24/06/2026
Zur von Corona-Sonderzahlungen 💸
Der hat entschieden: sind bzw. waren auch bei Anrechnung auf andere steuerfrei. Die Zahlungen mussten vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise war nicht erforderlich. 🦠
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🔗 https://www.connex-stb.de/aktuelles/news/steuerfreiheit-von-corona-sonderzahlungen/