17/07/2026
„Bei einem Netzengpass steht meine Wärmepumpe still." — das hören wir oft. Und es stimmt einfach nicht.
Seit dem 01.01.2024 gilt § 14a EnWG für steuerbare Verbraucher ab 4,2 kW: Wärmepumpe, Wallbox, Batteriespeicher, Klimagerät. Der Netzbetreiber darf im Notfall drosseln — abschalten darf er nie. 4,2 kW sind Ihnen gesetzlich garantiert.
Im Gegenzug gibt's bis zu 400 € Netzentgelt-Rabatt pro Jahr, aus drei wählbaren Modulen. 💡
Alles Wichtige verständlich erklärt — Link im ersten Kommentar.