21/03/2026
„Online-Kfz-Gutachten gibt es nicht ☝🏼.“
⚠️ Gericht setzt Online-Kfz-Gutachten klare Grenzen
👉🏻
Das Landgericht Bremen hat entschieden: Ein echtes Kfz-Gutachten erfordert die persönliche vor ORT
Begutachtung des Schadens durch einen Sachverständigen.
Modelle, bei denen Fahrzeughalter nur Fotos hochladen und darauf basierend ein „Gut-achten“ erstellt wird, können rechtlich stark problematisch sein.
Digitale Tools können helfen - die fachliche Begutachtung durch unabhängige Sachverständige bleibt jedoch entscheidend.
Das Landgericht Bremen hat Geschäftsmodellen sogenannter Online-Kfz-Gutachten deutliche rechtliche Grenzen gesetzt. Nach einem Urteil vom 16. Januar 2026 setzt ein Kfz-Gutachten grundsätzlich die persönliche Begutachtung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen voraus. Modelle, bei denen Geschädigte lediglich Fotos hochladen und darauf basierend innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten erstellt wird, können zentrale Elemente der sachverständigen Tätigkeit nicht ersetzen.
Im Ausgangsfall wurde ein „Online-Kfz-Gutachten“ beworben, das binnen weniger Minuten erstellt werden könne. Geschädigte sollten dazu Fotos ihres beschädigten Fahrzeugs hochladen, auf deren Grundlage ein Gutachten erstellt und die Schadenabwicklung vorbereitet werden sollte.
Das Gericht stellte klar, dass die persönliche Inaugenscheinnahme des Schadens fester Bestandteil der sachverständigen Tätigkeit ist. Die Prüfung der Schadenstelle sei „die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick“.