11/10/2022
„Null Toleranz für Null-Beschäftiger“ - Ausgleichsabgabe 4. Staffel muss kommen!
Der Inklusionsbeirat fordert eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe und hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht:
Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Rund ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, in der Summe über 44.000 Unternehmen in Deutschland, beschäftigen jedoch keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung. Um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen weiter zu stärken und die Arbeitgeber dazu anzuhalten, ihre gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, ist aus Sicht des Inklusionsbeirats die Einführung einer vierten Staffel bei der Ausgleichsabgabe erforderlich.
Die Regierungsparteien hatten sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine vierte Staffel verständigt. Sie muss zeitnah umgesetzt werden!
👉 Das komplette Positionspapier und mehr Informationen über den Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle finden Sie hier:
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/DerBeauftragteAktuell/DE/AS/2022/20221007_Inklusionsbeirat_4.Stufe.html
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