02/03/2026
Liebe Frau Jutta Ditfurth,
sicherlich eine ärgerliche Situation, die Sie zur Anzeige bringen möchten. Je nach politischer Sichtweise nachvollziehbar… aber ganz sicher kein Alleinstellungsmerkmal Ihrer Partei.
Agieren Sie nunmehr auch als Strafverfolgungsbehörde? Mit den Bildern können Sie sich an die Ermittlungsbehörden wenden, die dann alles weitere in die Wege leiten.
Was Sie nicht dürfen ist, dass Sie die Bilder von Personen ohne deren Einwilligung in FB oder anderen Social-Media-Kanälen veröffentlichen. Mit ihrem Post haben Sie im Sinne des Datenschutzes eine unerlaubte Veröffentlichung personenbezogener Daten natürlicher Personen vorgenommen und damit das GRUNDRECHT auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person verletzt.
Gerade als Politikerin sollten sie sich an Recht und Ordnung halten. Oder mit welchem Recht können sie für sich etwas in Anspruch nehmen, was für andere Personen nicht gilt?
Man sollte den Vorgang an die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz und Hessen melden.
PS: Ich habe das von Frau Ditfurth veröffentlichte Bild in der Form verändert, als dass ich die Person unkenntlich gemacht habe. Denn die DSGVO gilt auch für ext. Datenschutzbeauftragte.