Dominik und Janina Wloka GbR

Dominik und Janina Wloka GbR Umweltrechtliche Gutachten für Windenergie, PV und die Entsorgungsbranche - Wir sind Möglichmacher!

Ob Umweltberichte, UVP, FFH, AFB oder LBP bis hin zum Genehmigungsmanagement, wir bieten die individuelle Lösung.

17/06/2026

Ja, Windkraftanlagen machen Lärm.
Am Turm entstehen bis zu 100 Dezibel — bei vollem Wind keine Seltenheit.
Genau deshalb ist das Lärmgutachten nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) kein bürokratischer Akt, sondern harte Notwendigkeit.

Was dabei oft unterschätzt wird:
Bestehende Anlagen im Park werden als Vorbelastung mitbewertet — nicht jede Anlage isoliert, sondern das Gesamtbild zählt.

Wer das bei der Planung kennt, stolpert nicht in der Genehmigung.

Schattenwurf klingt harmloser als er ist — für Genehmigungen hat er echtes Gewicht.Was wird eigentlich berechnet?Der Sch...
16/06/2026

Schattenwurf klingt harmloser als er ist — für Genehmigungen hat er echtes Gewicht.

Was wird eigentlich berechnet?
Der Schattenwurf einer Windenergieanlage entsteht, wenn die Rotorblätter bei tiefem Sonnenstand Schattenbanden auf benachbarte Wohngebäude werfen. Das ist kein ästhetisches Problem — ab einer bestimmten Einwirkdauer gilt es als schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des BImSchG.
Der Richtwert: max. 30 Stunden astronomisch mögliche Beschattung pro Jahr, max. 30 Minuten pro Tag.

Wie läuft die Berechnung ab?
Die Berechnung erfolgt auf Basis von Anlagenstandort, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und der Lage aller schutzbedürftigen Objekte im Umkreis. Die Software simuliert den Sonnenlauf übers Jahr und berechnet die maximal mögliche Beschattungsdauer.
Wird der Richtwert überschritten, muss die Anlage mit einer Abschaltautomatik ausgestattet werden.

Was viele nicht wissen: die astronomisch mögliche Dauer und die meteorologisch wahrscheinliche Dauer sind zwei verschiedene Werte. Die Behörden akzeptieren unterschiedliche Ansätze — das sollte im Vorfeld mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Fragen dazu? Gerne in die Kommentare.

15/06/2026

Ich besitze eine Fläche – ich kann damit machen, was ich will.
Das ist ein teurer Irrtum.

Privilegierte Flächen (Autobahnnähe, zweigleisige Bahntrassen) bringen echte Vorteile: kürzere Genehmigungswege, weniger Verfahrensschritte.
Wer außerhalb baut, braucht entweder eine ausgewiesene Sonderbaufläche Photovoltaik – oder muss eine komplette Bauleitplanung anstoßen.
Das bedeutet: Flächennutzungsplan ändern, Bebauungsplan ändern, Gemeinde überzeugen.
Und ohne das Einvernehmen der Gemeinde läuft gar nichts.

Wo deine Fläche liegt, entscheidet den Aufwand – lange bevor du den ersten Antrag stellst.

13/06/2026

Windpark steht – aber der Job ist noch nicht fertig.
Beim Rückbau temporärer Bauflächen kommt jetzt ein Schritt, den viele nicht auf dem Schirm haben: Brutzeitkontrolle.

Die zwischengelagerten Erdmieten sind über Monate zugewachsen – ideales Habitat für Bodenbrüter wie die Feldlerche. Bevor der Boden wieder eingebaut wird, müssen wir sicherstellen, dass sich dort nichts angesiedelt hat.
Heute: alles frei.

12/06/2026

Viele Geodaten sind öffentlich – aber nicht alle kommen einfach so zu dir.

Frei verfügbare Daten lassen sich direkt ins GIS-System laden und mit eigenen Projektdaten kombinieren. Doch sobald es um regionale oder behördenspezifische Datensätze geht, hört die Selbstbedienung auf. Die Daten existieren – nur nicht zum freien Download. Dann hilft nur eins: bei der richtigen Behörde anfragen und projektbezogen freischalten lassen.

Wer weiß, wo er suchen muss, spart sich viel Zeit.

Manche Auflagen schützen die Umwelt.Manche verhindern einfach nur Projekte.Es gibt Anforderungen, die sinnvoll sind. Die...
11/06/2026

Manche Auflagen schützen die Umwelt.
Manche verhindern einfach nur Projekte.

