Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V.

Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V. Der Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V. ist
seit 1990 die Interessenvertretung der Mieterinnen

Einen besonderen Service bietet der DMB-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern zu den kommenden Landtagswahlen am 20.09.20...
18/08/2026

Einen besonderen Service bietet der DMB-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern zu den kommenden Landtagswahlen am 20.09.2026. Im Vorfeld wurden den Parteien Fragen zur Wohnungs- und Mietenpolitik gestellt.
Unter https://www.mieterbund-mvp.de/aktuelles/beitraege finden Sie die Antworten von sieben Parteien.

Wie viele Schlüssel hat ein Vermieter seinem Mieter eigentlich auszuhändigen? Die notwendige Zahl sollte sich zwar nach ...
03/08/2026

Wie viele Schlüssel hat ein Vermieter seinem Mieter eigentlich auszuhändigen? Die notwendige Zahl sollte sich zwar nach der Anzahl der Bewohner richten. In der Regel sind es aber nur zwei bis drei Schlüssel, die der Mieter erhält. Davon abgesehen kann der Mieter so viele verlangen, wie er tatsächlich benötigt. Damit kann durchaus auch ein Schlüssel gemeint sein, den man bei Nachbarn oder Freunden hinterlegt. Natürlich darf der Mieter auch weitere Schlüssel nachmachen lassen. Hierüber ist der Vermieter regelmäßig zu informieren bzw. bei einer zentralen Schließanlage geht dies nur mit Zustimmung des Vermieters. Bei Auszug sind alle Schlüssel wieder zurückzugeben. In vielen Fällen weiß aber niemand mehr, wie viele Schlüssel von den Vormietern noch im Umlauf sind. Falls nur ein einfaches Zylinderschloss in der Wohnungstür eingebaut wurde, empfiehlt es sich für den Mieter der Diebstahlsicherheit wegen ernsthaft, diesen auf eigene Kosten auszuwechseln. Vor Kauf die Länge und Breite genau ausmessen! Wichtig: das alte Schloss samt Schlüsseln gut aufzubewahren. Bei Auszug ist nämlich das alte Schloss wieder einzubauen!

Ärger mit dem Nachbarn? Die Vielfalt unterschiedlichster Menschen jeglicher Herkunft ist einerseits immer ein Segen; den...
17/07/2026

Ärger mit dem Nachbarn? Die Vielfalt unterschiedlichster Menschen jeglicher Herkunft ist einerseits immer ein Segen; denn eine Stadt, die sich gegen das Fremde wehrt und abschottet, sperrt sich bekanntlich gegen ihre eigene Weiterentwicklung und erstarrt zur Bedeutungslosigkeit. Unterschiedliche Lebensweisen können andererseits aber auch zu Spannungen und Konflikten führen, die manchmal in Nachbarschaftsstreitigkeiten enden: Da duscht jemand auf der einen Seite jeden Morgen schon vor 5 Uhr, weil er so früh zur Arbeit muss. Nebenan trifft eine eingewanderte Familie sich jeden Abend in der Wohnung und unterhält sich lautstark bis spät in die Nacht. Dazwischen sucht eine an psychischen Leiden erkrankte Mieterin vergeblich ihre Ruhe und beschwert sich ständig über den Lärm. Jeder hat aber auch ein Interesse, die Wohnung möglichst nach seinen Vorstellungen zu nutzen. Nicht jedes Problem kann sofort aus der Welt geschafft werden. Trotzdem raten wir immer zunächst zum Gespräch mit dem Nachbarn. Dort sollten die unterschiedlichen Interessen zur Sprache gebracht werden. Gemeinsam können oftmals schon Lösungen gefunden werden. Erst wenn das Gespräch erfolglos bleibt, sollten weitere Schritte überlegt werden. Dazu empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, z.B. beim Mieterverein!

