14/03/2020
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will
“Jean-Jacques Rousseau”
Willst du selbst entscheiden wer für Dich handeln soll, wenn du selbst nicht mehr in der Lage dazu bist?
Wenn Du verheiratet bist ist es nicht der Ehepartner der für Dich handeln kann!
Wenn Du volljährige Kinder hast, sind es nicht die Eltern die für ihre Kinder handeln können!
Dies gilt bei
- Ärzten (Schweigepflicht)
- Versicherungen
- Behörden (z.B.Ab-/ Ummeldung KFZ etc.)
- Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse)
- Post, Telefonanbieter, Internetverträge
- etc. alle täglichen Dinge im Leben sind plötzlich lahm gelegt und können nicht mehr geklärt werden.
Viele meiner Kunden wollen das Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung schon längst klären, haben sich vom “Beck Verlag” Unterlagen besorgt oder sich aus dem Internet Vorlagen abgespeichert, aber das war es und seither liegen diese Unterlagen unausgefüllt im Schrank!
Wenn auch Du das Thema schon lange vor Dich hin schiebst und einfach nicht weisst wie Du es am besten regeln kannst, wie du eine Vorsorgevollmacht gestalten kannst dass diese auch greift und wie Du die medizinische Regelung vornimmst, wie Du eine Patientenverfügung gestalten sollst, dann...
..melde Dich bei mir zwecks Termin für eine Onlineberatung....und ich helfe Dir, nehme Dich an die Hand und begleite Dich durch diese wichtigen Themen, so dass am Ende alles wichtige geregelt ist, um im Falle eines Falles handlungsfähig zu bleiben!
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Das ganze mit eurem Tablet, PC etc. und ohne Installation einer Software mit mir in die Beratung einsteigen.
Ich freue mich von Dir zu hören!