Trinkwasser-Proben

Trinkwasser-Proben Sauberes Trinkwasser...?!? Probenahmen zur Legionellen-, Brunnenwasser- und mikrobiologischen Untersuchung des Trinkwassers.

Informationen und Preise
Christiane Schönleber
Tel.: 0721 781202
Mobil: 0172 7005961
E-Mail: [email protected]


Meine Leistungen:

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Probenahme
Labortechnische Untersuchungen
Ergebnisübermittlung an das Gesundheitsamt
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Wissenswertes zu den Legionellen:

Die aktuelle Trinkwasserverordnung beinhaltet eine Reihe von Untersuchungspflichten, so auch die Pflicht zur

Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen. Seit November 2012 muss das Wasser aus Wassererwärmungsanalagen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Legionellen sind Bakterien, die überall dort vorkommen können, wo es Wasser gibt. Auch im Trinkwasser können sie mitunter auftreten. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich im Warmwassersystem der Hausinstallation vermehren. Legionellen können mit Aerosolen, dies sind feinste Wassertröpfchen, zum Beispiel beim Duschen eingeatmet werden und so die sogenannte Legionellose auslösen, eine schwere Form der Lungenentzündung. Die Pflicht zur Untersuchung besteht zum einen für bestimmte Wassererwärmungsanlagen, die in vermieteten Gebäuden betrieben werden. Ferner muss das Wasser aus bestimmten Anlagen in Gebäuden mit öffentlicher Nutzung untersucht werden, also zum Beispiel Krankenhäuser, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Sportanlagen, Hotels und auch Altenheime. Der Vermieter oder Eigentümer dieser Anlagen muss das Wasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen. Werden die Wohnungen einer Eigentümergemeinschaft ausnahmslos von den Eigentümern selbst bewohnt, besteht keine Untersuchungspflicht. Sobald aber nur eine Wohnung vermietet wird und sich im Gebäude eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, muss das Trinkwasser untersucht werden. Ausnahme: Wenn die Wohnungen in Mehrfamilienhäusern jeweils mit Durchlauferhitzern ausgestattet sind, besteht keine Untersuchungspflicht, auch wenn das Haus mehr als 2 Wohneinheiten hat. Bei Großanlagen in vermieteten Gebäuden muss das Wasser mindestens alle 3 Jahre auf Legionellen untersucht werden. Bei Großanlagen, die in den Gebäuden mit öffentlicher Nutzung betrieben werden, ist das Wasser mindestens einmal im Jahr auf Legionellen zu untersuchen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie mich gerne an!

29/07/2015
29/07/2015

Wissenswertes zum Thema Legionellen

Die aktuelle Trinkwasserverordnung beinhaltet eine Reihe von Untersuchungspflichten, so auch die Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen. Seit November 2012 muss das Wasser aus Wassererwärmungsanalagen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden.

Legionellen sind Bakterien, die überall dort vorkommen können, wo es Wasser gibt. Auch im Trinkwasser können sie mitunter auftreten. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich im Warmwassersystem der Hausinstallation vermehren. Legionellen können mit Aerosolen, dies sind feinste Wassertröpfchen, zum Beispiel beim Duschen eingeatmet werden und so die sogenannte Legionellose auslösen, eine schwere Form der Lungenentzündung.

Die Pflicht zur Untersuchung besteht zum einen für bestimmte Wassererwärmungsanlagen, die in vermieteten Gebäuden betrieben werden. Ferner muss das Wasser aus bestimmten Anlagen in Gebäuden mit öffentlicher Nutzung untersucht werden, also zum Beispiel Krankenhäuser, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Sportanlagen, Hotels und auch Altenheime. Der Vermieter oder Eigentümer dieser Anlagen muss das Wasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen.

Werden die Wohnungen einer Eigentümergemeinschaft ausnahmslos von den Eigentümern selbst bewohnt, besteht keine Untersuchungspflicht. Sobald aber nur eine Wohnung vermietet wird und sich im Gebäude eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, muss das Trinkwasser untersucht werden.

Ausnahme: Wenn die Wohnungen in Mehrfamilienhäusern jeweils mit Durchlauferhitzern ausgestattet sind, besteht keine Untersuchungspflicht, auch wenn das Haus mehr als 2 Wohneinheiten hat.

Bei Großanlagen in vermieteten Gebäuden muss das Wasser mindestens alle 3 Jahre auf Legionellen untersucht werden.
Bei Großanlagen, die in den Gebäuden mit öffentlicher Nutzung betrieben werden, ist das Wasser mindestens einmal im Jahr auf Legionellen zu untersuchen.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie mich gerne an!

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