13/10/2025
Gebißloses Reiten und Fahren - hier Informationen zur Versicherung !
⛔️ 𝗚𝗲𝗯𝗶𝘀𝘀𝗹𝗼𝘀 𝗶𝗺 𝗚𝗲𝗹ä𝗻𝗱𝗲 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝘄𝗲𝗴𝘀? 𝗡𝗜𝗖𝗛𝗧 𝗩𝗘𝗥𝗦𝗜𝗖𝗛𝗘𝗥𝗧! 😱
Wer auf mediterranem Terrain urlaubt, bringt es meist mit nach Hause: irgendein Foto von der älteren Oma, die mit sonnengegerbter Haut und freundlichen Lachfalten in die Kamera schaut. Natürlich unterm Olivenbaum sitzend. Ebenso natürlich (fast) gebisslos.
Bei der Olivenbaum-Oma muss das so sein, da ist der Deutsche kompromisslos. Klischee ist schließlich Klischee! Der Russe hat vor der Tür zu stehen (zwischendurch saß er mal mit ner Milchschnitte im Fernsehen, jetzt steht er wieder artig vor der Tür), die Polen klauen die Autos, die Rumänen leben im Erdloch im Wald, Franzosen haben stets ein Baguette in der Hosentasche. Und die spanischen, italienischen und griechischen Omas lächeln freundlich - gebisslos - in die Kamera. So der internationale Deal.
Zuhause ist gebisslos dagegen Scheiße. Auch da hat der Deutsche - genauer das deutsche Reiterlein - ein klares Weltbild.
❌ 𝗗𝗲𝗻𝗻: 𝗴𝗲𝗯𝗶𝘀𝘀𝗹𝗼𝘀𝗲𝘀 𝗥𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘁!
Das muss stimmen, denn in diesem Internetz kann man das überall nachlesen - und die, die das schreiben, haben ja sicher voll krass Ahnung!
Ab hier direkt Spaß beiseite: 𝗡𝗮𝘁ü𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗶𝗲𝘀𝗲 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗮𝗴𝗲 𝘃ö𝗹𝗹𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗕𝘂𝗹𝗹𝘀𝗵𝗶𝘁. Das gebisslose Reiten ist 𝗜𝗠𝗠𝗘𝗥* mitversichert.
* = 𝘈𝘶ß𝘦𝘳 𝘣𝘦𝘪 𝘥𝘦𝘳 𝘈𝘨𝘳𝘪𝘢. 𝘋𝘪𝘦 𝘩𝘢𝘵 𝘥𝘢𝘴 𝘴𝘦𝘪𝘵 𝘑𝘢𝘩𝘳𝘻𝘦𝘩𝘯𝘵𝘦𝘯 𝘨𝘦𝘭𝘵𝘦𝘯𝘥𝘦 𝘔𝘢𝘯𝘵𝘳𝘢 𝘻𝘦𝘳𝘴𝘵ö𝘳𝘵, 𝘸𝘦𝘪𝘭 𝘴𝘪𝘦 𝘬𝘰𝘮𝘱𝘭𝘦𝘵𝘵 𝘢𝘶𝘴 𝘥𝘦𝘳 𝘙𝘦𝘪𝘩𝘦 𝘵𝘢𝘯𝘻𝘵𝘦 𝘶𝘯𝘥 𝘶𝘯𝘴 𝘻𝘦𝘪𝘨𝘵𝘦, 𝘸𝘪𝘦 𝘴𝘤𝘩𝘭𝘦𝘤𝘩𝘵 𝘮𝘢𝘯 𝘉𝘦𝘥𝘪𝘯𝘨𝘶𝘯𝘨𝘴𝘸𝘦𝘳𝘬𝘦 𝘧𝘢𝘴𝘴𝘦𝘯 𝘬𝘢𝘯𝘯. 𝘐𝘤𝘩 𝘨𝘭𝘢𝘶𝘣𝘦, 𝘪𝘮 𝘢𝘬𝘵𝘶𝘦𝘭𝘭𝘦𝘯 𝘉𝘦𝘥𝘪𝘯𝘨𝘶𝘯𝘨𝘴𝘸𝘦𝘳𝘬 𝘩𝘢𝘣𝘦𝘯 𝘴𝘪𝘦 𝘥𝘢𝘩𝘪𝘯𝘨𝘦𝘩𝘦𝘯𝘥 𝘯𝘢𝘤𝘩𝘨𝘦𝘣𝘦𝘴𝘴𝘦𝘳𝘵, 𝘢𝘣𝘦𝘳 𝘴𝘦𝘪´𝘴 𝘥𝘳𝘶𝘮. 𝘐𝘤𝘩 𝘣𝘦𝘻𝘪𝘦𝘩𝘦 𝘮𝘪𝘤𝘩 𝘪𝘮 𝘸𝘦𝘪𝘵𝘦𝘳𝘦𝘯 𝘝𝘦𝘳𝘭𝘢𝘶𝘧 𝘢𝘶𝘧 𝘈𝘓𝘓𝘌 𝘈𝘕𝘋𝘌𝘙𝘌𝘕 𝘝𝘦𝘳𝘴𝘪𝘤𝘩𝘦𝘳𝘦𝘳. 🙂
Damit endet dieser Beitrag. 𝗚𝗲𝗯𝗶𝘀𝘀𝗹𝗼𝘀𝗲𝘀 𝗥𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗜𝗠𝗠𝗘𝗥 (außer bei der ersten Tarifgeneration der Agria) 𝗺𝗶𝘁𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘁. Punkt.
