22/07/2020
Je weniger man im Minijob verdient desto mehr bezahlt man !
So könnte man kurz zusammenfassen welche Auswirkungen zur Zeit auf einen Teil der auf Minijob-Basis angestellten Mitarbeiter die Reduzierung der Arbeitszeit haben kann.
Vorab: Es trifft all jene Mitarbeiter die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben freistellen lassen UND deren Monatsverdienst unter € 175,00 sinkt.
Dabei gilt erst einmal, dass der Arbeitnehmer einen Beitrag von 3,6% des Lohnes an die Rentenversicherung leistet und der Arbeitnehmer 15%. Zusammen also 18,6% Das macht vor allem für diejenigen Sinn die anders nicht auf ausreichende Beitragsjahre kommen um, zum Beispiel, die geplante Grundrente zu bekommen.
Was nicht so offen gesagt wird: Zum einen gibt es einen Mindestbetrag von € 175,00. Sinkt der Monatsverdienst unter diese € 175,00 so wird bei der Berechnung des Gesamtbeitrages (jene 18,6%) der Rentenversicherungsbeitrag aus den € 175,00 berechnet. Wer jetzt glaubt, dass der Arbeitnehmer dann eben 3,6% aus € 175,00 = € 6,30 bezahlen muss: Falsch.
Der Arbeitgeber bezahlt weiterhin 15%, allerdings auf den tatsächlichen Lohn. Wenn als Lohn € 100,00 auf dem Lohnzettel stehen bezahlt der Arbeitgeber € 15,00. Die Rentenversicherung möchte insgesamt 18,6% aus € 175,00 das macht dann € 32,55. Der Arbeitnehmer muss die Differenz zwischen den € 32,55 und dem Arbeitgeberanteil € 15,00 also € 17,55 tragen (anstatt der € 6,30 die "seinem" Beitrag von 3,6% entsprächen.
Angenommen der Arbeitnehmer kommt nur einmal für eine Stunde vorbei und bekommt dafür € 10,00: Der Mindestbeitrag wäre immer noch € 32,55 abzüglich 15% Arbeitgeber € 1,50. Somit müsste der Arbeitnehmer € 31,05 bezahlen oder anstatt € 10,00 zu bekommen € 21,05 an den Arbeitgeber dafür bezahlen, dass er eine Stunde gearbeitet hat...