Die Entscheidung vom 20.05.2026 des AG Greifswald 47 C 328/25 betrifft zwar ein Mietverhältnis in der Hansestadt, das Ur...
26/06/2026

Die Entscheidung vom 20.05.2026 des AG Greifswald 47 C 328/25 betrifft zwar ein Mietverhältnis in der Hansestadt, das Urteil ist aber vor allem für Mieter im ländlichen Bereich interessant. Dort werden Mieterhöhungen mangels existierender Mietspiegel oft mit drei Vergleichsobjekten begründet. Das Gericht stellt noch einmal klar, dass für ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen diese Objekte den Voraussetzungen des § 558 a BGB genügen müssen. Das heißt, es müssen mindestens drei Wohnungen benannt werden, die tatsächlich auch vergleichbar sind. Aufgrund einer erheblichen Abweichung in der Größe - diese lag in dem Fall bei 40% - gehörte eines der genannten drei Objekte einem ganz anderen Wohnungsteilmarkt an. Damit war die Mieterhöhung unwirksam. Es reicht eben nicht aus, einfach irgendwelche drei Wohnungen zu benennen!

Die Hausverwaltung behält einfach einen Ersatzschlüssel ein? Darf sie das? Nein, es kann ansonsten, wie vor einigen Jahr...
10/06/2026

Die Hausverwaltung behält einfach einen Ersatzschlüssel ein? Darf sie das? Nein, es kann ansonsten, wie vor einigen Jahren in einem Studenten-Appartement-Haus in Greifswald tatsächlich geschehen und eher an einen schlechten Film erinnernd, durchaus peinlich werden: Die gerade frisch eingezogene Mieterin war gerade ins Bad gegangen, als plötzlich hinter ihr der Hausmeister stand, der dort die Installationen reparieren wollte. Er war selbst geschockt, dass die Wohnung bereits übergeben worden sei. Tatsächlich hatte er den Schlüssel von der Verwaltung bekommen, weil diese ihm die falsche Appartement-Nummer für den Reparaturauftrag gegeben hatte. Während die Mieterin dem Hausmeister verzieh, war sie über den Vermieter mehr als verärgert: hatte dieser doch „für alle Fälle“ einen Schlüssel zurückbehalten, ohne sie zu fragen. Dies ist nur zulässig, wenn der Mieter ihm diesen ausdrücklich und mit freiem Willen überlässt. Die Mieterin hätte in dem genannten Fall sogar fristlos kündigen können. Sie verlangte aber nur alle Schlüssel heraus.

Die Erkenntnis, an ein Mietverhältnis geknebelt sein zu können, macht gerade ein Mieter von der Insel Usedom. In dem Mie...
25/05/2026

Die Erkenntnis, an ein Mietverhältnis geknebelt sein zu können, macht gerade ein Mieter von der Insel Usedom. In dem Mietvertrag findet sich eine Klausel über eine dreijährige Kündigungsausschlussfrist, die er bei Abschluss nicht ernst genommen hatte. Der Hausverwalterin, mit Sitz im Kreis Teltow-Fläming, hatte er sogar vor der Wohnungsbesichtigung geschrieben, er müsse unter Umständen schon nach einem Jahr die Ostsee beruflich wieder verlassen. Diese habe ihn vor Abschluss - nur mündlich und nicht beweisbar - beschwichtigt und ihm zugesichert, in dem Falle könne man über alles reden. Jetzt nach einem Jahr verlangt sie, er müsse, um vorzeitig aus dem Mietvertrag rauszukommen, einen Betrag von über 4000,- € zahlen und zudem einen sehr solventen Nachmieter stellen. Ob das Verlangen rechtens ist, sei dahingestellt. Wichtig für alle Mieter: Die Rechtsprechung sieht Klauseln über den gegenseitigen Verzicht zur Kündigung für eine Zeit bis zu vier Jahren für wirksam an. In deren Ablauf kommt sowohl der Mieter als auch der Vermieter nur in absoluten Ausnahmefällen aus dem Mietvertrag. Ansonsten gilt, der Vertrag ist nicht kündbar! Für den Mieter ist dies eine unbefriedigende Situation, selbst wenn in Einzelfällen noch an eine Untervermietung gedacht werden könnte. Wir warnen alle Mietinteressenten noch einmal mit Nachdruck davor, unüberlegt einen Kündigungsausschluss zu vereinbaren. Lassen Sie sich lieber vorher rechtlich beraten.