So. Das war´s.
Ende des Beitrags.
Du kannst jetzt zum Pferd gehen.
Echt jetzt!
Du bist ja immer noch da...?
*seufz*
Gut. Du kennst mich. Du weißt, dass mich mein innerer Monk dazu zwingen wird, es zu begründen, ne?
*doppelseufz*
OK.
𝗕𝗲𝗴𝗿ü𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴:
Die Basis aller Haftpflichtversicherungen sind die AHB, die allg. Haftpflichtbedingungen. Diese werden vom Gesamtverband der Versicherer als Empfehlung ausgegeben. Was die Versicherer daraus machen, ist grundsätzlich ihr eigenes Bier, denn diese Musterbedingungen sind nicht verpflichtend.
Aber: mir ist kein Versicherer bekannt, der sich nicht freiwillig selbst verpflichtet hätte, den in den Musterbedingungen festgelegten Mindeststandard einzuhalten, also in keinem einzigen Punkt schlechter zu sein.
Das wird noch ganz wichtig werden, ich komme gleich darauf zurück.
Zur Funktionsweise der Haftpflichtbedingungen:
Ganz zu Beginn steht, dass wir gegen Forderungen Dritter geschützt sind. ALLE Forderungen. Absolut ALLE. Würden die Haftpflichtbedingungen dort enden, könnte ich darauf basierend der nervigen Nachbarin eine Bratpfanne über den Schädel ziehen und mein Versicherer müsste leisten. Hurra! 🥳
Leider, leider mag es aber auch mein Versicherer nicht, wenn ich anderen Leuten Bratpfannen über den Schädel ziehe. 😒 Auch nicht meiner nervigen Nachbarin.
Dafür gibt es - an dieser Stelle zu meinem Bedauern - den Artikel 7 in den AHB. Überschrift: 𝘈𝘶𝘴𝘴𝘤𝘩𝘭ü𝘴𝘴𝘦. Darin stehen alle Dinge, die nicht versichert sind. Bratpfannen stehen da zwar nicht explizit drin - aber Vorsatztaten. Das vorsätzliche Verbratpfanneln von Nachbarinnen ist also ausgeschlossen. Mist.
In den Ausschlüssen findet sich jedoch nichts - 𝗮𝗯𝘀𝗼𝗹𝘂𝘁 𝗴𝗮𝗿 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀! - was auch nur im Entferntesten darauf schließen lassen könnte, dass Unfälle (oder was auch immer), die bei der Verwendung gebissloser Zäumung entstanden, nicht versichert seien.
Punkt.
Eigentlich könnte ich hier aufhören. Eigentlich. Ganz uneigentlich haben die Doofen ja noch mehr Halbwissen in petto. Es könnte also einer daher kommen und behaupten, gebissloses Reiten (oder auch Fahren) sei "grob fahrlässig" und genau deshalb nicht versichert. Um das zu untermauern, wird § 81 VVG ins Feld geführt.
Da staunt der Laie beeindruckt, während ich schon lange alle Tischkanten abgebissen habe und bereits den Kopf gegen die Wand hämmere. Nein, nicht den der Nachbarin, sondern meinen eigenen.
*doppelseufz*
Also entkräfte ich auch diesen Bu****it noch:
In der Haftpflichtversicherung ist nicht § 81, sondern der § 103 VVG anzuwenden. Das wissen die Doofen meist nicht, aber Du weißt es jetzt. Siehe da: dort steht nichts von grober Fahrlässigkeit, sondern nur - und nur! - von Vorsatz.
