09/09/2026
Dienstwagen zu Hause laden? Seit diesem Jahr wird die Abrechnung einfacher. ⚡🚗
Wer einen betrieblichen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen zu Hause lädt, kann die dabei entstehenden Stromkosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Seit diesem Jahr gibt es dafür eine neue Vereinfachung.
🔌 Bisher bzw. weiterhin möglich: Die tatsächlich entstandenen Stromkosten werden ermittelt – beispielsweise mithilfe einer Wallbox oder eines separaten Stromzählers.
💡 Neu: Alternativ können die Stromkosten pauschal auf Grundlage von Durchschnittswerten des Statistischen Bundesamts berechnet werden. Das kann die Abrechnung für Arbeitgeber und Beschäftigte deutlich vereinfachen und den administrativen Aufwand reduzieren.
📌 Wichtig: Das gewählte Verfahren muss einheitlich für das gesamte Kalenderjahr angewendet werden.
⚠️ Die Steuerfreiheit gilt allerdings nur für betriebliche Fahrzeuge. Wer sein privates Elektroauto zu Hause lädt und sich die Kosten vom Arbeitgeber erstatten lässt, kann diese Begünstigung nicht nutzen.
👨💼 Für Arbeitgeber kann die Regelung interessant sein: Steuerfreie Ladekostenerstattungen für Dienstwagen oder Lademöglichkeiten direkt im Betrieb können attraktive Zusatzleistungen für Mitarbeitende darstellen.
💬 Ihr möchtet wissen, wie sich die neue Regelung in der Praxis umsetzen lässt? Sprecht uns gerne an – wir unterstützen euch bei der steuerlich passenden Gestaltung.
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