Der 1. Mai ist in Greifswald der Tag, an dem auf dem Markt für die Vielfalt in der Gesellschaft demonstriert wird. Der M...
01/05/2026

Der 1. Mai ist in Greifswald der Tag, an dem auf dem Markt für die Vielfalt in der Gesellschaft demonstriert wird. Der Mieterverein war auch dabei. Es gab interessante Gespräche über den Mietspiegel, aber auch mit Vertretern anderer Organisationen wie hier zwischen unserem Vorstandsmitglied Dr. Chr. Fast und M. Gabel von den Omas gegen Rechts.

Der neue, qualifizierte Mietspiegel wurde am 27.04.2026 von der Greifswalder Bürgerschaft angenommen. Eine sehr gute Ent...
28/04/2026

Der neue, qualifizierte Mietspiegel wurde am 27.04.2026 von der Greifswalder Bürgerschaft angenommen. Eine sehr gute Entscheidung für alle Mieter: jetzt sind die Vermieter endlich verpflichtet, den in Kraft getretenen Mietspiegel auch anzuwenden! Von deren Seite kann jetzt zum Beispiel nicht mehr behauptet werden, die ortsübliche Miete beträfe sie überhaupt nicht. Uns fiel die Zustimmung diesmal trotzdem nicht in allen Punkten leicht. Die Berechnung der ortsüblichen Miete anhand von Zu- und Abschlägen ist ungewohnt und für viele schwerer verständlich als über die Tabellen, wie wir es bisher gekannt hatten. Ein Tabellenmietspiegel wäre aber wesentlich teurer geworden. In dem alten, einvernehmlich beschlossenen Mietspiegel fanden sich nur Daten wieder, die tatsächlich auch als Mieten gezahlt wurden. Bei dem qualifizierten Mietspiegel füllt die Statistik nun mögliche Lücken im Datenbestand und gilt dadurch als genauer. Dass die Mieten seit 2024 leider erneut gestiegen sind, ist auch uns nicht entgangen. Ein Mietspiegel allein löst nicht das Problem der davon galoppierenden Mieten. Da bedarf es in erheblichem Maße des sozialen Wohnungsbaus. Der Mietspiegel steht allen kostenfrei auf der Internetseite der Hansestadt (www.greifswald.de) zur Verfügung.

Der Geruchsverschluss unter dem Waschbecken ist kein Gegenstand, der unter die Kleinreparaturklausel eines Mietvertrages...
31/03/2026

Der Geruchsverschluss unter dem Waschbecken ist kein Gegenstand, der unter die Kleinreparaturklausel eines Mietvertrages fällt. Dies hat das Amtsgericht Stralsund (Az: 13 C 688/25) am 03.12.2025 geurteilt. Auch die Wartung von Fenstern und Türen bei Auszug stelle keine Reparatur dar, die die Mieter zu zahlen hätte. Eine Vermieterin aus Grimmen hatte das anders gesehen und die Kaution für die Reparatur- und Wartungskosten einbehalten. Jetzt ist sie zur Freude unseres Vereinsmitgliedes verpflichtet, die ausstehende Kautionssumme an die Mieterin zurückzuzahlen.

Einsamkeit ist ein Problem, das viele Frauen mitten im Leben trifft – sei es die Witwe, die sich in ihren vier Wänden of...
08/03/2026

Einsamkeit ist ein Problem, das viele Frauen mitten im Leben trifft – sei es die Witwe, die sich in ihren vier Wänden oft allein fühlt, oder die Studentin, die in der neuen Stadt noch keinen Anschluss gefunden hat. Während Spielplätze für Mütter natürliche Treffpunkte bieten, fehlen solche ungezwungenen Orte für Frauen ohne Kinder oft. Zudem ist die Teilnahme am kulturellen Leben häufig mit Kosten verbunden, die nicht jeder tragen kann. Echte Gespräche lassen sich eben nicht durch die sozialen Medien ersetzen. Was uns fehlt, sind Orte der Begegnung direkt vor der Haustür. Zum Weltfrauentag wünschen wir uns von Stadtplanern und Wohnungsgesellschaften: Schafft Raum für Gemeinschaft! Ob ein gemütlicher Gemeinschaftsraum oder einfach eine einladende Bank im Hausflur für einen kurzen Plausch – kleine Veränderungen können einen großen Unterschied machen.

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Greifswald
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