02/09/2026
Bei einer ausdrücklich zinslosen Ratenzahlung zwischen nahestehenden Personen entstehen grundsätzlich keine fiktiven Kapitaleinkünfte. Der Bundesfinanzhof erkennt die vereinbarte Zinsfreiheit nun steuerlich an und sieht darin regelmäßig auch keine Schenkung. Bei Grundstücksgeschäften innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist bleibt die rechtliche Bewertung allerdings offen.
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