Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ist eine Rechtsform, die es in der EU seit 1985 gibt. Sie wurde einmal von 25 EU-Staaten verabschiedet und sollte noch weit vor der Einführung einer einheitlichen Währung das Zusammenwachsen der europäischen Völker fördern. Dazu wurde eine einheitliche EWIV-Verordnung am 25.7.1985 vo
n der damaligen EWG beschlossen. Die EWIV–Verordnung wurde in alle EU-Sprachen gleichlautend übersetzt. Jedes Land hat dazu ein EWIV-Ausführungsgesetz erlassen. Rechtsänderungen bedürfen der Zustimmung aller EU-Staaten. Deshalb ist die Rechtslage sehr stabil ohne laufende Rechtsänderungen durch Urteile. Das deutsche EWIV-Ausführungsgesetz stammt vom 14.4.1988, veröffentlich im BGBl. vom 22.4.1988. Die Rechtsform heißt in den jeweiligen Landessprachen anders, z.B. franz. /italien. GEIE, engl. EEIG, tschech. EHZS, poln. EZIG, niederländisch EESV. Die EWIV sollte insbesondere:
◾Europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb stärken durch Zusammenarbeit
◾Förderung jedes einzelnen Unternehmens, das Mitglied der EWIV ist, zur Stärkung seiner Wirtschaftskraft
◾Förderung der Innovationskraft der Unternehmen durch gegenseitiges Kennenlernen der anderen europäischen Kulturen
Prinzip der EWIV:
◾Mitglied kann jedes Unternehmen sein gleich welcher Rechtsform, allerdings müssen die Mitglieder aus mindestens 2 EU-Ländern Mitglieder stammen
◾Mitglieder aus Nicht-EU-Ländern können sich an eine bestehende EWIV angliedern
◾Jedes Mitglied trägt die Verantwortung für die Arbeit der EWIV ähnlich wie in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Haftung kann im Innenverhältnis für einzelne Mitglieder begrenzt werden
◾Die EWIV gründet sich mit einer Satzung und bestimmten Zwecken ähnlich eines Vereins und wird im Handelsregister des Sitzstaates eingetragen, notarielle Beurkundung erforderlich
◾Die EWIV erhält seine Kapitalausstattung von den Mitgliedern laut Beschluss, es ist kein Mindestkapital erforderlich
◾Jedes Mitglied hat Mitbestimmungsechte für die Arbeit der EWIV in der Mitgliederversammlung
◾Ein Geschäftsführer leitet die Geschäfte, es können bis zu 500 Mitarbeiter angestellt werden
Abrechnung in der EWIV:
◾Die Mitgliedsbeiträge des Mitgliedsunternehmens bilden dort Betriebsausgaben und mindern den Gewinn des Unternehmens
◾Gewinnausschüttungen bilden im Mitgliedsunternehmen wieder Betriebseinnahmen und erhöhen den Gewinn des Unternehmens
◾Die EWIV wird in Deutschland als Handelsunternehmen geführt und ist ganz normal steuerpflichtig (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer), hat allerdings keine so strengen Rechnungslegungsvorschriften wie nach deutschem Handelsrecht
◾Gewinne können steuerfrei in Rücklagen für bestimmte Zwecke in der nahen Zukunft zurückgestellt werden ähnlich wie im Verein. Damit kann die EWIV so geführt werden, dass keine Gewinne zu versteuern sind. Heutige Verwendung einer EWIV:
◾Konzerne nutzen die Steuergestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Steuern und Finanzierung von gemeinsamen Projekten
◾Mittelständische Betriebe lagern einzelne Bereiche aus, z.B. Fakturierung/Mahnwesen oder nutzen die EWIV für den Wissenstranfer oder gemeinsames Auftreten verschiedener Gewerke für Marketing und Vertrieb
◾Unternehmen können die EWIV mit Kapital ausstatten und steuerwirksam eigene Projekte finanzieren, die außerhalb ihres Unternehmens liegen (z.B. Förderung von Innovationen, soziale Projekte usw.) ohne das Geld an eine gemeinnützige Organisation spenden zu müssen
◾Unternehmen bilden einen eigenen Kapitalpool zur gegenseitigen Hilfe, um unabhängig von Banken zu agieren (als Darlehen oder als Zuschuss für notleidende Mitglieder)
◾Grenzüberschreitend werden gemeinsame kommunale Aufgaben gelöst (Verkehrswege u.ä.), indem die beiden Grenzkommunen Mitglied sind
Inhalt einer EWIV-Erstberatung
Die Due-Diligence-Betrachtung (Machbarkeitsbetrachtung) sieht vor:
1.Welche Ziele verfolgen Sie und sind sie mit einer EWIV zu erreichen?
2.Welche Verhältnisse liegen bei Ihnen vor, die es zu beachten gibt, bestimmte Interessen, Abhängigkeiten, historisch gewachsene Voraussetzungen, Rechtsformen, Liquiditätsanforderungen u.a. Rückwirkungen auf die Unternehmenstätigkeit
3.Wer könnte Kapital in eine EWIV hineingeben und wofür?
4.Erläuterung einer EWIV für Ihre Zwecke, Vor- und Nachteile, Fragen beantworten
5.Feststellung einer EWIV-Eignung
6.Bei einer EWIV-Eignung:
Welche Zwecke könnten sinnvollerweise verfolgt werden und welche Partner stehen zur Verfügung aus einem anderen EU-Land (kann auch von uns gestellt werden)? Welches wäre der nächste Schritt?
7.Bei einer Nicht-Eignung für eine EWIV-Mitgliedschaft:
Wie könnten Ihre Ziele auch außerhalb der EWIV anders verfolgt werden? Vorschläge für eine konzeptionelle Arbeit mit anderen Mitteln