Vorsatz + Widerrechtlichkeit = böse = nicht mitversichert. Mehr nicht. Umkehrschluss: grobe Fahrlässigkeit = mitversichert. Punkt. ☝️
Sollte das Verwenden einer gebisslosen Zäumung von irgendeinem Klappskalli, der zufällig bei einem Versicherer in der Schadenabteilung arbeitet, als grob fahrlässig erachtet werden, dann ist das schön für ihn. Auswirkungen auf Deinen Versicherungsschutz hat das jedoch nicht.
Und wieder: Punkt.
Eigentlich könnte ich hier aufhören, aber die Doofen haben ja NOCH mehr Halbwissen. 🙄 Es könnte also Himmelherrgottnochmal! schon wieder einer daher kommen und behaupten, in seiner Police stünde es explizit drin, bei seinem Kumpel Hubert aus Hintertupfingen aber nicht. Das müsse ja eine Bedeutung haben!
Stimmt. Das hat in der Tat eine Bedeutung.
Es begab sich wie folgt: irgendwann in düsterer Urzeit kamen bei uns die gebisslosen Zäumungen auf. Es meldeten sich also immer wieder mal versicherte, aber dennoch stark verunsicherte Reiterlein bei ihren Versicherern und fragten nach, ob das gebisslose Reiten mitversichert sei.
Irgendwann waren die Versicherer mächtig genervt und schrieben fortan in die Bedingungen (𝘉𝘦𝘥𝘪𝘯𝘨𝘶𝘯𝘨𝘦𝘯, lieber doofer Klugscheißer, 𝘉𝘦𝘥𝘪𝘯𝘨𝘶𝘯𝘨𝘦𝘯 - nicht Police!), dass es mitversichert sei. Damit sollte die Verwirrung doch enden, oder.... ne. Oder etwa nicht. 🫣
Denn jetzt war das Chaos perfekt. In manch einem Bedingungswerk steht es drin - in anderen nicht. Ja was denn nu, denk sich Klein Doofi - und zieht die falschen Rückschlüsse.
Korrekt ist - siehe meine obigen Ausführungen: Versichert ist es aber in BEIDEN Varianten. Es ist völlig egal, ob das gebisslose Reiten in den Bedingungen erwähnt wird oder nicht.
Und noch einmal: Punkt.
Eigentlich könnte ich hier aufhören, aber die Doofen haben ja NOCH NOCH NOCH mehr Halbwissen. 🙄 Es könnte also HimmelsakramentnochmalundHimmelarschundzwirn! NOCH einer daher kommen und behaupten, in seinem Bedingungswerk stünde, dass es ausgeschlossen sei. Ganz wirklich, doppelschwör und so!
Auch hier die Entkräftung:
1.: In knapp 30 Jahren, die ich im Irrenhaus der Versicherungswelt verbringe, konnte mir keiner (KEINER!), der so etwas je behauptete, den Beweis liefern. Egal, wie sehr es im Vorfeld beteuert wurde.
2.: Selbst WENN so etwas in irgendwelchen Bedingungen stünde, dann.... dann sind wir am Anfang dieses Beitrags. Stichwort Musterbedingungen. Stichwort "freiwillige Selbstverpflichtung, deren Mindeststandard NICHT zu unterschreiten".
Daraus können wir logisch ableiten: In den Musterbedingungen steht KEIN solcher Ausschluss. Würde ein Versicherer solche inen Ausschluss in seine Bedingungen reinschreiben, dann wäre dies ein Unterschreiten des Mindeststandards und somit - nicht wirksam!
Zack, Ende, Aus. Punkt.
Ich hoffe, ich habe jetzt wirklich an alles gedacht. Bei den Doofen ist es ja echt anstrengend. Die kommen auf Ideen und Halbwahrheiten, da hält man als Normalo nicht mit... 😅
Hast Du noch weitere Begründungen gehört, warum das gebisslose Reiten - angeblich - nicht versichert sein solle? Dann raus damit, schreib es in die Kommentare. Sobald ich weitere Tischkanten abgebissen habe, antworte ich. 😁
𝗙𝗼𝘁𝗼: Rose ist nicht gebiss-, sondern fassungslos. Da kommt das Klugscheiß-Herrchen, macht Fotos und hat kein Leckerli parat. Unfassbar. Und dann die vielen Beulen an seinem Kopf.... und die Holzspäne im Mundwinkel erst...