09/06/2016
Hier eine interessante Pressemitteilung der Bafa vom 12.05.2016. Dieser Fördertopf bietet auch größeren Unternehmen (Mitarbeiteranzahl > 500) die Möglichkeit, Fördermittel für Ersatzinvestitionen und Neuanschaffungen im Bereich der Anlagentechnik in Anspruch zu nehmen. Ein weiterer Schritt in Richtung Energiewende:
Pressemitteilung
12.05.2016
Förderprogramm „Investitionszuschüsse zum Einsatz
hocheffizienter Querschnittstechnologien“ neu aufgelegt
Neue Förderrichtlinie am 10. Mai 2016 im Bundesanzeiger
veröffentlicht
Eschborn. Das Förderprogramm für hocheffiziente Querschnittstechnologien wird bis zum Ende des Jahres 2019 fortgeführt.
„Die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien ist ein wichtiger Baustein der Energiewende“, betont Dr. Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). „Die Verlängerung der Förderung bis zum Jahr 2019 schafft Planungssicherheit für Investoren. Gleichzeitig werden mit der neuen Richtlinie jetzt auch Investitionen in Energieeinsparmaßnahmen von Industrie und Gewerbe bezuschusst. Dies ist ein substanzieller Schritt, um die ambitionierten Energieeffizienzziele der Bundesregierung zu erreichen.“
Auf Grundlage der neuen Förderrichtlinie werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen bezuschusst. Neben dem bisherigen Adressatenkreis sind nunmehr auch große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten antragsberechtigt. Zudem sind neben Ersatzinvestitionen auch Neuanschaffungen förderfähig. Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) und im Rahmen der Maßnahme „Abwärme besser nutzen“ wird ein weiterer Fokus auf unternehmensinterne Maßnahmen zur Abwärmevermeidung und Nutzung von Abwärme gelegt.
Das Förderprogramm umfasst weiterhin zwei Verfahrensarten: die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie die Optimierung technischer Systeme. Als Einzelmaßnahmen werden der Ersatz und die Neuanschaffung von Anlagen bzw. Aggregaten ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 Euro mit einem Förderbetrag von bis zu 30.000 Euro je Vorhaben (Standort) bezuschusst. Neben den bisher geförderten Querschnittstechnologien (elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger) werden zusätzlich Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsmaßnahmen innerhalb eines Unternehmens sowie die Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen als förderfähige Einzelmaßnahmen teilfinanziert.
Bei der Optimierung technischer Systeme werden wie bisher Maßnahmen auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzepts gefördert, wenn eine Energieeinsparung in Höhe von 25 Prozent erzielt wird. Auf den bisher erforderlichen Einsatz von mindestens zwei Querschnittstechnologien wird verzichtet. Stattdessen muss die Investition die Schwelle von 20.000 Euro erreichen. Die Investitionen werden mit einem Förderbetrag von bis zu 100.000 Euro bzw. 150.000 Euro (mit industriellen Pumpensystemen) bezuschusst.
Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien werden seit dem Jahr 2012
durch das BAFA für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezuschusst.
Weitere Details zur Förderung und zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite
des BAFA unter www.bafa.de > Energie > Querschnittstechnologien veröffentlicht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Aufgaben in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie wahrnimmt. Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem mit. Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Großkonzernen zu stärken. Im Bereich Energie fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen.