Kokobe Kreis Euskirchen

Kokobe Kreis Euskirchen Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Euskirchen. Die KoKoBe berät Menschen mit geistiger Behinderung.

Manche sagen auch Menschen mit Lernschwierigkeiten. Wir beraten auch Angehörige und Unterstützer. Ziel der KoKoBe ist es, Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir beraten zu Themen, wie:
- Persönliche Zukunftsperspektiven
- Individuelle Hilfeplanung
- Fragen rund ums Wohnen
- Hauswirtschaftliche Fragen und andere Probleme im Alltag
- Behördenangel

egenheiten
- Arbeitsmöglichkeiten oder andere tagesstrukturierende Maßnahmen

Die Beratung ist kostenlos. Es gibt zwei KoKoBe-Büros im Kreis Euskirchen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.kokobe-euskirchen.de

08/09/2026
Geplante Änderungen im Rahmen der PflegereformAktuell gibt es politische Gespräche und eine geplante Änderung im Rahmen ...
08/09/2026

Geplante Änderungen im Rahmen der Pflegereform
Aktuell gibt es politische Gespräche und eine geplante Änderung im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung. Diese sind noch nicht beschlossen, verunsichern aber viele Pflegebedürftige und deren Familien.

Pflegegeld wird nicht einfach „gekürzt“ - aber umgebaut
Das bisherige Pflegegeld soll in ein sogenanntes „Entlastungsbudget“ überführt werden. Dieses soll grundsätzlich höher sein als das bisherige Pflegegeld und flexibler verwendet werden können.
Dafür sollen allerdings bisher getrennte Leistungen in Budgets zusammengeführt werden: beispielsweise Pflegegeld, bestimmte Pflegehilfsmittel und Ersatzpflege (Verhinderungspflege). Deshalb bedeutet ein höherer Gesamtbetrag nicht automatisch, dass die Familie tatsächlich mehr frei verfügbares Geld zur Verfügung hat.

Pflegegrad 1
Es ist keine Abschaffung des Pflegegrades 1, aber eine deutliche Veränderung seiner Leistungen geplant. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 € monatlich soll im Pflegegrad 1 wegfallen. Stattdessen soll Pflegegrad 1 stärker auf Prävention, Beratung und Unterstützung ausgerichtet werden. Der Zuschuss zur Wohnraumanpassung, beispielsweise für einen barrierefreien Badumbau, soll dagegen erhalten bleiben.

Zugang zu Pflegegraden
Der Entwurf sieht vor, die Schwellenwerte für die Pflegegrade anzupassen. Dadurch soll der Zugang zu Pflegeleistungen künftig etwas schwieriger werden und der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gebremst werden. Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, ist im Entwurf ein umfassender Bestandsschutz vorgesehen.

Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 € soll in das neue „Sozialraumbudget“ überführt werden.
Dieses soll bei Pflegegrad 2–5 auf 175 € monatlich steigen. Für pflegebedürftige Menschen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sind sogar 300 € monatlich vorgesehen.

Konkretisierung Verhinderungspflege:
Der eigenständige Anspruch auf Verhinderungspflege soll im Entwurf aufgelöst werden. Die Ersatzpflege soll je nach Art der Leistung aus unterschiedlichen Budgets finanziert werden. Wenn eine Familie beispielsweise Geld für privat organisierte Ersatzpflege ausgibt, steht dieser Betrag nicht zusätzlich zur Verfügung - sie fehlen innerhalb des Entlastungsbudgets für die übrige häusliche Pflege bzw. die freie Verwendung. Es soll aber weiterhin möglich sein. Professioneller Ersatzpflege soll in das Sachleistungsbudget bzw. in bestimmte neue Budgetstrukturen wandern.

Achtung:
Es gibt derzeit einen konkreten Entwurf für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. Dieser sieht sowohl Veränderungen als auch Einsparungen bei einzelnen Leistungen vor. Das Gesetz ist jedoch noch nicht beschlossen. Für bestehende Pflegegrade und die derzeit geltenden Leistungen gilt weiterhin das aktuelle Recht. Welche Änderungen tatsächlich kommen, kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verbindlich gesagt werden. (EB) Stand 5.9.26.

