01/09/2026
Sind Sie eine pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad, die zuhause von Angehörigen gepflegt wird? Dann steht Ihnen im Märkischen Kreis ein Entlastungsbetrag von 131€ pro Monat zu. Dieser Betrag kann genutzt werden, um verschiedene Leistungen zu finanzieren und die Angehörigen zu entlasten.
Mögliche finanzierbare Leistungen sind z.B.:
- Betreuungsleistungen durch ambulante Dienste
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
Zur Abrechnung des Entlastungsbetrags müssen Sie die Rechnungen der genutzten Anbieter bei der Pflegekasse einreichen. Schöpfen Sie den Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht voll aus, verfällt er nicht: Er kann dann auf die folgenden Monate übertragen werden.
Ihr HOMECARE – die Alltagshelfer Team in Halver 💙
Ihr Ansprechpartner:
Daniel und Irene Hamm
[email protected]
PS: Sie haben Fragen zum Pflegegeld und Pflegegrad oder sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Pflegedienst in Halver, einer liebevollen Seniorenbetreuung in Meinerzhagen, einer Alltagshilfe in Kierspe, einer Pflegehilfe in Schalksmühle, einer Kurzzeitpflege in Altena oder einer Seniorenhilfe in Werdohl? Gerne helfen Ihnen weiter.