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Solarspitzen-Gesetz verabschiedet: Wichtige Neuerungen für die SolarbrancheDer Bundestag hat in seiner letzten Sitzung v...
02/02/2025

Solarspitzen-Gesetz verabschiedet: Wichtige Neuerungen für die Solarbranche

Der Bundestag hat in seiner letzten Sitzung vor den Neuwahlen das sogenannte Solarspitzen-Gesetz beschlossen. Ziel ist es, temporären Überschüssen in der Stromerzeugung entgegenzuwirken und die Integration erneuerbarer Energien ins Netz zu verbessern.

Das ändert sich konkret:

Wegfall der EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber von Neuanlagen erhalten keine Einspeisevergütung mehr, wenn die Börsenstrompreise negativ sind. Eine Kompensation gleicht diese Ausfälle jedoch aus, wodurch die Rentabilität laut BSW-Solar nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Beschleunigter Smart-Meter-Rollout: Neue Photovoltaik-Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung müssen innerhalb von 24 Monaten mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Die Kosten für Betreiber steigen hierdurch.

Flexiblere Netzanschlüsse: Neue Regelungen erleichtern die Überbauung, sodass mehrere Anlagen an einem Netzanschlusspunkt betrieben werden können.

Umstellung auf Viertelstunden-Kontrakte: Der Handel an der Strombörse wird von Stunden- auf Viertelstunden-Kontrakte umgestellt, um die Marktintegration erneuerbarer Energien zu optimieren.

Reaktionen aus der Branche

Branchenvertreter sehen das Gesetz als wichtigen Schritt für die Energiewende. Besonders begrüßt wird die Möglichkeit für Bestandsanlagen, freiwillig in das neue Vergütungsmodell zu wechseln und dabei von höheren Einspeisevergütungen zu profitieren.

Neue Anforderungen für Anlagenbetreiber

Die Einspeiseleistung neuer PV-Anlagen ohne intelligentes Messsystem wird auf 60 % begrenzt.

Die Kosten für intelligente Messsysteme steigen je nach Anlagengröße um 30 bis 40 Euro pro Jahr.

Speicher können zukünftig Netzstrom zwischenlagern, um die Netzintegration zu verbessern.

Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht in den neuen Regelungen mehr Chancen als Risiken und betont, dass die Integration von Batteriespeichern entscheidend sein wird, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Was haltet ihr von den neuen Regelungen? Schreibt es in die Kommentare! 💪🌟

Die EEG-Förderung für 2025 könnte höher ausfallen als von der Bundesregierung geplant. Laut den Übertragungsnetzbetreibe...
28/10/2024

Die EEG-Förderung für 2025 könnte höher ausfallen als von der Bundesregierung geplant. Laut den Übertragungsnetzbetreibern werden 17 Milliarden Euro benötigt, während die Haushaltsplanung nur 15,9 Milliarden Euro vorsieht. Das Energiewirtschaftliche Institut der Universität zu Köln prognostiziert sogar 18 Milliarden Euro. Diese Kosten könnten in den Folgejahren weiter steigen. Die Erzeugungskapazität erneuerbarer Energien soll sich bis 2029 verdoppeln, insbesondere bei Solar- und Windkraft. Die Bundesregierung plant, die Vergütung für Neuanlagen bei negativen Strompreisen zu streichen, was auf Zustimmung von Energieverbänden trifft. Diese Maßnahme soll helfen, die EEG-Kosten zu senken. Eine Reform der EEG-Vergütung ist ebenfalls in Planung, aber noch in der Testphase. Die geplante Änderung sieht vor, dass Neuanlagen bei negativen Preisen keine Vergütung mehr erhalten, jedoch gibt es Übergangsfristen für kleinere Anlagen. Die Regierung weicht von der ursprünglichen Wachstumsinitiative ab, indem sie die Direktvermarktungsschwelle langsamer senkt. Energieverbände begrüßen den Vergütungsstopp, fordern jedoch einfachere Verfahren. Der BDEW betont die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Direktvermarktung, um einen Zubaustopp zu vermeiden. Der VKU kritisiert die kleinteilige Ausstattung von Anlagen mit Messtechnik. Der BNE schlägt einen Praxischeck zur Direktvermarktung vor, um die Praxistauglichkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Die EEG-Förderung bleibt ein zentrales Thema in der Energiepolitik mit weitreichenden finanziellen und regulatorischen Implikationen.

