30/04/2019
Erste Erfahrungen mit dem neuen Mutterschutzgesetz
Zum 01. Januar 2018 ist nach langjährigen Diskussionen das „neue“ Mutterschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten.
Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu gewährleisten.
Es soll nicht dazu kommen, dass Frauen durch Schwangerschaft und Stillzeit Nachteile im Berufsleben erleiden oder dass die selbstbestimmte Entscheidung einer Frau über ihre Erwerbstätigkeit verletzt wird.
Damit sollen die Chancen der Frauen verbessert und ihre Rechte gestärkt werden, dem Beruf ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der ihres Kindes weiter nachzugehen.
Eine wesentliche Grundlage für die Bewertung von Gefahren und Risiken für Schwangere und deren Kinder stellt die Gefährdungsbeurteilung dar.
Diese ist generell durch den Arbeitgeber an allen Arbeitsplätzen, an denen auch Frauen tätig sein können, mit Bezug auf eine mögliche Schwangerschaft durchzuführen. Wird dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft angezeigt bzw. bekannt, so hat er zusätzlich eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um dann zu entscheiden, ob die Schwangere die aktuelle Tätigkeit ausüben kann.
Der Arbeitgeber muss eine werdende oder stillende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so beschäftigen, und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass sie vor Gefährdungen für die Gesundheit ausreichend geschützt ist.