Es gibt Anforderungen, die sinnvoll sind. Die Natur schützen, Nachbarn schützen, Risiken minimieren.
Und es gibt Anforderungen, die kein Betrieb der Welt verhältnismäßig umsetzen kann.
Den Unterschied kennen die wenigsten — außer diejenigen, die täglich darin arbeiten.

Was mich wirklich antreibt, ist nicht der Papierkram. Es ist der Eindruck, der sich in den letzten Jahren verfestigt: Durch immer komplexere Auflagen sollen Projekte nicht reguliert werden — sie sollen verhindert werden.
Das sehe ich bei Windenergieprojekten. Bei Entsorgungsanlagen. Bei PV-Flächen.
Und das ärgert mich. Nicht, weil ich Vorschriften grundsätzlich ablehne — sondern weil ein funktionierendes Wirtschaftssystem erneuerbare Energien und funktionierende Entsorgung braucht. Beides gleichzeitig.

Was bei uns deshalb Pflicht ist:
Wir akzeptieren keine Anforderung blind. Wir prüfen, ob sie verhältnismäßig ist, ob sie rechtlich haltbar ist — und wenn nicht, sprechen wir das aus.
Manchmal eckt man damit an. Aber man weiß immer, woran man bei uns ist.

Seht ihr das auch so — oder habt ihr das Gefühl, dass die Anforderungen in den letzten Jahren eher besser oder schlechter geworden sind?

10/06/2026

Was nicht mehr recycelt werden kann, verschwindet nicht einfach.

Es landet auf Deponien – je nach Gefährlichkeit in verschiedenen Klassen. Das Maximum: ehemalige Salzbergwerke als Untertage-Deponie. Tief im Berg, für immer. ⛏️

Wusstest du, dass es diese verschiedenen Deponiestufen gibt?

Was passiert eigentlich, wenn eine Windenergieanlage im Wald fertig gebaut ist?Das ist die Frage, die in der öffentliche...
09/06/2026

Was passiert eigentlich, wenn eine Windenergieanlage im Wald fertig gebaut ist?
Das ist die Frage, die in der öffentlichen Debatte fast nie gestellt wird. Dabei ist die Antwort entscheidend.
Nach dem Bau greift die Eingriffsregelung nach §§ 13–18 BNatSchG. Kein optionaler Zusatz — geltendes Recht.

Was das konkret bedeutet:
- Geschädigte und genutzte Flächen werden nach Bauabschluss wieder bepflanzt
- Der Projektierer muss nachweisen, dass der ökologische Eingriff kompensiert wird — durch neue Biotope, Entsiegelung, Waldränder, Hecken
- Dazu kommen Zahlungen, die u.a. Flächenverpächtern zugutekommen — oft Kommunen oder Forstbetriebe, die ohnehin vor hohen Wiederherstellungskosten auf Kalamitätsflächen stehen

Wer auf einer solchen Fläche eine Windenergieanlage baut, finanziert häufig auch deren ökologische Aufwertung.
Macht das jedes Projekt automatisch gut?
Nein.

Es gibt Verfahren, in denen Auflagen nicht konsequent umgesetzt werden. Das muss man klar benennen.
Aber die pauschale Gleichsetzung von "Windenergie im Wald" mit "Umweltschutz auf Kosten der Natur", lässt genau diesen Teil der Realität komplett unter den Tisch fallen.

Was denkt ihr — wird das in eurer Wahrnehmung zu wenig kommuniziert?

08/06/2026

So läuft ein LBP in der Praxis ab.
Der Auftraggeber gibt den Plan vor – Fläche, Standort, Vorhaben. Im GIS wird das Gebiet verortet, Flurstücke eingetragen, Eingriffsflächen definiert.

Erst wenn klar ist, wo genau Module, Zäune oder Anlagen hinkommen, kann man die Schutzgüter prüfen: Boden, Wasser, Landschaft, Biotope. Alles in einem System – das macht GIS so zentral in dieser Arbeit.

05/06/2026

Die Behörde zweifelt an der Kartierung eines anderen Gutachters – darum sind wir raus in den Wald.
Nicht um zu streiten, sondern um zu zeigen was wirklich da ist.
Bäume werden vermessen, Standorte per GPS aufgenommen, Arten dokumentiert.

P.S. Der vorherige Gutachter hatte recht – jetzt bauen wir den Nachweis.

Adresse

Apfelweg 51
Gütersloh
33334

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 16:00
Dienstag 10:00 - 16:00
Mittwoch 10:00 - 16:00
Donnerstag 10:00 - 16:00
Freitag 10:00 - 16:00

Telefon

+4915236979907

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Dominik und Janina Wloka GbR erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Dominik und Janina Wloka GbR senden:

Teilen