27/08/2026
„Wir haben doch eine Datenschutzerklärung."
Diesen Satz hören wir oft. Er stimmt sogar. Nur reicht er nicht.
Die DSGVO verlangt Rechenschaft. Sie müssen nachweisen können, dass Sie Ihre Pflichten erfüllen. Was nicht dokumentiert ist, gilt im Zweifel als nicht getan.
Verarbeitungsverzeichnis, technische und organisatorische Maßnahmen, Auftragsverarbeitungsverträge, ab zwanzig Personen ein Datenschutzbeauftragter. Und im Ernstfall 72 Stunden für die Meldung.
Wer das sauber aufgestellt hat, hat übrigens die Grundlage für ISO 27001 und NIS-2 schon liegen.
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