09/09/2026
🩺 MITTWOCHS-WISSEN | Zuzahlung bei Verordnungen
💬 „Warum muss ich für eine ärztlich verordnete Pflegeleistung zuzahlen?“
Diese Frage wurde uns in den letzten Wochen häufiger gestellt. Deshalb möchten wir heute etwas Licht ins Dunkel bringen:
Ärztlich verordnet bedeutet nicht automatisch zuzahlungsfrei.
Bei häuslicher Krankenpflege – zum Beispiel bei
💊 Medikamentengabe
💉 Insulingabe
🧦 Kompressionsstrümpfen
🩹 Wundversorgung
🩸 Blutzuckerkontrollen
können für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren Zuzahlungen anfallen.
👉 Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 % der Kosten der häuslichen Krankenpflege – begrenzt auf die ersten 28 Tage je Kalenderjahr.
➕ Zusätzlich fallen 10 € je Verordnung an.
Wichtig zu wissen: Diese Zuzahlung ist keine zusätzliche Gebühr unseres Pflegedienstes, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
✅ Wer von gesetzlichen Zuzahlungen befreit ist, muss diese Eigenbeteiligung nicht leisten. Es kann sich daher lohnen, bei der eigenen Krankenkasse prüfen zu lassen, ob die persönliche Belastungsgrenze bereits erreicht wurde.
📌 Kurz gesagt:
Vom Arzt verordnet = Krankenkassenleistung ✅
Automatisch kostenlos = leider nicht immer ❌
Labatzky Pflege- & Betreuungsdienst
Zuhause gut versorgt – mit Herz und Kompetenz. ❤️