05/09/2016
"Schock für alle Selbstständigen oder für die, die meinten es zu sein!"
Seit dem 11.11.2015, und nein es handelt sich dabei nicht um einen Karnevalsscherz, gibt ein Urteil des Bundessolzialgerichts (BSG) zum Thema Selbstständigkeit. Hierin stellt das BSG klar, nach welchen Kriterien man heute noch als Selbstständiger anerkannt wird und damit keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichten muss.
Diese Kriterien sind mit dem Urteil aber so eng gefasst worden, dass viele, die in der Vergangenheit als Selbstständige galten, heute als abhängig Beschäftigte eingestuft würden. Dies wird insbesondere dann gefährlich, wenn in der Vergangenheit auf eine Statusprüfung und einen damit einhergehenden Bescheid verzichtet wurde.
Bei aktuellen Betriebsprüfungen der DRV in den Unternehmen, führt dies bereits heute zur rückwirkenden Sozialversicherungspflicht und das Ergebnis kann eine satte Nachzahlung sein.
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