19/02/2024
Jetzt Forschungszulage 💶💶💶 für FuE-Projekte aus 2020 beantragen❗️‼️ Die Frist für 2020 läuft in 2024 ab‼️
💡Die Forschungszulage (FZul) gewährt eine steuerliche Entlastung von 25 % der förderfähigen Ausgaben, insbesondere für Personalkosten.
💡Einzelunternehmer können pauschal 40 € pro Arbeitsstunde in Forschung und Entwicklung geltend machen.
💡 Zudem sind Auftragsforschungsaufträge an externe Dienstleister förderfähig. Hierbei werden 60 % des gezahlten Entgelts als förderfähig betrachtet.
💡 Die Förderung ist auf 2 Mio. € FuE-Kosten pro Wirtschaftsjahr pro Unternehmen begrenzt, …
💡 … was eine maximale Fördersumme von 500.000 € pro Jahr ergibt.
✅ Gefördert werden Aufwendungen aus eigenbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Kooperationsprojekten.
✅ Das Vorhaben kann in verschiedenen Phasen sein – ob noch nicht begonnen, bereits abgeschlossen oder mitten in der Durchführung. ✅ Die FZul wird nicht direkt ausgezahlt, sondern auf die nächste Ertragsteuerschuld des Anspruchsberechtigten angerechnet. Dadurch ist eine Erstattung möglich, …
✅ … selbst wenn das Unternehmen sich in einer Verlustphase befindet und nur geringe oder keine Steuern zahlt.
✅ Dies ist besonders interessant für Unternehmen in der Wachstumsphase, wie Start-ups.
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