht mehr vorkommt. Zudem argumentierten die Richter, ein Verbot der Hubschrauberspritzung könne den Steillagenweinbau kurzfristig gefährden und durch Verbuschung sogar zum Verlust möglicher Lebensräume des Falters führen.
Mehr zum Thema: https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/apollofalter-eilantrag-gegen-hubschrauberspritzungen-an-der-mosel-erneut-erfolglos
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