07/05/2026
🔧 Darf ich selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten zurückfordern?
Grundsätzlich ist der Vermieter für Reparaturen zuständig.
Du darfst aber selbst einen Handwerker beauftragen, wenn ein dringender Notfall vorliegt und der Vermieter nicht reagiert.
📌 Wichtig: Informiere den Vermieter vorher und setze ihm eine Frist. Nur im echten Notfall darfst du sofort handeln.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir die Kosten dann zurückholen.
💬 Hattest du schon mal so eine Situation? Erzähl es uns!
Und wenn du eine Frage hast, die wir als nächste Mieterfrage der Woche beantworten sollen, schreib sie uns gern 📨