Bundesfinanzhof: Mieterstrom berechtigt zum VorsteuerabzugDie Lieferung von Strom, den ein Vermieter über eine Photovolt...
23/10/2024

Bundesfinanzhof: Mieterstrom berechtigt zum Vorsteuerabzug
Die Lieferung von Strom, den ein Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und gegen Entgelt an seine Mieter weitergibt, ist als eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistung anzusehen. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (Az. XI R 8/21). Im Gegensatz zur umsatzsteuerbefreiten Wohnraumvermietung handelt es sich bei der Stromlieferung nicht um eine unselbstständige Nebenleistung, sondern um eine eigenständige Dienstleistung, die den Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen ermöglicht.

Entscheidend für das Urteil war, dass der Mieterstrom unabhängig vom Mietvertrag abgerechnet wird und Mieter gemäß § 42a Abs. 2 EnWG die freie Wahl des Stromanbieters haben. Dies führt dazu, dass die Stromlieferung getrennt vom Mietverhältnis betrachtet und separat gekündigt werden kann.

Während der Vermieter die Auffassung vertrat, dass die Stromlieferung und die Wohnraumvermietung zwei eigenständige Leistungen seien, sah das Finanzamt eine einheitliche Leistung im Rahmen der Vermietung, um den Vorsteuerabzug zu verweigern. Der Bundesfinanzhof entschied jedoch zugunsten des Vermieters und stellte klar, dass der Stromlieferungsvertrag getrennt vom Mietvertrag besteht und somit der Vorsteuerabzug zulässig ist.

Wärmepumpen-Nachfrage im Gebäudesektor: Herausforderungen und PerspektivenDas deutsche Sanitär- und Heizungsbauerhandwer...
24/04/2024

Wärmepumpen-Nachfrage im Gebäudesektor: Herausforderungen und Perspektiven

Das deutsche Sanitär- und Heizungsbauerhandwerk prognostiziert für das laufende Jahr einen spürbaren Rückgang bei der Installation von Wärmepumpen. Die Verunsicherung in Bezug auf die künftige Energieversorgung wird als Hauptgrund genannt. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) gehen von ähnlichen Zahlen aus und verweisen auf die debattierten Gesetzesänderungen und die holprige Einführung neuer Förderregelungen.

Die derzeitige Diskrepanz zwischen Gas- und Strompreisen erschwert zusätzlich den Absatz von Wärmepumpen, da Strom fast viermal teurer ist als Gas. Obwohl 2023 ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen war, warnte der BWP bereits vor einem Einbruch der Nachfrage in der zweiten Jahreshälfte. Fachleute erwarten jedoch eine steigende Nachfrage, sobald kommunale Wärmepläne umgesetzt werden, was voraussichtlich bis Mitte 2028 der Fall sein wird.

Um den Wärmepumpenmarkt anzukurbeln, werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. Dazu gehört eine mögliche Reformierung der Steuern, Abgaben und Umlagen für Wärmepumpen-Strom, um das Preisverhältnis von Gas und Strom zugunsten der Wärmepumpe zu verändern. Eine umfassende Kommunikationskampagne wird als sinnvoll erachtet, um die Vorteile und die Notwendigkeit von Wärmepumpen zu verdeutlichen und die Verunsicherung zu verringern. Zudem wird eine bessere Information über bestehende Förderprogramme und eine Vereinfachung des Antragsverfahrens gefordert.

Trotz der aktuellen Herausforderungen sehen Experten wie Marek Miara vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) das Potenzial, bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen zu installieren. Dies würde jedoch verbesserte Rahmenbedingungen erfordern. Wir von Mieterstrom-Partner helfen bei der wirtschaftlich sinnvollen Integration von Wärmepumpen in das Miterstrom-Modell von Mehrfamilienhäusern - sprechen Sie uns an:

Neuer Ansatz zur Beschleunigung von Netzanschlüssen im StromnetzDer Ausbau des Stromnetzes hinkt hinterher, und die Antr...
12/04/2024

Neuer Ansatz zur Beschleunigung von Netzanschlüssen im Stromnetz

Der Ausbau des Stromnetzes hinkt hinterher, und die Anträge auf Netzanschluss stapeln sich. Doch es gibt Hoffnung: Ein innovativer Vorschlag könnte die Lösung sein. Die Idee? Die gemeinsame Nutzung von Netzverknüpfungspunkten (NVP) durch erneuerbare Energien wie PV- und Windkraft. Klingt interessant, oder?

Eine neue Studie des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE), erstellt vom Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE), beleuchtet diese spannende Möglichkeit. Sie schlägt vor, mehr PV- und Windleistung anzuschließen, als der NVP normalerweise transportieren könnte. Klingt kompliziert? Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel!

