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Dienstwagen zu Hause laden? Seit diesem Jahr wird die Abrechnung einfacher. ⚡🚗Wer einen betrieblichen Elektro- oder Hybr...
09/09/2026

Dienstwagen zu Hause laden? Seit diesem Jahr wird die Abrechnung einfacher. ⚡🚗

Wer einen betrieblichen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen zu Hause lädt, kann die dabei entstehenden Stromkosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Seit diesem Jahr gibt es dafür eine neue Vereinfachung.

🔌 Bisher bzw. weiterhin möglich: Die tatsächlich entstandenen Stromkosten werden ermittelt – beispielsweise mithilfe einer Wallbox oder eines separaten Stromzählers.

💡 Neu: Alternativ können die Stromkosten pauschal auf Grundlage von Durchschnittswerten des Statistischen Bundesamts berechnet werden. Das kann die Abrechnung für Arbeitgeber und Beschäftigte deutlich vereinfachen und den administrativen Aufwand reduzieren.

📌 Wichtig: Das gewählte Verfahren muss einheitlich für das gesamte Kalenderjahr angewendet werden.

⚠️ Die Steuerfreiheit gilt allerdings nur für betriebliche Fahrzeuge. Wer sein privates Elektroauto zu Hause lädt und sich die Kosten vom Arbeitgeber erstatten lässt, kann diese Begünstigung nicht nutzen.

👨‍💼 Für Arbeitgeber kann die Regelung interessant sein: Steuerfreie Ladekostenerstattungen für Dienstwagen oder Lademöglichkeiten direkt im Betrieb können attraktive Zusatzleistungen für Mitarbeitende darstellen.

💬 Ihr möchtet wissen, wie sich die neue Regelung in der Praxis umsetzen lässt? Sprecht uns gerne an – wir unterstützen euch bei der steuerlich passenden Gestaltung.

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E-Auto beim Arbeitgeber laden – und das steuerfrei? ⚡🚗Das Bundesfinanzministerium hat die steuerliche Behandlung des Lad...
04/09/2026

E-Auto beim Arbeitgeber laden – und das steuerfrei? ⚡🚗
Das Bundesfinanzministerium hat die steuerliche Behandlung des Ladens von Elektro- und Hybridfahrzeugen konkretisiert und damit für mehr Klarheit gesorgt.

🔌 Grundsätzlich gilt: Ermöglicht der Arbeitgeber seinen Beschäftigten, ein Elektro- oder Hybridfahrzeug im Betrieb kostenlos oder vergünstigt aufzuladen, bleibt dieser Vorteil steuerfrei.
Voraussetzung ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

💡 Die Regelung gilt sowohl für private Fahrzeuge der Mitarbeitenden als auch für Dienstwagen, die privat genutzt werden dürfen.

🚘 Besonders interessant bei Dienstwagen: Wird der geldwerte Vorteil nach der 1-%-Regelung ermittelt, ist der Vorteil aus dem vom Arbeitgeber bereitgestellten Ladestrom bereits abgegolten. Eine zusätzliche steuerliche Belastung entsteht dadurch nicht. Auch bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode bleibt der Ladestrom außer Ansatz.

🚲 Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar schnellere Elektrofahrräder von der Steuerbefreiung profitieren – nämlich dann, wenn sie verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug gelten.

📌 Für Arbeitgeber kann das kostenlose oder vergünstigte Laden damit ein attraktiver Zusatznutzen für Beschäftigte sein und gleichzeitig die Elektromobilität im Unternehmen fördern.

💬 Ihr möchtet euren Mitarbeitenden Lademöglichkeiten anbieten oder habt Fragen zur steuerlichen Behandlung? Sprecht uns gerne an – wir unterstützen euch bei der richtigen Umsetzung.

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Minijob & Rente: Seit dem 01.07.2026 gibt es eine wichtige Neuerung! 💡Wer sich als Minijobber in der Vergangenheit von d...
24/08/2026

Minijob & Rente: Seit dem 01.07.2026 gibt es eine wichtige Neuerung!
💡Wer sich als Minijobber in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung jetzt einmalig rückgängig machen. Ein Arbeitgeberwechsel oder eine Unterbrechung des Minijobs ist dafür nicht mehr notwendig.

💶 Wer zurück in die Rentenversicherungspflicht wechselt, zahlt einen Eigenanteil von 3,6 % des Verdienstes – bei Minijobs in Privathaushalten sind es 13,6 %. Dafür wird der Verdienst vollständig für die spätere Rente berücksichtigt. Zudem können unter anderem vollwertige Pflichtbeitragszeiten, Ansprüche auf Reha- und Erwerbsminderungsleistungen sowie eine bessere Absicherung für Hinterbliebene entstehen.

⚠️ Wichtig: Die Entscheidung ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. Eine erneute Befreiung ist anschließend ausgeschlossen. Bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Minijobs gilt die Aufhebung einheitlich für alle Beschäftigungen – entsprechend müssen auch alle Arbeitgeber informiert werden.

👨‍💼 Was bedeutet das für Arbeitgeber? Eine gesetzliche Pflicht, Minijobber über die neue Möglichkeit zu informieren, besteht nicht. Wir empfehlen dennoch, betroffene Mitarbeitende darauf hinzuweisen, damit sie selbst eine informierte Entscheidung treffen können.

📌 Wird die Befreiung aufgehoben, muss der Antrag zu den Entgeltunterlagen genommen und die Lohnabrechnung informiert werden. Wichtig: Die Änderung wirkt erst ab dem Folgemonat des Antragseingangs und nicht rückwirkend.

💬 Ihr habt Fragen zur neuen Regelung oder benötigt Unterstützung bei der Umsetzung und Abrechnung? Sprecht uns gerne an – wir helfen euch weiter.

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Gute Nachrichten für Personengesellschaften und Immobilieneigentümer. Wer Grundstücke innerhalb einer Personengesellscha...
19/08/2026

Gute Nachrichten für Personengesellschaften und Immobilieneigentümer. Wer Grundstücke innerhalb einer Personengesellschaft übertragen oder Umstrukturierungen plant, kann aufatmen: Die bisher nur befristete Regelung zur sogenannten „Gesamthand“ im Grunderwerbsteuerrecht bleibt dauerhaft bestehen.

📌 Hintergrund: Durch die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) war das zivilrechtliche Konzept des Gesamthandsvermögens eigentlich weggefallen. Für die Grunderwerbsteuer wurde jedoch eine Sonderregelung geschaffen, die Personengesellschaften weiterhin wie eine Gesamthand behandelt.

⚠️ Diese Regelung sollte ursprünglich Ende 2026 auslaufen.

✅ Der Gesetzgeber plant, die Befristung zu streichen. Dadurch bleiben wichtige Steuervergünstigungen bei Grundstücksübertragungen innerhalb von Personengesellschaften auch langfristig erhalten.

💡 Besonders relevant ist das für:
- Familiengesellschaften
- Immobiliengesellschaften
- Nachfolgeplanungen
- Umstrukturierungen innerhalb von Unternehmensgruppen

📈 Die Entscheidung schafft mehr Rechts- und Planungssicherheit. Gleichzeitig entfällt der bisherige Zeitdruck, bestimmte Gestaltungen noch vor Ende 2026 umsetzen zu müssen.

💬 Du planst eine Grundstücksübertragung, Umstrukturierung oder Unternehmensnachfolge? Sprich uns gerne an – wir prüfen gemeinsam die steuerlich sinnvollsten Möglichkeiten.

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Pflegekosten steuerlich absetzen? Jetzt gelten klare Regeln. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen – dazu zähl...
13/08/2026

Pflegekosten steuerlich absetzen? Jetzt gelten klare Regeln.
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen – dazu zählen auch Pflege- und Betreuungsleistungen – können steuerlich attraktiv sein:

👉 Bis zu 20 % der Kosten (max. 4.000 €) lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen.

👉 Wichtig ab 2025: Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen vereinheitlicht.

📌 Das bedeutet konkret:
- Du brauchst eine ordnungsgemäße Rechnung
- Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen
- Barzahlungen werden nicht mehr anerkannt

💡 Hintergrund: Der BFH hatte zuvor entschieden, dass diese Voraussetzungen bei Pflegeleistungen nicht eindeutig geregelt waren. Das wurde jetzt gesetzlich klargestellt.

⚠️ Wichtig für die Praxis: Ohne Rechnung und Überweisung gibt es keine Steuerermäßigung – auch bei Pflege- und Betreuungsleistungen.

💬 Du möchtest wissen, welche Kosten du absetzen kannst? Sprich uns gerne an.

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Mehr Zeit für die Zahlung der Erbschaftsteuer bei Immobilien. Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, steht oft ...
28/05/2026

Mehr Zeit für die Zahlung der Erbschaftsteuer bei Immobilien. Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, steht oft vor dem Problem: Die Erbschaftsteuer wird fällig – aber liquide Mittel fehlen.

👉 Bisher galt: Eine Stundung war nur in bestimmten Fällen möglich, z.B. bei bereits vermieteten Immobilien oder selbstgenutztem Wohneigentum.

👉 Neu seit 2025: Die Regelung wird deutlich ausgeweitet. Künftig kann die Steuer auch dann gestundet werden, wenn eine Immobilie erst nach dem Erwerb zu Wohnzwecken vermietet wird.

📌 Das bedeutet: Mehr Flexibilität für Erben – und weniger Druck, Immobilien vorschnell verkaufen zu müssen.

⏳ Die Stundung kann unter Voraussetzungen bis zu 10 Jahre betragen.

⚠️ Wichtig: Die Regel greift nur, wenn die Steuer nicht anderweitig bezahlt werden kann – und der Verkauf der Immobilie notwendig wäre.

💬 Du hast Fragen zur Erbschaft oder Schenkung? Wir unterstützen dich gerne bei der steuerlichen Planung.