07/09/2026

ANGEBOTE FÜR ROLLSTUHL-FAHREROffener Rollstuhltreff 7.11. Und 12.12.Mobilitätstraining 28.11. Und 19.12.
04/09/2026

ANGEBOTE FÜR ROLLSTUHL-FAHRER
Offener Rollstuhltreff 7.11. Und 12.12.
Mobilitätstraining 28.11. Und 19.12.

Mein Büro ist in der Zeit vom 7. Bis zum 31.8.  besetzt. In dringenden Fällen können Sie sich an das Büro in Euskirchen ...
06/08/2026

Mein Büro ist in der Zeit vom 7. Bis zum 31.8. besetzt. In dringenden Fällen können Sie sich an das Büro in Euskirchen wenden (02251 7740325). Bis bald! EB

Urlaub für alle barrierefrei...Die Urlaubsplanung soll Freude machen und nicht an fehlenden Informationen zur Barrierefr...
06/08/2026

Urlaub für alle barrierefrei...

Die Urlaubsplanung soll Freude machen und nicht an fehlenden Informationen zur Barrierefreiheit scheitern.

Mit der Plattform „Reisen für Alle“ finden Sie bundesweit geprüfte Informationen zu barrierefreien Unterkünften, Freizeitangeboten, Sehenswürdigkeiten, Restaurants und vielem mehr. Dank detaillierter und verlässlicher Angaben können Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen ihre Reise oder ihren Ausflug besser planen – selbstbestimmt und mit einem guten Gefühl. Die Angebote können gezielt nach Bundesland, Region oder individuellen Anforderungen gefiltert werden.

Ob Wochenendausflug, Städtetrip oder Urlaub – Barrierefreiheit bedeutet mehr Teilhabe und macht Reisen für alle komfortabler.

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Barrierefreiheit ist mehr als eine Rampe!Aktuell wird im Bundestag über eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetz...
27/07/2026

Barrierefreiheit ist mehr als eine Rampe!
Aktuell wird im Bundestag über eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) diskutiert. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Barrieren im öffentlichen Bereich weiter abzubauen und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung zu verbessern. Erstmals sollen auch private Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden.
Gleichzeitig äußern viele Selbstvertretungsorganisationen und Fachverbände Kritik. Sie befürchten, dass der Gesetzentwurf zu viele Ausnahmen vorsieht und Barrierefreiheit dadurch im Alltag vieler Menschen weiterhin nicht selbstverständlich wird.
Doch was bedeutet Barrierefreiheit eigentlich?
Barrierefreiheit bedeutet:
♿ selbstständig Gebäude betreten zu können.
🚌 Bus und Bahn ohne Hindernisse zu nutzen.
💻 Webseiten und digitale Angebote bedienen zu können.
📝 Informationen auch in Leichter Sprache oder Gebärdensprache zu erhalten.
🤝 Am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben zu können.

Barrierefreiheit ist kein Komfort - sie ist eine Voraussetzung für Selbstbestimmung,
Teilhabe und Gleichberechtigung.
Und jetzt seid ihr gefragt:
- Wo begegnen euch im Alltag noch Barrieren?
- Welche Veränderungen würdet ihr euch
wünschen?
Schreibt in die Kommentare oder per Mail: [email protected]
-euskirchen

PEERBERATUNG BEI DER KOKOBE KREIS EUSKIRCHEN
24/07/2026

PEERBERATUNG BEI DER KOKOBE KREIS EUSKIRCHEN

15/07/2026

Die KoKoBe erklärt: was ist Social Media? Teil 2 Gefahren im Internet...
Per Video in einfacher Sprache...

15/07/2026

Die KoKoBe erklärt: was ist Social Media? Teil 1.
Per Video in einfacher Sprache...

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