Warum ist das wichtig? Nun, derzeit sind erneuerbare Energien separat an NVP angeschlossen, was zu Verzögerungen und Kostensteigerungen führt. Durch die gemeinsame Nutzung könnten diese Probleme gelöst werden. Die Studie zeigt, dass diese Art der "Überbauung" des NVP den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen könnte.

Aber es gibt noch mehr: Die Studie untersucht auch, wie überschüssige Energie behandelt werden kann, wenn zusammen angeschlossene Solar- und Windkraftanlagen mehr Strom erzeugen als der NVP übertragen kann. Die Autoren schlagen verschiedene Lösungen vor, darunter die Nutzung von Sektorkopplung zur Wärmeversorgung oder Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff.

Eine weitere Erkenntnis der Studie sind die Szenarien, die zeigen, wie die Netzauslastung durch die Überbauung verbessert werden könnte. Eine mittlere Überbauung könnte beispielsweise zu kaum nennenswerten EE-Überschüssen führen, während eine starke Überbauung die überschüssige Energie zwar erhöhen, aber durch einen gleichmäßigen Ausbau von Wind- und Solarenergie reduzieren könnte.

Und das Beste? Die rechtliche Umsetzung wäre laut einem Gutachten der Kanzlei Becker Büttner & Held (BBH) relativ unkompliziert. Durch minimale Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) könnten die Netzanschlüsse maximal beschleunigt werden, was Milliarden an Einsparpotenzialen freilegen und das Redispatchproblem lösen könnte.

Die Idee gewinnt bereits Unterstützung aus der Energiewirtschaft, darunter rund 200 Akteure wie Projektierer, Verbände und Stadtwerke. Mit der Unterstützung von Experten und Unternehmen könnte die gemeinsame Nutzung und Überbauung von Netzverknüpfungspunkten schon bald Realität werden.

Lasst uns die Energiewende beschleunigen und die Netzintegration erneuerbarer Energien vereinfachen! Was haltet ihr von diesem innovativen Ansatz? Lasst es uns in den Kommentaren wissen! 🌱💡

🔌📈 In den letzten Jahren verzeichneten wir einen fast 30-prozentigen Anstieg der Netzentgelte im Stromsektor. Laut dem B...
28/02/2024

🔌📈 In den letzten Jahren verzeichneten wir einen fast 30-prozentigen Anstieg der Netzentgelte im Stromsektor. Laut dem Bundesverband der Energie-Abnehmer VEA stiegen die Nutzungsentgelte sowohl im Mittel- als auch im Niederspannungsbereich des Stromnetzes drastisch an.

Im Mittelspannungsbereich (M/M) erhöhten sich die Kosten im vergangenen Jahr um durchschnittlich 1,47 Cent pro Kilowattstunde (kWh), was einem Anstieg von 27,2 Prozent entspricht. Dabei lag der Durchschnittspreis bei 6,89 Cent pro kWh. Für die Niederspannung (N/N) betrug der durchschnittliche Preis 11,09 Cent pro kWh, was einem Anstieg von 22,3 Prozent entspricht.

Der VEA betont weiterhin, dass erhebliche Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Netzbetreibern bestehen. Zwischen den günstigsten und teuersten Anbietern gibt es Preisunterschiede von bis zu 300 Prozent. Während mittelständische Sondervertragskunden bei den zehn teuersten Netzbetreibern durchschnittlich 11,04 Cent pro kWh (M/M) und 17,48 Cent pro kWh (N/N) zahlen müssen, liegen die Kosten bei den zehn günstigsten Anbietern bei lediglich 3,81 Cent pro kWh (M/M) bzw. 5,15 Cent pro kWh (N/N).

Diese Entwicklung verdeutlicht die Notwendigkeit, die Kostenstrukturen im Energiebereich genauer zu untersuchen und nach Lösungen zu suchen, um die Belastung für Verbraucher zu verringern. Hier kann Mieterstrom einen sinnvollen und wirtschaftlich interessanten Lösungsweg anbieten.💡💡

Los geht’s! Gemeinsam mit unserem Partner Petermeier Energie & Elektrotechnik GmbH sind wir diesen Freitag, Samstag und ...
19/01/2024

Los geht’s! Gemeinsam mit unserem Partner Petermeier Energie & Elektrotechnik GmbH sind wir diesen Freitag, Samstag und Sonntag auf der hanseBau/Bremer Altbautagen und stellen unsere Lösungen zum Thema Mieterstrom vor. Besuchen Sie uns gerne in Halle 5, Stand D21.

https://bremer-altbautage.de
https://www.hansebau-bremen.de/

Neue Regeln für Stromnetze erlauben Drosselung des Strombezugs von Wärmepumpen und Wallboxen bei Netzengpässen.Diese gel...
08/01/2024