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Gehalt + Pension gleichzeitig? Vorsicht bei GmbH-Geschäftsführern.Viele Gesellschafter-Geschäftsführer möchten auch im R...
20/05/2026

Gehalt + Pension gleichzeitig? Vorsicht bei GmbH-Geschäftsführern.
Viele Gesellschafter-Geschäftsführer möchten auch im Ruhestand weiterhin für „ihre“ GmbH tätig bleiben. Steuerlich ist das jedoch nicht ganz unproblematisch:

👉 Grundsätzlich gilt: Die gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension kann schnell zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen.

👉 Die gute Nachricht: Das Bundesfinanzministerium hat nun klargestellt, dass eine Kombination möglich ist – wenn bestimmte Grenzen eingehalten werden.

📌 Entscheidend ist: Die Summe aus Pension und neuem Gehalt darf nicht höher sein als das frühere Aktivgehalt vor Eintritt in den Ruhestand.

⚠️ Wichtig bleibt:
- Fremdvergleich beachten (insbesondere bei beherrschenden Gesellschaftern)
- Gestaltung sauber dokumentieren
- Teilzeit-Modelle können kritisch sein

💡 Unser Tipp: In manchen Fällen kann eine Beratungstätigkeit statt einer Weiterbeschäftigung steuerlich sinnvoller sein.

💬 Du hast eine GmbH oder planst den Übergang in den Ruhestand? Sprich uns gerne an – wir schauen gemeinsam auf die beste Lösung.

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Seit Ende 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) schrittweise an Unternehmen vergeben.Ziel ist es, wi...
11/05/2026

Seit Ende 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) schrittweise an Unternehmen vergeben.
Ziel ist es, wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren.

👉 Wichtig für dich: Wenn du eine geschäftsmäßige Website oder digitale Dienste betreibst, musst du im Impressum künftig entweder deine Umsatzsteuer-ID oder deine W-IdNr. angeben.

Sobald dir eine W-IdNr. zugeteilt wurde, wird diese zur maßgeblichen Kennziffer – und ersetzt die bisherige Angabe der USt-IdNr. im Impressum.

📌 Das betrifft mehr Unternehmen, als viele denken: Schon eine einfache Website mit geschäftlichem Bezug kann darunterfallen.

💬 Du bist unsicher, ob und wann du handeln musst? Sprich uns gerne an – wir unterstützen dich.

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📌 eDaten kommen später? Finanzamt darf Steuerbescheid korrigieren!Immer mehr Daten – z.B. von Arbeitgebern, Krankenkasse...
06/05/2026

📌 eDaten kommen später? Finanzamt darf Steuerbescheid korrigieren!
Immer mehr Daten – z.B. von Arbeitgebern, Krankenkassen oder Rentenversicherung – gehen elektronisch direkt an das Finanzamt (§ 93c AO). Doch was passiert, wenn diese eDaten zu spät oder fehlerhaft übermittelt werden und dadurch ein falscher Steuerbescheid entsteht?

⚖️ Der BFH (Urteil vom 27.11.2024, X R 25/22) hat bestätigt: Eine nachträgliche Korrektur nach § 175b AO ist auch dann zulässig, wenn:
- die Daten erst nach dem Bescheid ans Finanzamt übermittelt wurden
- die Inhalte der eDaten bereits in der Steuererklärung korrekt angegeben waren
- das Finanzamt die Daten zwar hatte, aber nicht ausgewertet hat

📎 Entscheidend ist: Es liegt ein Widerspruch zwischen übermittelten eDaten und Bescheid vor – dann muss das Finanzamt ändern. Ob der Fehler intern lag, ist dabei unerheblich.

💬 Du hast Fragen zu deinem Steuerbescheid oder zur Datenübermittlung? Wir helfen dir gern weiter!

Starke Leistung, lieber Maik! 💪🔥31,1 Kilometer beim Hermannslauf – und das gleich beim Debüt in unter 3 Stunden (2:58:02...
30/04/2026

Starke Leistung, lieber Maik! 💪🔥

31,1 Kilometer beim Hermannslauf – und das gleich beim Debüt in unter 3 Stunden (2:58:02)! 🏃‍♂️👏

Und das Ganze natürlich stilecht im blauen BBF-Laufshirt – damit auch wirklich jeder sieht, wer hier so stark abliefert 😉👕🔷

Das zeigt einmal mehr: Mit der richtigen Vorbereitung, Disziplin und dem perfekten Timing kann man genau dann performen, wenn es darauf ankommt – im Sport genauso wie im Job.

Wir vom BBF-Team sind stolz auf dich und gratulieren ganz herzlich zu diesem starken Ergebnis! 🙌
Solche Leistungen motivieren – und machen Lust auf mehr.

Wir freuen uns schon auf die nächsten Firmenläufe in diesem Jahr – natürlich wieder mit einem starken BBF-Team am Start! 🚀🏁

Adresse

Neuenkirchener Straße 51
Gütersloh
33332

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Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
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