08/09/2026
Geplante Änderungen im Rahmen der Pflegereform
Aktuell gibt es politische Gespräche und eine geplante Änderung im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung. Diese sind noch nicht beschlossen, verunsichern aber viele Pflegebedürftige und deren Familien.
Pflegegeld wird nicht einfach „gekürzt“ - aber umgebaut
Das bisherige Pflegegeld soll in ein sogenanntes „Entlastungsbudget“ überführt werden. Dieses soll grundsätzlich höher sein als das bisherige Pflegegeld und flexibler verwendet werden können.
Dafür sollen allerdings bisher getrennte Leistungen in Budgets zusammengeführt werden: beispielsweise Pflegegeld, bestimmte Pflegehilfsmittel und Ersatzpflege (Verhinderungspflege). Deshalb bedeutet ein höherer Gesamtbetrag nicht automatisch, dass die Familie tatsächlich mehr frei verfügbares Geld zur Verfügung hat.
Pflegegrad 1
Es ist keine Abschaffung des Pflegegrades 1, aber eine deutliche Veränderung seiner Leistungen geplant. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 € monatlich soll im Pflegegrad 1 wegfallen. Stattdessen soll Pflegegrad 1 stärker auf Prävention, Beratung und Unterstützung ausgerichtet werden. Der Zuschuss zur Wohnraumanpassung, beispielsweise für einen barrierefreien Badumbau, soll dagegen erhalten bleiben.
Zugang zu Pflegegraden
Der Entwurf sieht vor, die Schwellenwerte für die Pflegegrade anzupassen. Dadurch soll der Zugang zu Pflegeleistungen künftig etwas schwieriger werden und der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gebremst werden. Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, ist im Entwurf ein umfassender Bestandsschutz vorgesehen.
Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 € soll in das neue „Sozialraumbudget“ überführt werden.
Dieses soll bei Pflegegrad 2–5 auf 175 € monatlich steigen. Für pflegebedürftige Menschen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sind sogar 300 € monatlich vorgesehen.
Konkretisierung Verhinderungspflege:
Der eigenständige Anspruch auf Verhinderungspflege soll im Entwurf aufgelöst werden. Die Ersatzpflege soll je nach Art der Leistung aus unterschiedlichen Budgets finanziert werden. Wenn eine Familie beispielsweise Geld für privat organisierte Ersatzpflege ausgibt, steht dieser Betrag nicht zusätzlich zur Verfügung - sie fehlen innerhalb des Entlastungsbudgets für die übrige häusliche Pflege bzw. die freie Verwendung. Es soll aber weiterhin möglich sein. Professioneller Ersatzpflege soll in das Sachleistungsbudget bzw. in bestimmte neue Budgetstrukturen wandern.
Achtung:
Es gibt derzeit einen konkreten Entwurf für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. Dieser sieht sowohl Veränderungen als auch Einsparungen bei einzelnen Leistungen vor. Das Gesetz ist jedoch noch nicht beschlossen. Für bestehende Pflegegrade und die derzeit geltenden Leistungen gilt weiterhin das aktuelle Recht. Welche Änderungen tatsächlich kommen, kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verbindlich gesagt werden. (EB) Stand 5.9.26.