Neue Regeln für Stromnetze erlauben Drosselung des Strombezugs von Wärmepumpen und Wallboxen bei Netzengpässen.
Diese gelten ab 2024, erfordern jedoch technische Installation. Bislang keine Anwendung bei Netzbetreibern. Unter den 866 Netzbetreibern gibt es noch keinen, der den Strombezug bereits drosselt. Netzbetreiber greifen auf freiwilliger Basis in den Strombezug ein, insbesondere bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen.
Die neuen Regeln erlauben die Drosselung des Strombezugs neuer Verbrauchseinrichtungen auf bis zu 4,2 Kilowatt während einer Überlastung. Regulärer Haushaltsstrom bleibt unberührt. Betreiber dieser Geräte erhalten eine Ermäßigung.
Die Regeln verbieten Netzbetreibern, den Anschluss neuer Wärmepumpen oder privater Ladeeinrichtungen wegen möglicher lokaler Netzüberlastung abzulehnen. Engpässe erfordern Netzausbau, und Anlagen dürfen nicht auf Verdacht hin gedimmt werden, sondern müssen die genaue Netzauslastung anhand von Echtzeit-Messwerten ermitteln.
Die neuen Regeln gelten ab Januar für neue Anlagen. Für bestehende Anlagen mit Vereinbarungen zur Steuerung gibt es Übergangsregelungen. Nachtspeicherheizungen sind dauerhaft ausgenommen.
Die netzorientierte Steuerung erfordert Smart Meter und ist noch nicht weit verbreitet. Die Umsetzung dauert bis 2029. Netzbetreiber werden voraussichtlich Übergangstechnologie verwenden.
Die Netzbetreiber haben bis Ende 2028 Zeit, die neue Technik zu installieren. Ab 2029 dürfen Notfall-Maßnahmen nur noch auf Basis von Echtzeitdaten durchgeführt werden.
Versorger wie EON betonen, dass steuernde Eingriffe selten sind und nur im Notfall verwendet werden.

Deutschland 2023: Fast 60 Prozent Stromerzeugung aus Erneuerbaren Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung...
03/01/2024

Deutschland 2023: Fast 60 Prozent Stromerzeugung aus Erneuerbaren

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland betrug im vergangenen Jahr fast 60 Prozent. Allein bei der Photovoltaik gab es einen Zubau von 14 Gigawatt Leistung, wie das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) mitteilte. Auch bei Windenergie wurden demnach neue Höchstwerte erzielt, während die Erzeugung aus Braunkohle um 27 Prozent und aus Steinkohle um 35 Prozent sank. Die Herkunft von Importstrom wurde bei der Statistik nicht einbezogen.
Jede dritte in Deutschland erzeugte Kilowattstunde stammte 2023 aus der Windkraft. Insgesamt trug Windenergie fast 140 Terawattstunden zur öffentlichen Stromerzeugung bei - ein Plus von mehr als 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings blieb der Ausbau der Windkraft weiterhin hinter dem Plan zurück. Statt vorgesehener vier Gigawatt Zubau waren es nur 2,7.
Im Sommer erreichte die Solarenergie einen neuen Spitzenwert, am 7. Juli wurde um 13.15 Uhr eine Leistung von über 40 Gigawatt registriert - damit kamen zu diesem Zeitpunkt 68 Prozent der Stromerzeugung vom Himmel. Der geplante Ausbau um 13,2 Gigawatt Leistung wurde mit 14 Gigawatt übertroffen.
Wasserkraft legte gegenüber 2022 von 17,5 auf 20,5 Terawattstunden zu, die installierte Leistung von knapp fünf Gigawatt blieb allerdings auf Vorjahresniveau. Biomasse lieferte bei einer installierten Leistung von neun Gigawatt wie 2022 gut 42 Terawattstunden.
Die Gesamtlast im Stromnetz beziffert das Fraunhofer-Institut für das vergangene Jahr mit 457 Terawattstunden, ein Minus von 26 Terawattstunden. Aufgrund gestiegener Strompreise und höherer Temperaturen sei beim Verbrauch gespart worden. Auch die gestiegene Selbstnutzung von Solarstrom senke die Last. Die Leistung von Batterien in Privathaushalten verdoppelte sich fast von 4,4 auf 7,6 Gigawatt.
Kohle hatte 2022 nach dem Ausfall französischer Atomkraftwerke und Verwerfungen im Strommarkt durch den Krieg in der Ukraine einen gewachsenen Anteil an der Stromerzeugung. Dieser sank 2023 wieder spürbar - etwa im November um 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

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