06/10/2026
📦🔎 European Product Act: Wer Produkte verkauft, braucht künftig einen Datensatz im EU-Register
Ein durchgesickerter Entwurf des European Product Act (EPA) liegt vor: Über 220 Seiten sind bekannt geworden, auch wenn die Kommission den Text nicht wie geplant am 6. Oktober veröffentlicht hat. Die offizielle Vorstellung folgt voraussichtlich später im Jahr. Der Wortlaut ist nicht final, die Angaben stehen unter Vorbehalt.
⚖️ Der EPA soll als Verordnung unter anderem zwei bestehende Verordnungen zusammenführen:
• Verordnung (EG) 765/2008: Akkreditierung von Prüfstellen und Grundsätze der CE-Kennzeichnung
• Verordnung (EU) 2019/1020: Marktüberwachung, also Pflichten der Wirtschaftsakteure und Befugnisse der Behörden. Sie hat die Marktüberwachungsregeln der 765/2008 bereits abgelöst.
Im Kern soll vor dem Inverkehrbringen für jedes erfasste Produkt ein digitaler Datensatz im EU-Register hinterlegt sein: der digitale Produktpass oder, wenn kein anderer Rechtsakt einen Pass vorschreibt, ein sogenannter „product responsibility record“.
Erfasst werden sollen alle Produkte, die unter einen der folgenden Rahmen fallen:
• Neuer Rechtsrahmen (New Legislative Framework, NLF): der EU-Rahmen für CE-gekennzeichnete Produkte wie Spielzeug, Elektrogeräte oder Maschinen
• Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Sicherheitsregeln für Verbraucherprodukte, die nicht von speziellen Vorschriften erfasst werden
Das sind nahezu alle Nonfood-Produkte.
🛃 Ergänzend zur geplanten Reform des Zollkodex soll der Zoll Pass oder Datensatz vor der Überlassung zum freien Verkehr automatisiert verifizieren.
🛒 Marktplätze sollen vor der Freischaltung prüfen, ob für ein Produkt ein Pass oder Datensatz vorliegt, und nicht konforme Angebote entfernen. Versäumen sie das und gibt es keinen EU-Verantwortlichen, übernehmen sie die Pflichten eines Bevollmächtigten.
🏢 Ohne Wirtschaftsakteur in der EU soll kein Produkt mehr auf den Markt kommen.
💶 Für Importe aus Drittländern ist eine Marktüberwachungsgebühr vorgesehen. Verstöße sollen generell mit Bußgeldern von 1 bis 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden können.
⚠️ Offen ist, was im Datensatz stehen muss und ab wann er gelten soll. Der Text kann sich noch ändern.
Die Grundrichtung der EU, dass künftig nahezu alle Produkte digitale Datensätze benötigen sollen, würde der EPA bekräftigen.
Was wir unseren Kunden jetzt raten:
✅ Stammdaten, Konformitätserklärungen und technische Unterlagen je Artikel an einer Stelle bündeln.
✅ Importeur- und Vertriebsverträge prüfen: Wer wäre der Verantwortliche in der EU?
✅ Die Entwicklung bis zum offiziellen Text verfolgen.
💬 Wenn Sie Unterstützung bei EPA und digitalem Produktpass benötigen, sprechen wir gern in einem Erstgespräch darüber. Schreiben Sie mir einfach.
🔗 Quellen im ersten Kommentar.